VdS-Schadenverhuetung Security

Anerkennung nach VdS-Richtlinien

Ausbildungsstätten für Interventionskräfte (IK)

Wesentlicher Bestandteil der VdS-Anerkennung einer Interventionsstelle ist die Qualifikation der Interventionskräfte.

Als Nachweis der Qualifikation gilt die erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens 24-stündigen Schulungsmaßnahme mit anschließender Wissensfeststellung. Diese erfolgt durch eine VdS-anerkannte Ausbildungsstätte für IK.

Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung bietet Ausbildungsstätten für IK ein Anerkennungsverfahren nach VdS 2868 zum Nachweis ihrer Qualifikation an. Zugang zum Anerkennungsverfahren haben Ausbildungsstätten bzw. von VdS benannte prüfende Stellen, die in der Lage sind, folgende Leistungen zu erbringen:

  • Durchführung eines 24-stündigen Lehrgangs als Vorbereitung der Teilnehmer auf die Wissensfeststellung. Die zu vermittelnden Inhalte des Lehrgangs sind in VdS 2868, Anhang B.2 aufgeführt.
  • Durchführung der Wissensfeststellung nach VdS 2868, Anhang C mittels der durch die VdS-Zertifizierungsstelle vorgegebenen Multiple-Choice-Fragen.

Die bestandene Wissensfeststellung führt zum Abschluss „Interventionskraft“ und wird durch ein von der Ausbildungsstätte ausgestelltes Zertifikat dokumentiert.

Weiterhin wird anhand einer Teilnahmebescheinigung nachgewiesen, dass die gemäß DIN 77200 geforderte zusätzliche 24-stündige Schulungsmaßnahme für Interventionskräfte, erfolgreich durchgeführt wurde.

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