VdS-Schadenverhuetung Brandschutz

VdS-Anerkennung

Errichter­unternehmen für Gefahren­melde­anlagen

Die VdS-Anerkennung für Errichterunternehmen ist eine der höchsten Auszeichnungen, um die herausragende Qualität nach außen darzustellen. Wiederholt wurde bestätigt, dass die VdS-Anerkennung wichtigstes Kriterium bei Einkäufern von Sicherheitstechnik ist*.

VdS-anerkannte Errichterunternehmen stellen sicher, dass bei der Errichtung von VdS-anerkannten Gefahrenmeldeanlagen – Brandmelde-, Einbruchmelde-, Videoüberwachungsanlagen – die betreffenden VdS-Richtlinien für Planung und Einbau (VdS 2095 für Brandmeldeanlagen, VdS 2311 für Einbruchmeldeanlagen, VdS 2366 für Videoüberwachungsanlagen) eingehalten werden. Die Bescheinigung der Konformität mit den VdS-Richtlinien erfolgt dann mittels Installationsattest VdS 3407. Ferner bietet das VdS-anerkannte Errichterunternehmen die regelmäßige Instandhaltung der VdS-anerkannten Gefahrenmeldeanlagen an. Das Errichterunternehmen muss entsprechende Fachkräfte beschäftigen und wird regelmäßig von VdS überprüft.

Die Anerkennung als Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen kann für eine oder mehrere der folgenden Fachrichtungen ausgesprochen werden:

  • Einbruchmeldeanlagen
  • Brandmeldeanlagen
  • Videoüberwachungsanlagen
     

Die Anerkennung gilt für eines oder mehrere VdS-anerkannte Gefahrenmeldesysteme und ist vier Jahre gültig. Die Anerkennung mit der Fachrichtung BMA beinhaltet die Zertifizierung nach DIN 14675 BMA für alle Phasen.

Das Anerkennungsverfahren wurde in Anlehnung an die Rahmenrichtlinien für Errichterunternehmen von Anlagen der Brandschutz- und Sicherungstechnik (CEA 4002) des Comité Européen des Assurances (CEA, jetzt Insurance Europe, IE) aufgebaut. Diese Rahmenrichtlinien nach CEA sind in der europäischen Versicherungswirtschaft abgestimmte Empfehlungen. Sie legen Mindestanforderungen an Errichterunternehmen fest.

Ferner berücksichtigt das Anerkennungsverfahren die Anforderungen der prDIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ sowie die Anforderungen der DIN 14675 für BMA hinsichtlich des Kompetenznachweises der Errichterunternehmen (in DIN 14675 als „Fachfirma“ bezeichnet).

*) Zuletzt bestätigt durch die 12. Sicherheits-Enquête 2014/2015 der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW) und der Fachzeitschrift WIK.

 

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