VdS-Schadenverhuetung Security

Information für Waffenbesitzer

Vertrauen Sie bei der Aufbewahrung Ihrer Waffen auf ein VdS-anerkanntes Wertbehältnis

Am 30. Juni 2017 trat das neue Waffengesetz deutschlandweit in Kraft. Ein erklärtes Ziel des Bundestages war hierbei, dass weniger Schusswaffen abhandenkommen sollen. Umfassende Änderungen betreffen somit § 36 WaffG, "Aufbewahrung von Waffen oder Munition".

VdS-anerkannte Wertbehältnisse erfüllen vollständig diese gesetzlichen Anforderungen. VdS ist Deutschlands einzige von der DAkkS akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Wertbehältnisse und zertifiziert nach VdS 2450/ EN 1143-1.

Bewahren Sie Waffen gesetzeskonform auf

Anforderungen im Überblick

 

Gewicht des Schranks

bis 200 kg

Gewicht des Schranks

ab 200 kg

Munition

(ohne Erlaubnispflicht)
Verschlossenes BehältnisVerschlossenes Behältnis

Munition (ohne Erlaubnispflicht)Munition (ohne Erlaubnispflicht)Munition

(mit Erlaubnispflicht)
Stahlbehältnis mit SchwenkriegelschlossStahlbehältnis mit Schwenkriegelschloss

Langwaffen

(unbegrenzte Anzahl, getrennt von Munition)
VdS 2450 (EN1143-1)
Widerstandsgrad N (0)
VdS 2450 (EN1143-1)
Widerstandsgrad N (0)

Kurzwaffen

(< 5 Stück, getrennt von Munition)
VdS 2450 (EN1143-1)
Widerstandsgrad N (0)
VdS 2450 (EN1143-1)
Widerstandsgrad N (0)

Kurzwaffen

(< 10 Stück, getrennt von Munition)
VdS 2450 (EN 1143-1)
Widerstandsgrad I
VdS 2450 (EN1143-1)
Widerstandsgrad N (0)

Kurzwaffen

(> 10 Stück, getrennt von Munition)
VdS 2450 (EN 1143-1)
Widerstandsgrad I
VdS 2450 (EN 1143-1)
Widerstandsgrad I

 

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