VdS-Schadenverhuetung Firmen und Fachkraefte

VdS-Anerkennung

Errichterfirmen für mechanische Sicherungs­einrichtungen

Die von der Errichterfirma ausgeführten Sicherungsmaßnahmen müssen in Übereinstimmung mit folgenden VdS-Richtlinien stehen:

  • Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe (VdS 2333) oder
  • Sicherungsrichtlinien für Haushalte (VdS 691) oder
  • Planung und Einbau von mechanischen Sicherungsrichtlinien (VdS 2537)
     

Eine erstmalige Anerkennung wird für die Dauer von 18 Monaten ausgesprochen (sog. vorläufige Anerkennung); die endgültige Anerkennung wird für die Dauer von vier Jahren erteilt.

Die Leistungen umfassen einen oder mehrere folgender Bereiche:

  • Nachrüstung von Türen
  • Nachrüstung von Fenstern
  • Montage von Türen
  • Montage von Fenstern/Verglasungen
  • Montage von Gittern
  • Herstellung von Gittern
  • Montage von Rollläden
     

Die Leistungen können auch in Kooperation mit Handwerksbetrieben der entsprechenden Fachrichtung erbracht werden, sofern die Qualifikation dieser Partner ausreichend nachgewiesen wird und ausreichende vertragliche Verbindungen bestehen.

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