Zuverlässige Alarmierung bei Gefahr
Brandmelde- und Sprachalarmanlagen
Brandmelde- und Sprachalarmanlagen unterliegen in öffentlichen Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr vielfach dem Bauordnungsrecht.
Brandmelde- und Sprachalarmanlagen sind verschiedene Systeme, die in einem Gebäude zur Sicherheit eingesetzt werden. Sie können miteinander verbunden sein, um im Falle eines Brandes oder einer anderen Notfallsituation zusammenzuarbeiten.
Eine Brandmeldeanlage ist darauf spezialisiert, Rauch, Hitze oder andere Anzeichen eines Feuers zu erkennen. Sobald die Brandmeldeanlage einen Alarm auslöst, geht in der Regel eine Meldung an die Feuerwehr oder anderen relevante Stellen.
Sprachalarmanlagen (SAA) gewinnen zunehmend an Bedeutung, da sie nach einer Branddetektion auch ortsunkundige Personen – z.B. in Einkaufspassagen und Kaufhäusern – durch gezielte Durchsagen in Sicherheit führen können. SAA ermöglichen in allen betroffenen Bereichen verschiedene automatische Nachrichten sowie situationsabhängige Live-Durchsagen durch Sicherheitsverantwortliche oder die Feuerwehr.
Damit gehören Sprachalarmanlagen, die von einer Brandmeldeanlage angesteuert werden, zu den Alarmierungsanlagen der Gefahrenmeldetechnik. Sie sind somit Bestandteil der technischen Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht.
VdS unterstützt Betreiberinnen und Betreiber auch hier schnell und zuverlässig bei der Erfüllung aller Auflagen. Neben den erforderlichen Prüfungen an der Sprachalarmzentrale messen unsere Ingenieurinnen und Ingenieure u.a. die Sprachverständlichkeit und relevante akustische Parameter in den Alarmierungsbereichen. So kann jederzeit belegt werden, dass die SAA alle Personen im Objekt erreicht.