VdS-Schadenverhuetung Security

Anerkennung nach VdS-Richtlinien

Notruf- und Service­leit­stellen und Alarm­provider

Für eine optimale Schutzobjektsicherheit müssen Gefahrenmeldungen (Alarm, Störungen, Zustandsmeldungen usw.) aus überwachten Objekten (Schutzobjekten) unverzüglich und sicher an die zuständigen Stellen für den technischen Dienst, den Alarmdienst und den Interventionsdienst übertragen und dort koordiniert werden.

Die Summe der Prozesse - einschließlich deren Wechselwirkungen - die für ein Schutzobjekt, zur Detektion und Signalisierung von unerwünschten Zuständen und zu deren Abwehr bzw. Beseitigung auf Grundlage des bestehenden Sicherungskonzeptes erforderlich sind, wird als Sicherungskette bezeichnet. Die Prozesse entlang der Sicherungskette müssen beherrscht und unter definierten Bedingungen durchgeführt werden.

Architektur einer NSL

Um eine effiziente Gefahrenabwehr sicher zu stellen, sollte für jedes Schutzobjekt die Sicherungskette auf Grundlage des objektspezifischen Sicherungskonzeptes individuell geplant und an seine Schutzbedürfnisse angepasst werden.

Eine Notruf- und Service- Leitstelle (NSL) ist der Bereich eines Sicherheitsdienstleisters, der anhand einer überwachten Sicherungskette technische Dienstleistungen und Sicherungsdienstleistungen zur Gefahrenabwehr (Alarmdienst und Interventionsdienst) für Schutzobjekte aufgrund vertraglicher Vereinbarungen und Maßnahmenpläne anbietet.

Die NSL ist für die Planung, Umsetzung und Aufrechterhaltung der Prozesse innerhalb der Sicherungskette verantwortlich.
Eine NSL kann in Form einer modularen Architektur zentralisiert oder dezentralisiert aufgebaut sein. NSL ohne eigene AES können sich hinsichtlich der technischen Dienstleistung eines sogenannten Alarmproviders (AP) bedienen, der für die Weiterleitung von Gefahrenmeldungen an den Alarmdienst und Interventionsdienst zuständig ist.

Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung bietet auf Grundlage der Richtlinien VdS 3138 die Anerkennung als NSL und AP an.

 

Wichtige Bestandteile der Sicherungskette sind:

Technischer Dienst: Sicherungsdienstleistung, die darin besteht, Gefahrenmeldungen aus in Schutzobjekten installierten Gefahrenmeldeanlagen zu empfangen und zu verarbeiten und weiterzuleiten und diese Schritte zu dokumentieren. Diese Gefahrenmeldeanlagen werden durch den technischen Dienst überwacht. Voraussetzung für den technischen Dienst ist eine AES.

Alarmdienst: Sicherungsdienstleistung, die darin besteht, Gefahrenmeldungen zu bewerten und vertraglich vereinbarte Sicherungsmaßnahmen zur schnellstmöglichen Wiederherstellung der Schutzobjektsicherheit einzuleiten, zu überwachen und zu dokumentieren. Die Anforderungen an die Qualifikation für das im Bereich des Alarmdienstes eingesetzte Personal sind in VdS 2237 geregelt

Interventionsdienst: Sicherungsdienstleistung, die darin besteht, aufgrund einer Alarmierung die im Vorfeld vereinbarten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr am Schutzobjekt durchzuführen sowie die Ergebnisse aus diesen Tätigkeiten zu dokumentieren. Die Durchführung wird durch die NSL überwacht.

Alarmprovider: Alarmempfangsstelle (AES), die zusätzliche Anforderungen an die Verarbeitung, Überwachung und Weiterleitung von Gefahrenmeldungen erfüllt.

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