Ansprechpartner
IT-Experten mit VdS-Anerkennung
Berater für Informationssicherheits-Management nach VdS 10000/10005
Unternehmen, die nicht über eigenes Cyber-Know-how verfügen, werden externe Hilfe benötigen. VdS empfiehlt diesen Unternehmen ausdrücklich, sich an einen VdS-anerkannten Cyber-Security-Berater zu wenden.
VdS bietet IT-Experten mit den Richtlinien VdS 10003 eine Zertifizierung zum VdS-anerkannten Cyber-Security-Berater an. Die VdS-Zertifizierung zeigt, dass sie:
- zu den Top-Experten auf dem Gebiet der Cyber-Security gehören,
- die Cyber-Richtlinien VdS 10000/10005 und andere relevante VdS-Schutzstandards kennen und bei ihren Kunden implementieren können,
- die Erfahrung und das Wissen haben, KMU punktgenau technisch und organisatorisch auf eine VdS-zertifizierte Informationssicherheit vorzubereiten und
- über stets aktuelles Expertenwissen verfügen, um bei der Aktualisierung und Härtung der Cyber-Security ein verlässlicher Partner zu sein.
Ablauf der VdS-Anerkennung
Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind im Wesentlichen:
- Anerkennnung der Richtlinien VdS 10003
- Qualifikationsnachweise gemäß VdS 10003 Punkt 4.1.2
- Teilnahme am Lehrgang VdS 10000 – Die Richtlinien für Informationssicherheit (oder vergleichbar)
- bestandende Fachprüfung gemäß VdS 10003 Anhang B Punkt B.1.1 (kostenpflichtig)
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Anerkennung beauftragt werden.
Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser digitales Auftragsformular.
Nach Prüfung Ihrer Nachweise erfolgt die Zertifizierung.
Bitte beachten Sie, dass die Erstanerkennung kostenpflichtig ist. Der genaue Betrag kann variieren, da er von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.
Zudem fällt eine Jahresgebühr an, deren Details Sie unserer Preisliste entnehmen können.
Die VdS-Anerkennung als VdS-Anerkennung als Berater für Cyber-Security gilt vier Jahre und wird auf Wunsch verlängert.
Hinweise zur Fachprüfung
Zur Vorbereitung auf die Fachprüfung empfehlen wir neben dem Besuch des VdS-Lehrgangs VdS 10000 – Die Richtlinien für Informationssicherheit auch Grundkenntnisse der zentralen Inhalte der Richtlinien VdS 2007 und VdS 2333.
Als Teilnehmer des o.a. Lehrgangs haben Sie die Möglichkeit, direkt im Anschluss an den Lehrgang die Prüfung abzulegen.
Bachten Sie bitte, dass für die Teilnahme an der Prüfung eine separate Anmeldung erforderlich ist.