VdS-BrandSchutzTalk

VdS-BrandSchutzTalk

Neue Ausgabe des Live-Talk-Formats im Rahmen der VdS-BrandSchutzTage am 04. und 05. Dezember 2024 in der Koelnmesse

 

Am 04. und 05. Dezember 2024 können Sie den beliebten „VdS-BrandSchutzTalks“ live in der Koelnmesse erleben. In moderierten Talkrunden von jeweils 90 Minuten diskutieren hochkarätige Brandschutz-Expertinnen und -Experten über Themen, die die Branche bewegen. Sie bringen unterschiedliche Erfahrungen, Perspektiven und Standpunkte ein, so dass die Zuschauenden vielseitige Einblicke in den jeweiligen Themenkomplex erhalten.

Die Talkrunden finden im Rahmen der VdS-BrandSchutzTage auf der großen Bühne in der Messehalle statt. Die Teilnahme ist für alle Messe-Besucherinnen und -Besucher kostenlos.

 

 

Talkrunde am 04.12.2024, 11.30-13.00 Uhr: BMA-Anschlussbedingungen für Feuerwehren – Warum fällt die Standardisierung so schwer?

Die ordnungsgemäße Anbindung von Brandmeldeanlagen (BMA) an die zuständigen Brandschutzdienststellen, Leitstellen und Feuerwehren ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und den effektiven Einsatz im Brandfall. Um einen reibungslosen Ablauf und eine schnelle Reaktion im Notfall zu gewährleisten, sind bestimmte Technische Aufschaltbeschreibungen zu beachten.

Der Wunsch besteht darin, ein bundesweit einheitliches Anforderungslevel zu etablieren, denn:

Derzeit gibt es in Deutschland fast 600 unterschiedliche Versionen von Anschlussbedingungen, die noch immer als TAB (Technische Aufschaltbedingungen) bezeichnet werden, obwohl die technischen Grundlagen seit Jahrzehnten normativ festgelegt sind.

Ein wesentliches Problem besteht darin, dass TAB in vielen Fällen technische Anforderungen enthalten, die gegen den Stand der Technik verstoßen oder im Gegensatz zu deutschem bzw. europäischem Recht stehen.

Die Experten stellen sich u.a. folgenden Fragen:

Sollte das Brandmelde- und Alarmierungskonzept aus Sicht der Brandschutzdienststellen bauordnungsrechtlich verbindlich werden?
Wieso werden in TABs Regelwerke genannt, die über die in der TR TGA (Anh. 14 der VV TB) genannten Normen hinausgehen?
Wer ist aus Sicht der Brandschutzdienststellen für die Instandhaltung der Feuerwehr-Peripheriegeräte zuständig und wie kann für diese Personengruppe die Zugänglichkeit zu den einzelnen Geräten sichergestellt werden? Fällt die Prüfung dieser Komponenten auch in die Zuständigkeit der Prüfsachverständigen?
Was geschieht mit TAB, in denen technische Anforderungen formuliert werden, die entgegen aktuellen Normen stehen? Wie geht man mit unzulässigen (Bestands-)Anlagen um? Haben sie Bestandsschutz?
Wie schafft man es die 578 TABs in Deutschland zu vereinheitlichen?

Die Expertenrunde besteht aus (klicken Sie hier, um weitere Informationen wie Kurzbiografien/Statements der Experten zu finden):

  • Bastian Nagel, Hekatron
  • Knut Czepuck, Ministerialrat Land NRW
  • Prof. Jörg Reintsema, TH Köln
  • Jürgen Weiß, Landesfeuerwehrverband Bayern
  • Raimond Werdin, Planungs- & Sachverständigenbüro Werdin

Moderator: Carsten Meissner, Siemens AG

 

Talkrunde am 05.12.2024, 11.30-13.00 Uhr: Wem gehört die Abweichung?

Bei der Planung und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen sind zahlreiche Anforderungen zu beachten. Einerseits müssen rechtliche Vorgaben erfüllt und technische Regelwerke beachtet werden, andererseits müssen die Rahmenbedingungen und Besonderheiten des zu schützenden Objekts berücksichtigt werden.

Um optimale und maßgeschneiderte Lösungen zu finden, ist es gängige und erlaubte Praxis von den bauordnungsrechtlichen Vorgaben und/oder technischen Regelwerken abzuweichen und unter anderem eine gleichwertige Lösung zu beschreiben.

In der Praxis stellen sich in so einem Fall jedoch für die am Bau Beteiligten einige Fragen im Hinblick auf Zuständigkeit, Verantwortung, Genehmigung und Dokumentation:

  • Wer ist zuständig für die Beschreibung einer Abweichung/Erleichterung?
  • Wer beurteilt die Gleichwertigkeit der geplanten Brandschutzmaßnahme?
  • Wer erteilt die Genehmigung – oder ist eine solche für die Abweichung gar nicht erforderlich?
  • Wer bestätigt die Betriebssicherheit und Wirksamkeit einer Brandschutzanlage – und auf welcher Grundlage?
  • Wo wird die Abweichung und die Beurteilung der Gleichwertigkeit dokumentiert? Im Brandschutznachweis/-konzept?

Diese und weitere Fragestellungen werden in der Talkrunde von vier Experten aus den unterschiedlichen Blickwinkeln von Konzeptersteller, Prüfsachverständigem für Brandschutz/genehmigender Stelle, Fachplaner und Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen diskutiert.

Die Expertenrunde besteht aus (klicken Sie hier, um weitere Informationen wie Kurzbiografien/Statements der Experten zu finden):

  • Christian Görtzen, Görtzen Stolbrink & Partner mbB
  • Johannes Kaden, hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH
  • Jochen Krumb, VdS Schadenverhütung GmbH
  • Martin Paprian, KBP Ingenieure GmbH

Moderator: Peter Schramm, VdS Schadenverhütung GmbH, Köln

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