VdS-Schadenverhuetung Firmen und Fachkraefte

VdS-Anerkennung

Errichter­unternehmen für Gefahren­melde­anlagen

VdS-anerkannte Errichterunternehmen stellen sicher, dass bei der Errichtung von VdS-anerkannten Gefahrenmeldeanlagen – Brandmelde-, Einbruchmelde-, Videoüberwachungsanlagen – die betreffenden VdS-Richtlinien für Planung und Einbau (VdS 2095 für Brandmeldeanlagen, VdS 2311 für Einbruchmeldeanlagen, VdS 2366 für Videoüberwachungsanlagen) eingehalten werden.

Die Bescheinigung der Konformität mit den VdS-Richtlinien bzw. Normen erfolgt dann mittels des/der jeweiligen Installationsattestes/Anlagenbeschreibung (VdS 2170 für EMA, VdS 3426 für VÜA sowie VdS 2309 bzw. Anlagenbeschreibung gemäß DIN 14675-1 für BMA). Ferner bieten VdS-anerkannte Errichterunternehmen die regelmäßige Instandhaltung der Gefahrenmeldeanlagen an. Ferner bieten VdS-anerkannte Errichterunternehmen die regelmäßige Instandhaltung der VdS-anerkannten Gefahrenmeldeanlagen an. Das Errichterunternehmen muss entsprechende Fachkräfte beschäftigen und wird regelmäßig von VdS überprüft.

Die Anerkennung als Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen kann für eine oder mehrere der folgenden Fachrichtungen ausgesprochen werden:

  • Einbruchmeldeanlagen
  • Brandmeldeanlagen
  • Videoüberwachungsanlagen

Die Anerkennung gilt für eines oder mehrere VdS-anerkannte Gefahrenmeldesysteme und ist vier Jahre gültig. Die Anerkennung mit der Fachrichtung BMA beinhaltet die Zertifizierung nach DIN 14675 Teil 2 BMA für alle Phasen.

Das Anerkennungsverfahren wurde in Anlehnung an die Rahmenrichtlinien für Errichterunternehmen von Anlagen der Brandschutz- und Sicherungstechnik (CEA 4002) des Comité Européen des Assurances (CEA, jetzt Insurance Europe, IE) erstellt. Diese Rahmenrichtlinien nach CEA sind in der europäischen Versicherungswirtschaft abgestimmte Empfehlungen. Sie legen Mindestanforderungen an Errichterunternehmen fest.

Ferner berücksichtigt das Anerkennungsverfahren vollständig die Anforderungen der DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ sowie die Anforderungen der DIN 14675-2 für BMA hinsichtlich des Kompetenznachweises der Errichterunternehmen (in DIN 14675-2 als „Fachfirma“ bezeichnet).

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