VdS-Schadenverhuetung Risikomanagement

Brandschutzbeauftragte in Unternehmen:

Interner oder externer Brandschutzbeauftragter – VdS bietet beides

Ein Brandschutzbeauftragter muss nicht unbedingt aus der eigenen Belegschaft kommen. Die Aufgaben können auch von einem externen Dienstleister wahrgenommen werden. Für beide Varianten hat VdS das passende Angebot.

Für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten bietet das VdS Bildungszentrum seit über 25 Jahren fundierte und praxisnahe Lehrgänge, die neben der Erst- und Fortbildung auch thematische Schwerpunkte setzen. Sicherlich gibt es gute Gründe, die für sowohl für einen internen als auch für einen externen Brandschutzbeauftragten sprechen. Doch viele kleinere und mittlere Unternehmen verfügen oft nicht über die Kapazitäten, einen Mitarbeiter abzustellen und zum Brandschutzbeauftragten auszubilden.

Hinzu kommt der Aufwand für die Weiterbildung, die bei internen Brandschutzbeauftragten in der Regel alle zwei Jahre aufgefrischt werden muss. Darüber hinaus führt die intensive Beschäftigung mit dem Thema Brandschutz bei externen Brandschutzbeauftragten zu einer entsprechenden Fachexpertise, die optimale Lösungen für objektspezifische Fragestellungen ermöglicht. Weiteres Argument ist die Kostentransparenz, da die anfallenden Honorare bei der Beschäftigung von externen Dienstleistern eindeutig kalkulierbar bleiben. Am Ende muss jedoch die Geschäftsführung sorgfältig abwägen, welche Form des Brandschutzbeauftragten am besten zum Unternehmen passt.

VdS Brandschutzbeauftragter Plus: Externe Kompetenz aus erster Hand

Der externe Brandschutzbeauftragte Plus (BSB+) von VdS kann die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten selbstverständlich vollumfänglich für Sie übernehmen – und leistet darüber hinaus einen Mehrwert, den vergleichbare Anbieter in dieser Form mutmaßlich nicht bieten können. Denn die BSB+-Experten verfügen über ein hochaktuelles Wissen, das die neusten Entwicklungen, Anforderungen und Vorschriften an Brandschutzbeauftragte mitberücksichtigt. Zusätzlicher Pluspunkt sind die weitreichenden Erfahrungen, die der BSB+ im Bereich der Risikobewertung durch die Sachversicherer mitbringt.

So können bereits im Vorfeld mögliche Begehungen vor Ort ideal vorbereitet werden. In der Folge bleiben mögliche Nachbesserungen auf ein Minimum begrenzt, so dass die Forderungen der Versicherer in der Regel sehr schnell umsetzbar sind. Auch die notwendige Dokumentation auf Basis der Themis-Software gehört für den BSB+ zur Arbeitsroutine. Vor diesem Hintergrund ist der BSB+ ein ausgezeichneter Partner, wenn es darum geht, die rechtlichen und versicherungstechnischen Pflichten für den vorbeugenden Brandschutz kostengünstig und kompetent zu erfüllen.

Brandschutzbeauftragte in Unternehmen:

Auch wenn in Deutschland bundesweit keine einheitliche Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten besteht, können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht bzw. in den entsprechenden Sonderbauverordnungen die Implementierung eines Brandschutzbeauftragten vorschreiben. Dies betrifft beispielsweise Verkaufsstätten, die größer als 2.000 Quadratmeter sind. Aber auch Krankenhäuser oder größere Industriebauten müssen in der Regel einen Brandschutzbeauftragten bereitstellen. Darüber hinaus können von dieser Pflicht auch Sonderbauten betroffen sein, wenn die zuständige Baubehörde im Einzelfall entsprechende Forderungen stellt.

Darüber hinaus lassen sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) Vorgaben zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ableiten. So sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln, zu denen selbstverständlich auch der Brandschutz gehört. Wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes beispielsweise ein erhöhtes Brandrisiko festgestellt, werden im Anschluss entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Bußgelder werden zwar nicht erhoben. Im Schadenfall stehen jedoch schwierige Verhandlungen mit den Versicherern an. Anhaltspunkte, welche Betriebe besonders betroffen sind, bieten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Ein wichtiger Treiber für die Forderung eines Brandschutzbeauftragten im Unternehmen sind zudem die Sachversicherer, die in ihren Vorgaben vielfach einen Brandschutzbeauftragten verlangen. Den Sachversicherern geht es in erster Linie um eine valide Risikobewertung, die im Underwriting-Prozess eine zentrale Rolle spielt. Gerade im Dialog mit den Sachversicheren ist es empfehlenswert, einen erfahrenen Brandschutzbeauftragten zu bestimmen und eine Risikobegehung vor Ort optimal vorzubereiten. Dazu gehört auch eine lückenlose und sachdienliche Dokumentation, die beispielsweise mit der Software Themis qualifiziert realisierbar wird. Themis ist auch im VdS-Verlagsprogramm erhältlich. Entsprechende Schulungen bietet das VdS-Bildungszentrum an. Und selbstverständlich verfügen auch die externen VdS-Brandschutzbeauftragten über das einschlägige Themis-Know-how.

Aufgaben, die wir für Sie übernehmen

Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Folgende Aufgaben können wir für Sie komplett oder in Teilprojekten für Sie übernehmen:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23) [Link auf Lehrgänge BSH und BSHASR des BZ und Firmenseminare]
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen:


bsbPLUS(at)vds.de       
+49 (0)221 77 66 - 6415

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