VdS-Schadenverhuetung Brandschutz

VdS-Anerkennung

Sachverständige für Photovoltaikanlagen

Rund 300 km² PV-Fläche in Deutschland – Tendenz steigend. Jeder Installationsmangel bedeutet erhebliche Ertragseinbußen, eine reduzierte Lebensdauer und kritische Brandgefahr.

Mit dem Qualitätssiegel von VdS sehen Sie sofort: anerkannte PV-Sachverständige bieten sämtliche relevanten mechanischen, elektrischen wie systembezogenen Kompetenzen für die optimale Planung, Errichtung und Wartung Ihrer Anlagen.

Zusätzlich können sie die nötigen Abnahmeprüfungen verlässlich durchführen und Gutachten erstellen – alles Kosten wie Aufwand sparend aus einer Hand.

Kurz gesagt: Von ihnen verantwortete PV-Anlagen laufen gewinnbringend und sicher. Die anerkannten Sachverständigen sind Leistungsoptimierer, die für mehr Gewinn bei bestehenden wie geplanten Anlagen sorgen.

Machen Sie es sich leicht:

Risiken + Aufwand minimieren. Effizienz optimieren. Mit Sicherheit.

 

Verlassen Sie sich auf die VdS-Anerkennung – den wichtigsten Qualitätsbeleg im Sicherheitsmarkt.

 

  • Können der Experten in Theorie wie Praxis gegenüber Europas Nr.1 für Unternehmenssicherheit klar belegt – von Ausstattung bis Ausführung.
  • Hunderte Risikoanalysten in den Unternehmen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) finden Neue Risikoquellen – was den VdS-anerkannten Profis mitgeteilt wird, inklusive Schadenverhütungstipps.
  • Die Experten sind immer 100 % unabhängig.
  • Ausbildung, Zertifizierung und Hilfestellung bündeln all unsere Erfahrungen aus über 110 Jahren Schadenverhütungs-Arbeit.

 

Alle VdS-anerkannten PV-Sachverständigen finden Sie hier.

 

Zugang zum Anerkennungsverfahren haben natürliche Personen, die

  • entsprechend den Anforderungen aus VDE 1000-10 als Elektrofachkraft gelten,
  • eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung als Elektrofachkraft nachweisen können,
  • hauptberuflich oder zum größten Teil ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der Planung, Errichtung und/oder Prüfung von Photovoltaikanlagen beschäftigt sind,
  • eine entsprechende Zusatzqualifikation (Besuch des Qualifikationslehrgangs) nach Anforderungen aus VdS 3174 mit Erfolg (Prüfung am Schluss des vorgenannten Lehrgangs) absolviert haben.

 

Die für Sie relevanten Richtlinien mit allen Details finden Sie unten bei "Publikationen".

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