VdS-Anerkennung
Blitzschutzfachkräfte
für explosionsgefährdete Bereiche
Mehr als eine Million Blitzeinschläge jedes Jahr allein in Deutschland (VdS-MeteoInfo) – die in explosionsgefährdeten Bereichen natürlich besonders verheerend sind. Für solche „überwachungsbedürftigen Anlagen“ verlangt die Betriebssicherheitsverordnung § 3 (3) vom Betreiber die Auswahl und Beauftragung einer für notwendige Prüfungen „befähigten Person“.
- „der Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage muss sicher sein, dass notwendige Maßnahmen des äußeren und inneren Blitzschutzes auf die konkrete Gefährdung im Sinne der BetrSichV sowie der ihr zugeordneten technischen Regeln (TRBS) abgestimmt wurden.“
- „wird wegen des Vorhandenseins einer überwachungsbedürftigen Anlage ein äußerer und innerer Blitzschutz notwendig oder ist bei der Errichtung von Maßnahmen des äußeren und inneren Blitzschutzes die Einbeziehung von Explosionszonen nach BetrSichV, Anhang 3 erforderlich, so müssen sämtliche ausgeführten Maßnahmen nach Fertigstellung durch die vorgenannte befähigte Person geprüft und freigegeben werden.“
- „eine solche Freigabe muss feststellen, ob alle relevanten Maßnahmen – vor allem solche nach TRBS 2152 Teil 3, Abschnitt 5.8 – korrekt und sicher ausgeführt wurden. Gegebenenfalls muss das Explosionsschutzdokument nach § 6 BetrSichV entsprechend angepasst werden (siehe § 6 (3) BetrSichV).“
Mit einem VdS-anerkannten Experten können Sie all die vorgeschriebenen Punkte direkt als erledigt ansehen. Mit von Europas Nr.1 für Schadenverhütung zertifizierter Sicherheit – für Ihren Betrieb, Ihre Lieferzusagen und Ihre Mitarbeiter.
Die VdS-Anerkennung beinhaltet immer eine Berufsausbildung, speziell nachgewiesene Kenntnisse sowie relevante Erfahrung mit klaren Praxisbezug zur konkreten Gefährdung. Hinzu kommen kontinuierliche Fortbildung und klar belegte 100%ige Unabhängigkeit.
Machen Sie es sich leicht:
Risiken + Aufwand minimieren. Effizienz optimieren. Mit Sicherheit.
Verlassen Sie sich auf die VdS-Anerkennung – den wichtigsten Qualitätsbeleg im Sicherheitsmarkt.
- Können der Experten in Theorie wie Praxis gegenüber Europas Nr.1 für Unternehmenssicherheit eindeutig nachgewiesen – von Ausstattung bis Ausführung.
- Die zertifizierten Profis sind immer 100 % unabhängig – eine weitere wichtige Absicherung.
- Ausbildung, Zertifizierung und Hilfestellung bündeln all unsere Erfahrungen aus über 110 Jahren Schadenverhütungs-Arbeit.
Zugang zum Anerkennungsverfahren
haben natürliche Personen, die
- eine Anerkennung als VDE-geprüfte Blitzschutzfachkraft oder als VdS-geprüfter EMV-Sachkundiger (nach VdS 2596) haben
- und zusätzlich mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Blitzschutzfachkraft tätig waren.
Alle Details finden Sie in den Anerkennungs-Richtlinien VdS 2011.
Machen Sie es Ihren Kunden leicht, sich für Sie zu entscheiden:
Sicherheitsverantwortliche, Unternehmenslenker, Versicherer und Behörden wissen, dass sie sich auf das VdS-Qualitätssiegel rundum verlassen können – und damit auch auf die Stärken Ihrer anerkannten Blitzschutz-Leistungen.
Schon beim ersten Kontakt mit Ihrer Homepage, auf Messen, per Mail oder im Angebotsanschreiben zeigen Sie, dass Ihre Kunden mit Ihnen auf der sicheren Seite sind. Keine aufwändigen Erklärungen mehr nötig.
Betreiber, Versicherer und Behörden erkennen direkt:
Sowohl Ausführung als auch Prüfung und Dokumentation sämtlicher nötigen Maßnahmen des äußeren wie inneren Blitzschutzes werden verlässlich durch eine entsprechend befähigte Person umgesetzt. Die Einhaltung aller notwendigen Regeln der Technik ist klar nachgewiesen.
Weitere wichtige Hilfestellungen zum kostenlosen Download:
VdS 2010 - Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz