VdS-Anerkennung
Errichterfirmen für mechanische Sicherungseinrichtungen
Die von der Errichterfirma ausgeführten Sicherungsmaßnahmen müssen in Übereinstimmung mit folgenden VdS-Richtlinien stehen:
- Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe (VdS 2333) oder
- Sicherungsrichtlinien für Haushalte (VdS 691) oder
- Planung und Einbau von mechanischen Sicherungsrichtlinien (VdS 2537)
Eine erstmalige Anerkennung wird für die Dauer von 18 Monaten ausgesprochen (sog. vorläufige Anerkennung); die endgültige Anerkennung wird für die Dauer von vier Jahren erteilt.
Die Leistungen umfassen einen oder mehrere folgender Bereiche:
- Nachrüstung von Türen
- Nachrüstung von Fenstern
- Montage von Türen
- Montage von Fenstern/Verglasungen
- Montage von Gittern
- Herstellung von Gittern
- Montage von Rollläden
Die Leistungen können auch in Kooperation mit Handwerksbetrieben der entsprechenden Fachrichtung erbracht werden, sofern die Qualifikation dieser Partner ausreichend nachgewiesen wird und ausreichende vertragliche Verbindungen bestehen.
Quicklinks
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Informationen
Kompetenzfeld
Bestätigte Kompetenz
Firmenverzeichnisse VdS-anerkannter Errichter
VdS-Verfahrensrichtlinien – Errichterfirmen
Mechanische Sicherungseinrichtungen
Publikationen
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