VdS-Schadenverhuetung Brandschutz

VdS-Anerkennung

Sachverständige zum Prüfen elektrischer Anlagen

Alle 5 Minuten brennt in Deutschland ein Unternehmen.

Doch die gesetzlich vorgegebenen Prüfungen elektrischer Betriebsmittel (nach DGUV Vorschrift 3) dienen rein dem Personenschutz, sollen zB Stromschläge verhindern. Um auch die Betriebe selbst vor Feuerzerstörungen zu schützen, um zudem das verlässliche Funktionieren ihrer wichtigen Betriebsmittel sicherzustellen, verlassen sich Entscheider in allen Branchen auf VdS-anerkannte Profis.

(Deren ergänzende Prüfungen nach den bekannt praxisnahen VdS-Richtlinien auch Gebäudeversicherer fordern, zB mit der Klausel SK 3602)

Von Europas Nr.1-Institut für Schadenverhütung speziell zertifizierte Sachverständige reduzieren das Brandrisiko nachhaltig – mit klar belegter Verlässlichkeit.

Machen Sie es sich leicht:

Risiken + Aufwand minimieren. Effizienz optimieren. Mit Sicherheit.

 

Verlassen Sie sich auf die VdS-Anerkennung – den wichtigsten Qualitätsbeleg im Sicherheitsmarkt.

 

  • Können der Experten in Theorie wie Praxis gegenüber Europas Nr.1 für Unternehmenssicherheit belegt – von Ausstattung bis Ausführung.
  • Die im Markt als „Bibel der Sachverständigen“ bekannten Richtlinien VdS 2871 bieten präzise Vorgaben für die Prüfungsdurchführung – und werden bei neuen Gefahrenpotenzialen direkt aktualisiert. Ihr Vorteil: Umfassende Absicherung gegen Haftungsrisiken und Obliegenheitsverletzungen.
  • Hunderte Risikoanalysten in den Unternehmen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) finden Neue Risikoquellen – was den VdS-anerkannten Profis schnell mitgeteilt wird, inklusive Schadenverhütungstipps.
  • Die Experten sind immer 100 % unabhängig – eine weitere wichtige Absicherung.
  • Ausbildung, Zertifizierung und Hilfestellung bündeln all unsere Erfahrungen aus über 110 Jahren Schadenverhütungs-Arbeit.

Alle VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen finden Sie hier.

 

 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3

  • Alleiniger Fokus: Personenschutz (zB durch Verhindern von Stromschlägen. Nicht gefordert werden u.a. die wichtigen Neutral- und Schutzleiterstrommessungen – hierzu ein Beispiel aus der Praxis mit Resultat Vollbrand (2. Seite des Artikels, 3. Spalte Mitte)
  • Verbindlich nach § 15 Sozialgesetzbuch VII
  • Relativ lange Prüfzyklen von 4 Jahren, Prüfung durch eine Elektrofachkraft (kann also auch der Installateur der Anlage sein)

Gebäudeversicherer-Sachklausel (SK) 3602

  • Fokus: Sach- und Brandschutz – Zukunftssicherung für Ihr Unternehmen, u.a. durch Berücksichtigung der baulichen Aspekte
  • Kann im Versicherungsvertrag gefordert werden
  • Prüfzyklen alle 1-2 Jahre, nur durch nachgewiesen 100 % unabhängige, VdS-anerkannte Sachverständige mit spezieller Prüfung für diese wichtigen Arbeiten
  • Genaue Prüfungsvorgaben und -hilfestellungen inklusive aktuellster Schadenverhütungsmaßnahmen anhand der Branderfahrungen der Versicherer (die VdS-Richtlinien hierfür finden Sie unter vds.de/2871)
  • Immer inklusive der wichtigen thermographischen Untersuchungen
  • Besichtigung der Verteiler der elektrischen Anlagen, Maschinen, Gefahrenmeldeanlagen etc
  • Bewertung von Messergebnissen hinsichtlich des Brandschutzes

Kurz: die Prüfung durch eine VdS-anerkannte Elektrofachkraft ist die einzige, die den Sach- und Brandschutz im Fokus hat.

Warum legen die Versicherer darauf so großen Wert?

Weil sie jedes Jahr allein in Deutschland 2 Milliarden Euro für Brandschäden zahlen – und trotz dieser enormen Hilfen immer noch 74 % der betroffenen Unternehmen in die Insolvenz gezwungen werden, da bei Feuerzerstörungen selbst die besten Kunden zum Abwandern gezwungen sind.

Kosten und Aufwand sparen:

Zahlreiche VdS-anerkannte Experten bieten beide Prüfungen aus einer Hand an, mit der SK-Prüfung als Ergänzung zur deutlich aufwändigeren DGUV-Beurteilung.

 

Zugang zum Anerkennungsverfahren

haben natürliche Personen, die u.a.

  • elektrische Betriebsmittel und Anlagen hauptberuflich prüfen und hierfür ständig zur Verfügung stehen,
  • elektrische Betriebsmittel und Anlagen weder installieren, installieren lassen noch vertreiben oder die alternativ die Objektivität und Unabhängigkeit ihrer Sachverständigentätigkeit durch eine beurkundete öffentliche Bestellung und Vereidigung nachweisen können,
  • über ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik (Hoch- oder Fachhochschule) verfügen oder alternativ als Elektromeister eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger des Elektroinstallateurhandwerks vorweisen können,
  • nach dem Studium in einer fünfjährigen praktischen Tätigkeit fundierte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Elektrotechnik im Allgemeinen sowie der Installationstechnik im Besonderen erworben haben.

 

 

Sicherheitsverantwortliche, Unternehmenslenker, Versicherer und Behörden wissen, dass sie sich auf das VdS-Qualitätssiegel rundum verlassen können – und damit auch auf die Stärken Ihrer anerkannten Leistungen.

Schon beim ersten Kontakt mit Ihrer Homepage, auf Messen, per Mail oder im Angebotsanschreiben zeigen Sie, dass Ihre Kunden mit Ihnen auf der sicheren Seite sind. Keine aufwändigen Erklärungen mehr nötig.

 

 

Zusätzliche Absicherungsleistungen für Sie:
 

  • Hunderte Risikoanalysten in den Unternehmen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) finden für Sie jedes Gefahrenpotenzial – VdS-Experten erarbeiten Schadenverhütungsmaßnahmen und teilen Ihnen diese mit.
  • Die im Markt als „Bibel der Sachverständigen“ bekannten Richtlinien VdS 2871 bieten Ihnen präzise Vorgaben für die Prüfungsdurchführung – und werden bei neuen Risiken direkt aktualisiert.
  • 500 VdS-Profis sichern Ihren Informationsvorsprung, u.a. durch die Mitarbeit in allen relevanten Normgremien. Wir bereiten Ihnen so auch den Weg für kommende Anforderungen.
  • Mit der Anerkennung zeigen Sie schon auf den ersten Blick, dass Sie 100 % unabhängig sind.
  • Massive Arbeitserleichterung: VdS-Befundschein zur Ergebnisbeurteilung – mit allen Erfahrungen aus über 110 Jahren Schadenverhütungs-Arbeit.

 

Die für Sie relevanten Richtlinien mit allen Details finden Sie unten bei "Publikationen".

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