VdS-Schadenverhuetung Bildungszentrum
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Ausgabe 2/2014

Top-Thema
Vorstellung der Muster-Industriebaurichtlinie

Die Muster-Industriebaurichtlinie (Fassung 2000 [1]) musste insbesondere den neuen Regelungen der DIN 18230-1 (Fassung 09.2010 [2]) und der Musterbauordnung (Fassung 2012 [3]) angepasst werden.

Damit wurde die ARGEBAU-Projektgruppe „Brandschutz im Industriebau“ beauftragt. Sie begann ihre Arbeiten 2007 und schloss sie mit der Vorlage eines Entwurfs [4] für das Notifizierungsverfahren in Brüssel im Jahre 2014 ab. In diesen Entwurf sind die Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung von 2013 bereits eingeflossen. (...)

Inhalt

  • Magazin
  • Baurecht contra Sicherheit?
  • Der Gastkommentar
  • Ein Blackout ist dunkel, teuer und stinkt – und er wird immer wahrscheinlicher!
  • Das aktuelle Interview
  • Brandschutz in Senioren- und Pflegeheimen
  • Probleme auf technischer, baulicher und organisatorischer Ebene
  • Brandbedingte Schadstoffe: Bewertung und Sanierung
  • Indirekte Folgen von Bränden oft schlimmer als Flammen selbst
  • Vorstellung der Muster-Industriebaurichtlinie (Entwurfsstand 2014)
  • Angepasst an DIN 18230-1 (Fassung 2010) und Musterbauordnung (Fassung 2012)
  • Geringe Investitionsbereitschaft für die Haussicherheit
  • Ergebnisse einer repräsentativen Studie
  • Der digitale Elektropick – Sicherungstechnik in Zeiten des Internets
  • Rückblick VdS-Fachtagung Einbruchdiebstahlschutz 2014
  • Mobile Perimetersysteme zur variablen Freigeländeüberwachung
  • Temporärer Schutz gegen Diebstahl, Vandalismus oder Sabotage
  • Heute schon Zeitung gelesen? … Hoffentlich steht Ihr Institut nicht drin!
  • Wie können Kreditinstitute ihre Geldautomaten besser vor Angriffen schützen?
  • Typische Installationsfehler bei Einbruchmeldeanlagen
  • Kleine Ursache – große Wirkung
  • Sicherheit von Museen, Ausstellungshäusern, Archiven und historischen Gebäuden
  • Rückblick auf die dritte einschlägige VdS-Fachtagung in der Bonner Bundeskunsthalle
  • Erweiterte Schutzkonzepte für die Elektroinstallation
  • Gravierende Mängel beim Brandschutz müssen behoben werden
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