VdS-Schadenverhuetung Technische Pruefstelle

Leistungen für umfassenden Brandschutz

Prüfungen nach Bauordnungsrecht

VdS verfügt bundesweit über bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige, die Prüfungen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben vornehmen.

Im Rahmen des Bauordnungsrechts fordern die obersten Bauaufsichtsbehörden der deutschen Bundesländer Bauherren und Betreiber auf, sicherheitstechnisch relevante Anlagen und Einrichtungen zu prüfen. Dazu gehören bauliche Anlagen und Räume von besonderer Art und Nutzung, auch bekannt als Sonderbauten. Solche Anlagen umfassen Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen, Rauchabzugsanlagen, Feuerlöschanlagen sowie Feuerschutzabschlüsse im Zusammenhang mit bahngebundenen Förderanlagen.

Die Prüfungen dieser Anlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen der technischen Anlagen oder Gebäudestrukturen durchgeführt werden. Zudem sind wiederkehrende Prüfungen in Abhängigkeit von Anlagentyp und Bundesland erforderlich. Die Prüfungen werden in der Regel von bauordnungsrechtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt, deren Bescheinigung oft von den Bauaufsichtsbehörden verlangt wird.

Der bauliche Brandschutz umfasst Maßnahmen wie die Bildung von Brandabschnitten, die Bemessung von tragenden Konstruktionen und Fluchtwegen sowie die äußere Erschließung des Gebäudes für die Feuerwehr. VdS bietet umfassende Prüfungen dieser Anlagen durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige an, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsstandards erfüllt sind und potenzielle Schwachstellen identifiziert werden.

Die Maßnahmentiefe ist zudem bestimmt durch die anzuwendenden Schutzziele, man unterscheidet hier i.d.R. zwischen dem Schutzziel „Schutz von Menschen und Tieren“ und dem Schutzziel „Sachschutz“. Sachschutzanforderungen gehen oftmals über das Maß der baurechtlich geforderten Maßnahmen hinaus. Hintergrund dabei ist es, Sachschäden an Gebäuden im Brandfall zu minimieren.

Eine Prüfung von Teilen des baulichen Brandschutzes analog der Prüfung von Brandschutzanlagen erfolgt nicht. Bauwerke werden nach der Fertigstellung ggf. einer Abnahmeprüfung durch Behörden unterzogen, um die Konformität zur Baugenehmigung festzustellen. Jede Bauherrin/jeder Bauherr oder Eigentümerin/Eigentümer sowie Betreiberin/Betreiber ist grundsätzlich selbst verantwortlich Gebäude so zu bauen bzw. instand zu halten, wie die Baugenehmigung es erfordert.

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