VdS-Schadenverhuetung Firmen und Fachkraefte

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Berater für Datenschutzmanagement nach VdS 10010

Mit der Veröffentlichung der VdS 10010 wurde Ende 2017 ein weiterer Meilenstein erreicht. Diese Richtlinien beschreiben einen eleganten Weg zur Umsetzung der Anforderungen aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO). 

Wie auch beim Informationssicherheits-Managementsystem nach VdS 10000 ist es auch beim Datenschutz-Managementsystem (DSMS) nach VdS 10010 so, dass die Umsetzung auf eigene Faust durch die Unternehmen selbst nur schwer möglich und wahrscheinlich eher die Ausnahme sein wird. Aus Gründen der Effizienz und der Fehlervermeidung werden Unternehmen professionelle Hilfe bei der Umsetzung der VdS 10010 in Anspruch nehmen – besonders, um sich optimal auf ein Zertifizierungsaudit vorzubereiten.

Deswegen bietet VdS ein Berater-Anerkennungsverfahren für dieses Gebiet an: Der VdS-anerkannte Berater für Datenschutzmanagementsysteme nach VdS 10010. Wichtig hierbei ist, dass Gegenstand der Anerkennung nicht die datenschutzrechtliche, sondern die Managementsystem-bezogene Beratung ist. Das Anerkennungsverfahren ist in den Richtlinien VdS 10013 beschrieben. Es sind auf schriftlichem Weg die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Zusätzlich muss eine Prüfung bestanden werden, die im Anschluss an den Lehrgang zur VdS 10010 und den zusätzlichen Workshoptag durchgeführt wird. Die VdS-Anerkennung als DSMS-Berater gilt vier Jahre und wird auf Wunsch verlängert.

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