VdS-Schadenverhuetung Produkte

Die aufwändige CE / CPR-Prozedur direkt mit erledigt:

Wie unsere Kunden sagen: „VdS macht die Normen erst anwendbar“ – wir bieten Ihnen alle entscheidenden Nachweise schnell und mit einem durchgängigen Ansprechpartner.

Rauchwarnmelder unterliegen in den EU/EEA-Märkten der Bauproduktenverordnung, müssen also die Norm EN 14604 erfüllen. Belegt durch eine unabhängige notifizierte Stelle wie VdS. Bedauerlicherweise ist es seit 2013 jedem Hersteller überlassen, welche einzelnen Norm-Anforderungen das Produkt erfüllen soll und welche nicht. So können Melder auf den Markt kommen, die zwar auf Störfestigkeit geprüft sind, aber nicht auf die entscheidende Detektionsfunktion. Gleichzeitig fordern die Bauordnungen der 16 deutschen Bundesländer den verlässlichen Schutz durch Rauchwarnmelder in allen Wohnungen.

Dies führt zu folgender absurder Situation:

Ob ein mit einem CE-Kennzeichen versehener Melder in einem deutschen Bundesland überhaupt genutzt werden darf, ist zweifelsfrei erst durch einen Vergleich der Hersteller-Leistungserklärung mit der jeweiligen Landesbauordnung zu ermitteln. Eine anspruchsvolle Aufgabe, an der auch Experten bisweilen scheitern, wird mal eben an Fachfremde übertragen.

 


Ihre einfachste Lösung:

Mit einer VdS-Anerkennung ist immer, ohne aufwändige Analysen, sichergestellt, dass alle wesentlichen Forderungen der EN 14604 erfüllt werden. Es gibt keinerlei Einschränkungen beim Einsatz in Deutschland, Europa und vielen weiteren Ländern, die sich an den EN orientieren – Ihre Vertriebsaktivitäten werden somit deutlich erleichtert, auch durch die bekannte Marktstärke der VdS-Anerkennung.

Denn mit einem VdS-anerkannten Rauchwarnmelder können Endanwender sich auf zuverlässige, im Ernstfall verlässlich lebensrettende Produkte für den Schutz ihres Lebens verlassen – und Hersteller, Großeinkäufer und Vermieter sicher sein, dass alle gesetzlichen Anforderungen an dieses Bauprodukt erfüllt werden.

 

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