VdS-Schadenverhuetung Brandschutz

VdS-Anerkennung

Errichter­firmen für Feuer­lösch­anlagen

Feuerlöschanlagen sind Brandbekämpfung mit Sofortreaktion. Ob ein Feuer nachts in einer menschenleeren Chemiefabrik oder während der Hauptschicht in der Fertigung ausbricht: Selbsttätige Löschanlagen dämmen jeden Brand schon in seiner Entstehung ein.

VdS-anerkannte Errichter für Feuerlöschanlagen weisen detaillierte Technikkenntnisse, u.a. anhand der VdS-eigenen Schulungsanlage, die Bevorratung aller nötigen Materialien und eine schnelle Reaktion in der Instandhaltung nach. Laufende Qualitätskontrollen verbessern die Fähigkeiten dieser Dienstleister immer weiter und sichern den optimalen Brandschutz.

Installationsmängel sind oft nur in der Bauphase erkennbar – VdS prüft während der vorläufigen Errichter-Anerkennung jede Löschanlage bereits in der Planungsphase und auch direkt auf der Baustelle.

VdS-anerkannte Errichterfirmen verwenden zur Dimensionierung und Berechnung der Rohrnetze von Feuerlöschanlagen VdS-geprüfte Verfahren und Programme. Jede Feuerlöschanlage muss von der Errichterfirma vor Montagebeginn bei VdS gemeldet werden.

 

Die VdS-Anerkennung umfasst eine der im Folgenden aufgelisteten Anlagenarten:

  • Sprinkleranlagen
  • Sprühwasserlöschanlagen
  • Schaumlöschanlagen
  • Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen
  • CO2-Feuerlöschanlagen (Niederdruck- und Hochdruckanlagen)
  • Gas-Feuerlöschanlagen (Inertgase, halogenierte Kohlenwasserstoffe)
  • Einrichtungsschutzanlagen
  • Sonderlöschanlagen (z.B. Küchenschutzeinrichtungen, Sauerstoffreduzierungsanlagen)
  • Feinsprühlöschanlagen (Niederdrucktechnik, Hochdrucktechnik)


Eine erstmalige Anerkennung wird für die Dauer von 30 Monaten ausgesprochen (sog. vorläufige Anerkennung); die endgültige Anerkennung wird für die Dauer von vier Jahren erteilt.

 

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