VdS-Schadenverhuetung Firmen und Fachkraefte

VdS-Anerkennung

Errichter­unternehmen für Gefahren­melde­anlagen

Die VdS-Anerkennung für Errichterunternehmen ist eine der höchsten Auszeichnungen, um die herausragende Qualität nach außen darzustellen. Wiederholt wurde bestätigt, dass die VdS-Anerkennung wichtigstes Kriterium bei Einkäufern von Sicherheitstechnik ist.

Ein VdS-anerkanntes Errichterunternehmen stellt sicher, dass bei der Errichtung von Gefahrenmeldeanlagen (z. B. VdS-anerkannte bzw. normkonforme Brandmelde-, Einbruchmelde-, Videoüberwachungsanlagen) die betreffenden VdS-Richtlinien und Normen (VdS 2311 bzw. DIN VDE 0833 Teil 1 und 3 für Einbruchmeldeanlagen, VdS 2095 bzw. DIN VDE 0833 Teil 1 und 2 sowie DIN 14675-1 für Brandmeldeanlagen, VdS 2366 bzw. DIN EN 62676-4 für Videoüberwachungsanlagen) eingehalten werden.

Die Bescheinigung der Konformität mit den VdS-Richtlinien bzw. Normen erfolgt dann mittels des/der jewei-ligen Installationsattestes/Anlagenbeschreibung (VdS 2170 für EMA, VdS 3426 für VÜA sowie VdS 2309 bzw. Anlagenbeschreibung gemäß DIN 14675-1 für BMA). Ferner bietet das VdS-anerkannte Errichterunternehmen die regelmäßige Instandhaltung der Gefahrenmeldeanlagen an.

Diese VdS-Richtlinien wurden in Anlehnung an die Rahmenrichtlinien für Errichterunter-nehmen von Anlagen der Brandschutz- und Sicherungstechnik (CEA 4002) des Comité Européen des Assurances (CEA, jetzt Insurance Europe, IE) erstellt. Diese Rahmenrichtli-nien nach CEA sind in der europäischen Versicherungswirtschaft abgestimmte Empfehlungen. Sie legen Mindestanforderungen an Errichterunternehmen fest.

Ferner berücksichtigen diese VdS-Richtlinien vollständig die Anforderungen der DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ sowie die Anforderungen der DIN 14675-2 für BMA hinsichtlich des Kompetenznachweises der Errichterunternehmen (in DIN 14675-2 als „Fachfirma“ bezeichnet).

Sofern in diesen Richtlinien Anforderungen gestellt werden, die auf nationalen Vorgaben basieren (z. B. Handelsregistereintrag), werden bei ausländischen Auftraggebern vergleichbare Nachweise akzeptiert. Grundlage für die Anerkennung von Hochschuldiplomen, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, ist der europäische und deutsche Qualifizierungsrahmen (EQR und DQR).

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