Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen nach VdS-Dienstleistungsbereichen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den elektronischen Bezug von VdS-Publikationen
Liefer- und Zahlungsbedingungen des VdS Verlages
Weitere AGBs finden Sie direkt auf den Online-Plattformen von spezifischen VdS-Dienstleistungsangeboten (insb. für Aussteller auf den VdS-BrandSchutzTagen)
AGB der VdS Schadenverhütung GmbH für Dienstleistungen des Bereichs Produkte und Unternehmen
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch den Bereich Produkte und Unternehmen der VdS Schadenverhütung GmbH (im Folgenden: VdS oder wir).1.2 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit VdS gemäß Ziffer 1.1 ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB zustande. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB, den gegebenenfalls zugrundeliegenden Verfahrensrichtlinien sowie den geltenden Preisen einverstanden. Die Nennung der gültigen Verfahrensrichtlinien erfolgt im Vertrag; die Preise werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss bekannt gegeben. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Leistung vorbehaltlos ausführen.
1.3 Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten unsere AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2 Gültigkeit
2.1 Diese AGB gelten ab dem 01.02.2019; sie ersetzen alle früheren Ausgaben.
3 Vertragsabschluss
3.1 Ein Vertrag mit VdS gilt als geschlossen, wenn ein vollständig vom Auftraggeber ausgefüllter und unterschriebener Auftrag vorliegt und VdS dem Auftrag nicht innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang bei VdS widerspricht oder wenn ein von VdS erstelltes Angebot vorbehaltlos durch den Auftraggeber angenommen worden ist. Vom Auftraggeber vorgenommene Änderungen in VdS-Angeboten oder in Auftragsdokumenten werden erst durch schriftliche Bestätigung durch VdS bindend.
3.2 Der Auftrag zur Durchführung einer Dienstleistung durch VdS enthält ausschließlich die in den entsprechenden Regelwerken beschriebenen Leistungen. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Ordnungsmäßigkeit der vereinbarten Dienstleistungen. Dies gilt nicht, soweit wir gem. Ziffer 9 haften.
3.3 Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4 Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Soweit zur Durchführung unserer Leistung Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erforderlich sind, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Sind im Rahmen des Auftrags Objekt- oder Betriebsbegehungen vorgesehen, so hat der Auftraggeber uns Zugang zur allen notwendigen Betriebsteilen zu gewähren. Betriebsbegehungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber.
4.3 Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegt es dem Auftraggeber (ggf. in Absprache mit dem Ansprechpartner vor Ort) durch die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen für die sichere Arbeitsumgebung Sorge zu tragen. Das bedeutet im Einzelnen:
a. Alle getroffenen Maßnahmen müssen den geltenden Gesetzen, behördlichen Anforderungen sowie Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. VdS behält sich vor, Objekt- oder Betriebsbegehungen bei einer unmittelbaren Gefährdung der Mitarbeiter abzubrechen und erst fortzuführen, wenn der sichere Zustand wieder hergestellt worden ist. Die uns bis dahin entstandenen Aufwendungen werden dem Kunden, auch bei Abbruch der Leistungserbringung aus vorgenanntem Grund, in Rechnung gestellt.
b. Beigestellte Maschinen, Gerätschaften, Energieversorgung etc. müssen sicherheitstechnisch in einwandfreiem Zustand sein.
c. Hubarbeitsbühnen werden grundsätzlich nicht durch VdS-Mitarbeiter bedient. Geeignetes und geprüftes Gerät sowie Bedienpersonal ist vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
d. Der Auftraggeber ist verpflichtet, VdS im Vorfeld der Tätigkeiten vor Ort über Gefährdungen und notwendige persönliche Schutzausrüstung zu informieren. Für die Einweisung der VdS-Mitarbeiter bzgl. der betriebsspezifischen Gefährdungen vor Ort ist der Auftraggeber verantwortlich.
e. Bei Dachbegehungen und Arbeiten mit Absturzgefährdung sind entsprechende geeignete und geprüfte Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz vorzuhalten. Arbeiten in Höhe dürfen nur ausgeführt werden, wenn technische Maßnahmen gegen Absturz vorhanden sind. Sofern diese nicht vorhanden sind, sind die VdS-Mitarbeiter verpflichtet, eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu tragen. Anschlagpunkte und weitere Sicherheitsmaßnahmen sind vom Auftraggeber vorzuhalten.
f. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Anforderungen bezüglich erforderlicher Schutzausrüstung und ggf. betriebsspezifische Anforderung an VdS zu melden.
g. Für entsprechende Notfallmaßnahmen vor Ort u.a. bzgl. Brandschutz, Umweltschutz sowie Erste Hilfe hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Alle VdS-Mitarbeiter müssen vor Beginn der Tätigkeit vom Auftraggeber hierzu eingewiesen werden.
4.4 Der Auftraggeber
a. benennt einen hauptverantwortlichen Betriebsangehörigen, der die Mitarbeiter von VdS bei der Durchführung der Leistung beim Auftraggeber begleitet
b. erklärt sich damit einverstanden, dass die angegebenen und festgestellten Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden und verpflichtet sich, alle Änderungen vorgenannter Daten unverzüglich mitzuteilen. Die Einwilligungserklärung sowie Aufklärung welche Daten im Rahmen konkret vereinbarter Dienstleistungen erfasst werden, werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss verfügbar gemacht.
c. erklärt sich damit einverstanden, dass wir für die ordnungsgemäße Erbringung unserer Leistungen die vom Auftraggeber zur Prüfung, Anerkennung, Zertifizierung oder Konformitätsbewertung übergebenen Gegenstände möglicherweise beschädigen oder zerstören müssen. Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Gegenständen des Auftraggebers als Folge einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung leisten wir daher keinen Ersatz. Der Transport und ggf. Rücktransport von Gegenständen des Auftraggebers erfolgt auf seine Kosten und Gefahr. Der Rücktransport wird jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers durchgeführt. Bei der Aufbewahrung ist unsere Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt. Wünscht der Auftraggeber keinen Rücktransport, so werden die Gegenstände von uns auf Kosten des Auftraggebers entsorgt.
4.5 Gutachten und sachdienliche Auskünfte bei Dritten werden grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers eingeholt, es sei denn, es besteht ein Vertragsverhältnis mit diesen Dritten, das die Verschwiegenheit im Sinne des Auftraggebers garantiert.
4.6 Wir haben das Recht, die uns obliegenden Leistungen durch einen von uns sorgfältig ausgesuchten, uns geeignet erscheinenden Unterauftragnehmer durchführen zu lassen.
5 Fristen und Termine
5.1 Von uns genannte Fristen und Termine gelten stets als annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich eine feste Frist zugesagt oder vereinbart. Soweit sie unverbindlich sind, geraten wir erst dann in Verzug, wenn der Kunde uns zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeten Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.
5.2 Sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, sind wir berechtigt, nachdem wir dem Auftraggeber zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Mitwirkungspflichten gesetzt haben, das Verfahren abzubrechen, vom Vertrag z rückzutreten und unseren bis dahin entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5.3 Wird die von uns geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch uns unverschuldete Umstände verzögert (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen − jeweils auch bei unseren Vorlieferanten), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wir werden den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Teilleistung informieren und ihm im Falle unseres Vertragsrücktritts hierfür bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6 Preise
6.1 Die von uns genannten Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird, sofern sie anfällt, gesondert in Rechnung gestellt.
6.2 An die in unseren Angeboten genannten Preise sind wir drei Monaten gebunden, soweit das Angebot keine andere Frist enthält. Die Frist beginnt mit Zustellung des Angebots und endet mit dem Vertragsabschluss gem. Ziffer 3.1 dieser AGB.
6.3 Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich bei der Durchführung einer Leistung herausstellt, dass die Kosten den gegenüber dem Auftraggeber veranschlagten Betrag um mehr als 10% überschreiten werden, werden wir ihm dies mitteilen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall analog § 649 BGB zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Wir rechnen dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen ab. Gleiches gilt, wenn wir aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten oder dieser einvernehmlich aufgehoben wird. Liegt der wichtige Grund für einen durch uns ausgeübten Rücktritt vom Vertrag in einer Pflichtverletzung des Auftraggebers, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
6.4 Kann ein vereinbarter Termin zu einer Objekt- oder Betriebsbegehung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden und setzt der Auftraggeber VdS hiervon nicht rechtzeitig in Kenntnis, behält sich VdS vor, dem Auftraggeber einen Betrag von 199,- EUR (alternativ ein Betrag dem aktuellen Kostenäquivalent für 1 Arbeitsstunde inkl. Spesen entsprechend) oder, wenn diese Kosten höher ausfallen, die Kosten der An- und Abfahrt gesondert in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass VdS hierdurch kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche von VdS bleiben unberührt.
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei nach vereinbartem Zahlungsplan, ansonsten, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungszugang zu begleichen. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.
7.2 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
7.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der sich aus § 288 BGB ergebenden Höhe, sofern wir dem Auftraggeber keinen höheren Schaden nachweisen. Außerdem sind wir berechtigt, nach eingetretenem Verzug pro erfolgter Mahnung eine Kostenpauschale von 40,- EUR zu erheben.
8 Mängel, Mängelansprüche, Gewährleistung, Einsprüche und Beschwerden
8.1 Der Auftrag zur Durchführung einer Prüfung, Anerkennung, Zertifizierung oder Konformitätsbewertung enthält ausschließlich die in den entsprechenden Regelwerken und Verfahrensrichtlinien beschriebenen Leistungen. Eine Überprüfung der allgemeinen Mängelfreiheit oder Tauglichkeit des Produktes oder der vom Auftraggeber erbrachten Dienstleistung ist nicht Gegenstand der Verfahren. Demzufolge übernehmen wir weder Gewähr für die Ordnungsgemäßheit und Funktion noch für die sonstige Fehlerfreiheit der untersuchten Produkte oder sonstiger Waren und/oder Leistungen des Auftraggebers. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Prüf-, erkennungs-, Zertifizierungs- bzw. Konformitätsbestätigungsverfahren. Dies gilt nicht, soweit wir gem. Ziffer 9 haften.
8.2 Sollten wir eine mängelbehaftete Leistung erbracht haben, hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu geben, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt des Auftraggebers rechtfertigen. Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9.
8.3 Einsprüche gegen Entscheidungen der Zertifizierungsstelle sind vom Einspruchsführer schriftlich an den Leiter des Bereichs Produkte und Unternehmen zu richten. Einreichung, Untersuchung und Entscheidung von Einsprüchen führen nicht zur Benachteiligung des Einspruchsführers. Der Erhalt des Einspruchs wird schriftlich bestätigt. Der Einspruchsführer erhält, falls erforderlich und dem Verfahren angemessen, schriftlich Fortschrittsberichte sowie einen Ergebnisbericht zum formellen Abschluss des Einspruchsverfahrens.
8.4 Beschwerden gegen Tätigkeiten der Zertifizierungsstelle oder einen zertifizierten Auftraggeber sind vom Beschwerdeführer schriftlich an den Leiter des Bereichs Produkte und Unternehmen zu richten. Der Erhalt der Beschwerde wird schriftlich bestätigt. Der Beschwerdeführer erhält, falls möglich, erforderlich und dem Verfahren angemessen, schriftlich Fortschrittsberichte sowie einen Ergebnisbericht zum formellen Abschluss des Beschwerdeverfahrens. Bestätigt der Leiter des Bereichs Produkte und Unternehmen die Entscheidung der Zertifizierungsstelle, kann vom Beschwerdeführer ein vom VdS-Zertifizierungsbeirat eingesetzter Beschwerdeausschuss angerufen werden.
9 Haftung
9.1 Für Schäden haften wir nur
a. bei Vorsatz,
b. bei grober Fahrlässigkeit,
c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
d. bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden und/oder wenn für das Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Eigenschaften eine Garantie abgegeben wurde.
9.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags vertraut und vertrauen darf, haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit; in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3 Haftungsregelungen gemäß Ziffer 9.1 und 9.2 gelten sowohl für eigenes Verschulden wie auch für Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der persönlichen Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von VdS.
9.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Leistung verjähren nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit Zugang des Prüfberichts oder Berichts bzw. der schriftlichen Stellungnahme beim Auftraggeber. Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von VdS oder den Erfüllungsgehilfen von VdS entstanden sind und für Ersatzansprüche aufgrund einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; diese verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
10 Datenschutz
10.1 VdS wird im Zusammenhang mit der Eingehung und für die Durchführung der Vertragsleistungen dafür Sorge tragen, dass die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, („das anwendbare Datenschutzrecht”) beachtet werden.
10.2 Zum Zwecke der Eingehung des Vertrags und zur Durchführung der Vertragsleistungen können personenbezogene Daten des Auftraggebers, soweit es sich bei diesem um eine natürliche Person handelt, bzw. personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Auftraggebers, wenn es sich bei diesem um ein Unternehmern, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, und ggf. sonstiger betroffener Dritter erhoben, gespeichert und ggf. an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Durchführung der Vertragsleistungen gegenüber dem Auftraggeber erforderlich ist. Hiervon ausgenommen sind Informationen, deren Weitergabe uns gegenüber vom Auftraggeber vorab autorisiert wurde.
10.3 Die im Rahmen der Vertragsleistungen erhobenen personenbezogenen Daten können wir zu statistischen Zwecken anonymisiert verarbeiten, diese nach Regularien der deutschen Akkreditierungs- und Notifizierungsstelle offenlegen, im Rahmen und zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen verwenden und Daten aufgrund gerichtlich oder behördlich angeordneter Verpflichtungen offenlegen.
10.4 VdS ist berechtigt, dem Auftraggeber Informationen über Dienstleistungen von VdS zuzusenden, sofern der postalischen Zusendung nicht widersprochen wurde.
10.5 Wir können von den uns zur Einsicht oder für die Auftragsdurchführung übergebenen Unterlagen Kopien im Rahmen der Vertragsleistungen anfertigen, sofern dies für die Durchführung der Vertragsleistungen notwendig ist.
10.6 Wir werden für die Durchführung der Vertragsleistungen nur Personen einsetzen, die von uns auf Vertraulichkeit verpflichtet worden sind. Wir tragen dafür Sorge, dass alle mit der Bearbeitung oder Durchführung der Vertragsleistungen betrauten Personen die Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts beachten.
10.7 Sämtliche Unterlagen und Informationen, die wir im Zusammenhang mit Ausführung des Auftrags erhalten, werden streng vertraulich behandelt. Ohne schriftliche Zustimmungserklärung des Auftraggebers werden mit Ausnahme der in 10.2 und 10.3 genannten Fälle die Unterlagen Dritten nicht zugänglich gemacht. Hiervon unberührt bleibt insbesondere die Verpflichtung von VdS, übergeordneten, berechtigten Stellen, z. B. Vertretern von Akkreditierungsstellen, Einblick in Unterlagen zu einzelnen Vorgängen zu gewähren.
10.8 Positive Zertifizierungsergebnisse werden in Papierform (gedruckte Listen) sowie im Internet unter vds.de von uns veröffentlicht. In diesem Zusammenhang werden folgende Daten des Zertifikatsinhabers, sofern für das Verfahren zutreffend, während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats veröffentlicht:
a. VdS-Zertifikats- bzw. Anerkennungsnummer
b. Zertifikatsinhaber mit vollständiger Adresse
c. Bezeichnung der zertifizierten Dienstleistung, des Produkts bzw. des Managementsystems einschließlich Klassifizierung, regionaler und technischer Beschränkungen
d. technische Daten und ggf. Bildmaterial von Produkten
e. auf Wunsch Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und URL der Auftraggeber-Website
10.9 Wir behalten uns vor, Informationen zu Zertifikaten, welche aus schwerwiegenden Gründen entzogen wurden, unter Verwendung der in Ziffer 10.8 genannten Daten sowie unter Nennung der Entzugsgründe zu veröffentlichen, um Schäden von Nutzern von Waren oder Dienstleistungen des vormaligen Zertifikatsinhabers fernzuhalten sowie der fälschlichen Verwendung von Zertifikaten entgegenzuwirken.
10.10 Weitere Informationen dazu wie wir personenbezogene Daten verarbeiten sowie Informationen zu den Betroffenenrechten sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden unter www.vds.de/Datenschutz.
10.11 Soweit es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmern, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird der Auftraggeber seinen Mitarbeitern bzw. Dienstleistern, deren personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und VdS verarbeitet werden, die Informationen zum Datenschutz unter dieser Ziff. 10 zur Verfügung stellen.
11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Es findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
11.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Klagen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag Köln.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Soweit ein abgeschlossener Vertrag neben der deutschen noch in einer anderen Sprache existiert, ist bei Auslegung des Vertrags die deutsche Fassung maßgeblich.
12.2 Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Herausgeber und Verlag:
VdS Schadenverhütung GmbH
Amsterdamer Str. 174
D-50735 Köln
Telefon: (0221) 77 66 - 0
Fax: (0221) 77 66 - 341
Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH.
Alle Rechte vorbehalten.
AGB der VdS Schadenverhütung GmbH für Dienstleistungen des Bereichs Technische Prüfstelle
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch den Bereich Technische Prüfstelle der VdS Schadenverhütung GmbH (im Folgenden: VdS oder wir).
1.2 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit VdS gemäß Ziffer 1.1 ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB zustande. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB, den gegebenenfalls zugrundeliegenden Regelwerken sowie den geltenden Preisen einverstanden. Die Nennung der gültigen Regelwerke erfolgt im Vertrag; die Preise werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss bekannt gegeben. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Leistung vorbehaltlos ausführen.
1.3 Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten unsere AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2 Gültigkeit
2.1 Diese AGB gelten ab dem 01.02.2019; sie ersetzen alle früheren Ausgaben.
3 Vertragsabschluss
3.1 Ein Vertrag mit VdS gilt als geschlossen, wenn ein vollständig vom Auftraggeber ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular VdS 0167 vorliegt und VdS dem Auftrag nicht innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang bei VdS widerspricht oder wenn ein von VdS erstelltes Angebot vorbehaltlos durch den Auftraggeber angenommen worden ist. Vom Auftraggeber vorgenommene Änderungen in VdS Angeboten oder in Auftragsdokumenten werden erst durch schriftliche Bestätigung durch VdS bindend. Gleiches gilt für die formlose Beauftragung.
3.2 Der Auftrag zur Durchführung einer Dienstleistung durch VdS enthält ausschließlich die in den entsprechenden Regelwerken beschriebenen Leistungen. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Ordnungsmäßigkeit der vereinbarten Dienstleistungen. Dies gilt nicht, soweit wir gem. Ziffer 9 haften.
3.3 Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4 Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Soweit zur Durchführung unserer Leistung Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erforderlich sind, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Sind im Rahmen des Auftrags Objekt- oder Betriebsbegehungen vorgesehen, so hat der Auftraggeber uns Zugang zur allen notwendigen Betriebsteilen zu gewähren. Betriebsbegehungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber.
4.3 Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegt es dem Auftraggeber (ggf. in Absprache mit dem Ansprechpartner vor Ort) durch die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen für die sichere Arbeitsumgebung Sorge zu tragen. Das bedeutet im Einzelnen:
a. Alle getroffenen Maßnahmen müssen den geltenden Gesetzen, behördlichen Anforderungen sowie Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. VdS behält sich vor, Objekt- oder Betriebsbegehungen bei einer unmittelbaren Gefährdung der Mitarbeiter abzubrechen und erst fortzuführen, wenn der sichere Zustand wieder hergestellt worden ist. Die uns bis dahin entstandenen Aufwendungen werden dem Kunden, auch bei Abbruch der Leistungserbringung aus vorgenanntem Grund, in Rechnung gestellt.
b. Beigestellte Maschinen, Gerätschaften, Energieversorgung etc. müssen sicherheitstechnisch in einwandfreiem Zustand sein.
c. Hubarbeitsbühnen werden grundsätzlich nicht durch VdS-Mitarbeiter bedient. Geeignetes und geprüftes Gerät sowie Bedienpersonal ist vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
d. Der Auftraggeber ist verpflichtet, VdS im Vorfeld der Tätigkeiten vor Ort über Gefährdungen und notwendige persönliche Schutzausrüstung zu informieren. Für die Einweisung der VdS- Mitarbeiter bzgl. der betriebsspezifischen Gefährdungen vor Ort ist der Auftraggeber verantwortlich.
e. Bei Dachbegehungen und Arbeiten mit Absturzgefährdung sind entsprechende geeignete und geprüfte Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz vorzuhalten. Arbeiten in Höhe dürfen nur ausgeführt werden, wenn technische Maßnahmen gegen Absturz vorhanden sind. Sofern diese nicht vorhanden sind, sind die VdS-Mitarbeiter verpflichtet, eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu tragen. Anschlagpunkte und weitere Sicherheitsmaßnahmen sind vom Auftraggeber vorzuhalten.
f. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Anforderungen bezüglich erforderlicher Schutzausrüstung und ggf. betriebsspezifische Anforderung an VdS zu melden.
g. Für entsprechende Notfallmaßnahmen vor Ort u. a. bzgl. Brandschutz, Umweltschutz sowie Erste Hilfe hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Alle VdS-Mitarbeiter müssen vor Beginn der Tätigkeit vom Auftraggeber hierzu eingewiesen werden.
4.4 Der Auftraggeber
a. gewährt dem Auftragnehmer und ggf. der Stelle, die VdS nach DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditiert hat, uneingeschränkten Zutritt zu den Brandschutzanlagen und allen Räumlichkeiten, soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist. Hierzu stellt der Auftraggeber sicher, dass das ggf. erforderliche Einverständnis Dritter vorliegt.
b. benennt einen hauptverantwortlichen Betriebsangehörigen, der die Mitarbeiter von VdS bei der Durchführung der Leistung beim Auftraggeber begleitet.
c. erklärt sich damit einverstanden, dass die angegebenen und festgestellten Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden und verpflichtet sich, alle Änderungen vorgenannter Daten unverzüglich mitzuteilen. Die Einwilligungserklärung sowie Aufklärung welche Daten im Rahmen konkret vereinbarter Dienstleistungen erfasst werden, werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss verfügbar gemacht.
4.5 Als Beurteilungsgrundlagen für die Leistungen
a. gilt, dass sämtliche Leistungen dem Stand der Technik und den anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben gemäß vorgenommen werden. Die Leistungen erfolgen nach Maßgabe der für die Leistung relevanten Richtlinien, Gesetze, Verordnungen oder den darüber hinaus vereinbarten Grundlagen.
b. gilt der zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe gültige Stand der Regelwerke, sofern nichts anderes vereinbart wird.
c. vereinbarte VdS-Richtlinien können bei VdS eingesehen oder auf Wunsch gegen Kostenbeitrag übersandt werden.
4.6 Wiederholungsprüfungen (Durchführung regelmäßiger Wiederholungsprüfungen; wiederkehrende Prüfungen) werden für eine unbestimmte Dauer vereinbart, sofern im Auftrag nicht Gegenteiliges beauftragt wird. Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
5 Fristen und Termine
5.1 Von uns genannte Fristen und Termine gelten stets als annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich eine feste Frist zugesagt oder vereinbart. Soweit sie unverbindlich sind, geraten wir erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber uns zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.
5.2 Sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, sind wir berechtigt, nachdem wir dem Auftraggeber zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Mitwirkungspflichten gesetzt haben, die Erbringung der Leistung abzubrechen und vom Vertrag zurückzutreten und unseren bis dahin entstanden Aufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5.3 Wird die von uns geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch uns unverschuldete Umstände verzögert (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen − jeweils auch bei unseren Vorlieferanten), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Teilleistung informieren und ihm im Falle unseres Vertragsrücktritts hierfür bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6 Preise
6.1 Die von uns genannten Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird, sofern sie anfällt, gesondert in Rechnung gestellt.
6.2 An die in unseren Angeboten genannten Preise halten wir uns gemäß der dort gemachten Angaben.
6.3 Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich bei der Durchführung einer Leistung herausstellt, dass die Kosten den gegenüber dem Auftraggeber veranschlagten Betrag um mehr als 10% überschreiten werden, werden wir ihm dies mitteilen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall analog § 649 BGB zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Wir rechnen dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen ab. Gleiches gilt, wenn wir aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten oder dieser einvernehmlich aufgehoben wird. Liegt der wichtige Grund für einen durch uns ausgeübten Rücktritt vom Vertrag in einer Pflichtverletzung des Auftraggebers, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
6.4 Kann ein vereinbarter Termin zu einer Objekt- oder Betriebsbegehung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden und setzt der Auftraggeber VdS hiervon nicht rechtzeitig in Kenntnis, behält sich VdS vor, dem Auftraggeber einen Betrag von 199,- EUR (alternativ ein Betrag dem aktuellen Kostenäquivalent für 1 Arbeitsstunde inkl. Spesen entsprechend) oder, wenn diese Kosten höher ausfallen, die Kosten der An- und Abfahrt, gesondert in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass VdS hierdurch kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche von VdS bleiben unberührt.
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei nach vereinbartem Zahlungsplan, ansonsten, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungszugang zu begleichen. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen. Falls eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Rechnungsbeträge abgebucht.
7.2 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
7.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der sich aus § 288 BGB ergebenden Höhe, sofern wir dem Auftraggeber keinen höheren Schaden nachweisen. Außerdem sind wir berechtigt, nach eingetretenem Verzug pro erfolgter Mahnung eine Kostenpauschale von 40,- EUR zu erheben.
7.4 Die Prüfungen werden nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden VdS-Preisen abgerechnet. Auf Wunsch unterbreitet VdS dem Auftraggeber ein Angebot mit detaillierter Leistungsbeschreibung.
8 Mängel, Mängelansprüche, Gewährleistung, Einsprüche und Beschwerden
8.1 VdS übernimmt bei der Prüfung von Projektdaten von Brandschutzanlagen keine Gewähr für die Ermittlung der maßgeblichen Projektvorgaben, auch soweit die Prüfung auf der Basis dieser übermittelten Daten erfolgt. Dasselbe gilt für die plangerechte Umsetzung der geprüften Projektdaten sowie für etwaige Mängel an der installierten Brandschutzanlage, soweit diese nicht ursächlich auf die Prüfung der Projektdaten zurückzuführen sind.
8.2 Sollten wir eine mängelbehaftete Leistung erbracht haben, hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu geben, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt des Auftraggebers rechtfertigen. Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9.
8.3 Einsprüche gegen Ergebnisse oder Entscheidungen der Technischen Prüfstelle sind vom Einspruchsführer schriftlich an den Leiter des Bereichs Technische Prüfstelle zu richten. Einreichung, Untersuchung und Entscheidung von Einsprüchen führen nicht zu einer Benachteiligung des Einspruchsführers. Der Erhalt des Einspruchs wird schriftlich bestätigt. Der Einspruchsführer erhält, falls erforderlich und dem Verfahren angemessen, schriftlich Fortschrittsberichte sowie einen Ergebnisbericht zum formellen Abschluss des Einspruchsverfahrens. Sollte der Einspruchsführer mit der Entscheidung von VdS über den Einspruch nicht einverstanden sein, steht ihm der Rechtsweg offen.
8.4 Beschwerden gegen Tätigkeiten der Technischen Prüfstelle sind vom Beschwerdeführer schriftlich an den Leiter der Technischen Prüfstelle zu richten. Der Erhalt der Beschwerde wird schriftlich bestätigt. Der Beschwerdeführer erhält, falls möglich, erforderlich und dem Verfahren angemessen, schriftlich Fortschrittsberichte sowie einen Ergebnisbericht zum formellen Abschluss des Beschwerdeverfahrens. Kann bzgl. der Bewertung der Beschwerde keine Einigung zwischen VdS und dem Beschwerdeführer erzielt werden, so kann ein vom VdS-Zertifizierungsbeirat eingesetzter Beschwerdeausschuss angerufen werden.
8.5 VdS ist berechtigt, den Betreiber über eventuell vorhandene Mängel, die der Eigentümer bzw. Bauherr zu vertreten hat, zu informieren. Ferner ist der Auftraggeber, soweit er nicht mit dem Eigentümer bzw. Bauherrn oder Betreiber identisch ist, grundsätzlich verpflichtet, das Prüfergebnis unverzüglich dem Eigentümer bzw. Bauherren oder Betreiber mitzuteilen. Davon unberührt bleiben Abnahmen aufgrund des Stichprobenverfahrens im Rahmen des Errichteranerkennungsverfahrens für z. B. Brandmeldeanlagen bzw. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
8.6 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass festgestellte Mängel, die zu einer unmittelbaren Gefährdung von Personen führen bzw. die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigen, unabhängig von der vorstehenden Regelung sowie der Regelung in Ziff. 10.7 im Rahmen der Hinweispflicht von VdS unverzüglich dem Eigentümer bzw. Bauherrn, Betreiber, Versicherer oder der zuständigen Behörde mitgeteilt werden müssen.
9 Haftung
9.1 Für Schäden haften wir nur
a. bei Vorsatz,
b. bei grober Fahrlässigkeit,
c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
d. bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden und/oder wenn für das Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Eigenschaften eine Garantie abgegeben wurde.
9.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages vertraut und vertrauen darf, haftet VdS auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3 Haftungsregelungen gemäß Ziffer 9.1 und 9.2 gelten sowohl für eigenes Verschulden wie auch für Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der persönlichen Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von VdS.
9.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Leistung verjähren nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit Zugang des Prüfberichts oder Berichts bzw. der schriftlichen Stellungnahme beim Auftraggeber. Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von VdS oder den Erfüllungsgehilfen von VdS entstanden sind und für Ersatzansprüche aufgrund einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; diese verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
10 Datenschutz
10.1 VdS wird im Zusammenhang für die Durchführung der Vertragsleistungen dafür Sorge tragen, dass die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes („das anwendbare Datenschutzrecht”) beachtet werden.
10.2 Zum Zwecke der Eingehung des Vertrags und zur Durchführung der Vertragsleistungen können personenbezogene Daten des Auftraggebers, soweit es sich bei diesem um eine natürliche Person handelt, bzw. personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Auftraggebers, wenn es sich bei diesem um ein Unternehmern, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, und ggf. sonstiger betroffener Dritter erhoben, gespeichert und ggf. an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Durchführung der Vertragsleistungen gegenüber dem Auftraggeber erforderlich ist. Hiervon ausgenommen sind Informationen, deren Weitergabe uns gegenüber vom Auftraggeber vorab autorisiert wurde.
10.3 Die im Rahmen der Vertragsleistungen erhobenen personenbezogenen Daten können wir zu statistischen Zwecken anonymisiert verarbeiten, diese nach Regularien der deutschen Akkreditierungs- und Notifizierungsstelle offenlegen, im Rahmen und zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen verwenden und Daten aufgrund gerichtlich oder behördlich angeordneter Verpflichtungen offenlegen.
10.4 VdS ist berechtigt, dem Auftraggeber Informationen über Dienstleistungen von VdS zuzusenden, sofern der postalischen Zusendung von Informationen nicht widersprochen wurde.
10.5 Wir können von den uns zur Einsicht oder für die Auftragsdurchführung übergebenen Unterlagen Kopien im Rahmen der Vertragsleistungen anfertigen, sofern dies für die Durchführung der Vertragsleistungen notwendig ist.
10.6 Wir werden für die Durchführung der Vertragsleistungen nur Personen einsetzen, die von uns auf Vertraulichkeit verpflichtet worden sind. Wir tragen dafür Sorge, dass alle mit der Bearbeitung oder Durchführung der Vertragsleistungen betrauten Personen die Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts beachten.
10.7 Dem Auftraggeber, unabhängig davon, ob er mit dem Bauherrn oder Betreiber identisch ist oder nicht, ist bekannt, dass VdS bei der Prüfung von Brandschutzanlagen u. a. aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet sein kann, Prüfergebnisse, Mängel, Mängelfristen und im weiteren Verlauf Mitteilungen zur Mängelbeseitigung oder Versäumnisse bei der Beseitigung festgestellter Mängel der geprüften Anlage den zuständigen Behörden zu melden. Diese können personenbezogene Daten des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter und Dienstleister enthalten. Soweit der Auftraggeber die Prüfberichte von VdS im Rahmen von Versicherungsverträgen nutzt, kann sich für VdS ferner die Notwendigkeit ergeben, der betreffenden Versicherung über den Verlauf der Beseitigung etwaiger Mängel Bericht zu erstatten.
10.8 Weitere Informationen dazu wie wir personenbezogene Daten verarbeiten sowie Informationen zu den Betroffenenrechten sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden unter www.vds.de/Datenschutz.
10.9 Soweit es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmern, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird der Auftraggeber seinen Mitarbeitern bzw. Dienstleistern, deren personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und VdS verarbeitet werden, die Informationen zum Datenschutz unter dieser Ziff. 10 zur Verfügung stellen.
11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Es findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
11.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Klagen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag Köln.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Soweit ein abgeschlossener Vertrag neben der deutschen noch in einer anderen Sprache existiert, ist bei Auslegung des Vertrags die deutsche Fassung maßgeblich.
12.2 Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Herausgeber und Verlag:
VdS Schadenverhütung GmbH
Amsterdamer Str. 174
D-50735 Köln
Telefon: (0221) 77 66 - 0
Fax: (0221) 77 66 - 341
Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH.
Alle Rechte vorbehalten.
AGB der VdS Schadenverhütung GmbH für Dienstleistungen des Bereichs GeoVeris
(A) Nutzungsvertrag
Zwischen
(1) VdS Schadenverhütung GmbH, Amsterdamer Str. 174, 50735 Köln
- - VdS -
(2) der in der Annahmeerklärung von VdS bezeichneten natürlichen oder juristischen Person
- - Kunde -
Die Parteien zu (1) bis (2) werden nachfolgend auch gemeinsam als die "Parteien" und einzeln als eine "Partei" bezeichnet.
Vorbemerkung
(A) VdS betreibt in ihrem Geschäftsbereich „GeoExpertise“ u.a. das Informationsangebot "GeoVeris", das die bislang unter den Bezeichnungen "ZÜRS Solutions" und "Meteo-Info" betriebenen Angebote zur Abfrage von Geoinformationen und meteorologischer Informationen ("GeoVeris-Informationen" oder "GVI") umfasst.
(B) Der Kunde ist ein Unternehmen / Einzelunternehmer, das/der im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Versicherungen oder Immobilien auf Informationen zu orts- oder objektbezogenen Risiken angewiesen ist.
1 Abschluss diese Vertrages
1.1 Dieser Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn
1.1.1 der Kunde auf einem von VdS angebotenen Weg, insbesondere über die Website www.vds.de/ (Neukundenregistrierung GeoVeris), unter Angabe der hierfür vorgegebenen Daten ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrages abgibt und
1.1.2 VdS dieses Angebot durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Kunden bestätigt.
1.2 VdS ist berechtigt, ein auf den Abschluss dieses Nutzungsvertrages gerichtetes Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Mit Abschluss dieses Nutzungsvertrages verpflichtet sich VdS gegenüber dem Kunden nach Maßgabe dieses Nutzungsvertrags und der Nutzungsbedingungen GeoVeris (Anlage 1 zu diesem Nutzungsvertrag) zur Bereitstellung von GeoVeris und zur Einräumung bestimmter Nutzungsrechte an den GeoVeris-Informationen. Die Parteien schließen ergänzend die als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.
2.2 GeoVeris wird dem Kunden über das Web-Interface von VdS (unter www.geo-veris.de und/oder einer anderen von VdS mitgeteilten Adresse) zur Verfügung gestellt.
2.3 Nach Abschluss dieses Nutzungsvertrages richtet VdS einen Zugang für den Kunden ein und stellt dem Kunden die dazugehörigen Log-In-Daten zur Verfügung. Auf Anfrage des Kunden kann VdS für den Kunden weitere Zugänge (insbesondere für einzelne vom Kunden unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen defi-niert und VdS mitgeteilte Berechtigte Nutzer) einrichten.
2.4 Wenn und soweit der Kunde einen für ihn eingerichteten Zugang als "Sammelzugang" verwendet (also einen solchen Zugang durch mehrere Berechtigte Nutzer nutzen lässt), ist eine personalisierte Kontrolle des Zugriffs auf GeoVeris und entsprechende Auswertungen nicht möglich. Jede Nutzung von GeoVeris über einen vom Kunden als solchen verwendeten Sammelzugang gilt als Nutzung von Geo-Veris durch den Kunden.
2.5 Der Kunde hat die Möglichkeit, über GeoVeris die in der Leistungsbeschreibung spezifizierten GeoVeris-Informationen auszuwählen und abzurufen. Der Abruf von GeoVeris-Informationen ist kostenpflichtig; die Vergütung für den Abruf von Geo-Veris-Informationen ergibt sich aus der Preisliste. Leistungsbeschreibung und Preisliste werden dem Kunden mit Annahme seines Angebots auf Abschluss des Nutzungsvertrages und über GeoVeris zur Verfügung gestellt.
2.6 Der Kunde verpflichtet zur Einhaltung des Nutzungsvertrages und der Nutzungsbedingungen sowie zur Zahlung der Vergütung für die von ihm abgerufenen Geo-Veris-Informationen.
3 Umfang der zulässigen Nutzung durch den Kunden
3.1 Der Kunde wird GeoVeris-Informationen ausschließlich im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit zur Vorbereitung oder Durchführung eines rechtlich zulässigen Geschäftsvorgangs mit Bezug zu dem durch die GeoVeris-Informationen beschriebenen orts- oder objektbezogenen Risiko und zur Prüfung oder Bewertung dieses Risikos abrufen ("Berechtigte Nutzung").
3.2 Der Kunde wird den Zugriff auf GeoVeris und den Abruf von GeoVeris-Informationen ausschließlich eigenen Mitarbeitern gestatten ("Berechtigte Nutzer"), die der Kunde über die Regelungen dieses Nutzungsvertrages und der Nutzungsbedingungen – insbesondere im Hinblick auf den Umfang der Berechtigten Nutzung und der zulässigen Weitergabe an Berechtigte Empfänger – informiert und zu der Einhaltung dieser Vorgaben verpflichtet hat.
3.3 Der Kunde wird GeoVeris-Informationen außer in den in den Nutzungsbedingun-gen ausdrücklich genannten Fällen ausschließlich als notwendigen Bestandteil von Informationen und Unterlagen des Kunden an eigene Endkunden oder (potentielle) Geschäftspartner im Zusammenhang mit einem konkreten Geschäftsvorfall ("Berechtigte Empfänger") weitergeben oder diesen gegenüber offenlegen wird; eine separate Weitergabe oder Offenlegung von GeoVeris-Informationen außerhalb der Berechtigten Nutzung ist nicht zulässig.
4 Nutzungsbedingungen, Vereinbarungen über Auftragsverarbeitung
Für die Bereitstellung von GeoVeris durch VdS sowie für die Nutzung durch den Kunden gelten Nutzungsbedingungen GeoVeris in Anlage 1. Mit Abschluss dieses Nutzungsvertrages schließen die Parteien zudem die Vereinbarung über Auftragsverarbeitung GeoVeris in Anlage 2.
(B) Nutzungsbedingungen GeoVeris (Anlage 1)
1 Anwendungsbereich der Nutzungsbedingungen
1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von GeoVeris durch Unternehmen, soweit diese mit VdS einen Nutzungsvertrag über die Nutzung von GeoVeris (jeweils oder zusammen „Nutzungsvertrag“) abgeschlossen haben („Kunde“).
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen eines Kunden finden keine Anwen-dung. Dies gilt auch dann, wenn ein Kunde VdS auf solche abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ausdrücklich hingewiesen hat.
2 Leistungen von VdS
2.1 VdS verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Nutzungsrechte an GeoVeris und den aus GeoVeris gemäß dem Nut-zungsvertrag abrufbaren Daten einzuräumen und GeoVeris dem Kunden über das Internet zugänglich zu machen.
2.2 Funktionalitäten und Leistungsumfang von GeoVeris, die für GeoVeris verwendete Datenbasis sowie die vom Kunden zu schaffenden technischen Voraussetzungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
2.3 Der Anspruch auf Nutzung von GeoVeris besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik und der VdS von Dritten eingeräumten Nutzungsrechte an Daten und Funktionalitäten. VdS behält sich vor, den Zugang zu sowie die Funktionalitäten und Nutzung von GeoVeris zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der technischen Infrastruktur oder zur Durchführung technischer Maßnahmen oder aufgrund der Beendigung zeitlich beschränkter Nutzungsmöglichkeiten (etwa für Analyse- und Kartendienste) erforderlich ist. VdS wird den Kunden soweit möglich über geplante Beschränkungen des Zugangs, von Funktionalitäten und/oder der Nutzung innerhalb von GeoVeris oder durch Mitteilung per E-Mail informieren.
2.4 VdS weist ausdrücklich darauf hin, dass in GeoVeris eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausgangsdaten verschiedener Datenlieferanten eingeflossen sind, die z.T. mit unterschiedlichen Datenmodellen und -formaten gearbeitet haben und dass Gutachten von Dritten im Auftrag von VdS für den Lizenznehmer erstellt werden. Aufgrund des erheblichen Umfanges unterschiedlicher Ausgangsdaten ist es nicht unwahrscheinlich, dass diese Daten und die über GeoVeris abgerufenen Informationen Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. VdS hat die Dienstleister für die Bereitstellung der Ausgangsdaten und für die Erstellung von Gutachten sorgfältig ausgewählt, hat aber auf Erhebung bzw. Erstellung von Ausgangsdaten ebenso wenig Einfluss wie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der VdS zur Verfügung gestellten Daten. Zudem können künftig in GeoVeris mathematische Verfahren einbezogen werden, mit denen versucht wird, bestimmte zukünftige Naturereignisse vorherzusagen; diese Verfahren gewährleisten gleichwohl – wie jede Prognosetätigkeit – nicht, dass die Prognose auch tatsächlich eintritt. Darüber hinaus weist VdS zusätzlich darauf hin, dass sich die für meteorologische Anfragen und Analysen verwendeten Ausgangsdaten nicht stets auf meteorologische Parameter an dem vom Lizenzgeber angegebenen Ort beziehen, sondern ggf. auf Ausgangsdaten der nächstgelegenen Wetterstation(en) oder sonstiger Erfassungseinrichtung(en). Es ist nach alledem nicht unwahrscheinlich, dass die von GeoVeris ausgegebenen GeoVeris-Informationen von den tatsächlichen Gegebenheiten und Risiken abweichen. GeoVeris bildet auch nicht die Wirklichkeit ab, sondern soll lediglich einen unverbindlichen Anhaltspunkt für eine erste Orientierung geben. Insoweit gewährleistet VdS nicht die Fehlerfreiheit der in GeoVeris verarbeiteten Daten und der GeoVeris-Informationen, die durch den Berechtigte Nutzer eigenständig zu prüfen sind.
2.5 VdS ist berechtigt, den Zugang des Kunden und/oder einzelner oder mehrerer Berechtigter Nutzer zu GeoVeris zu sperren, wenn bei VdS die berechtigte Annahme besteht, dass der Kunde gegen den Nutzungsvertrag verstößt oder die dem Kunden eingeräumte Nutzungsmöglichkeit missbräuchlich, z.B. durch unbefugte Dritte, genutzt wird. VdS informiert den Kunden über die Sperrung nach ihrer Wahl schriftlich, in Textform oder beim Zugriff auf GeoVeris. Bestätigt sich die Annahme von VdS nicht, wird VdS den gesperrten Zugang wieder freigeben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der angenommene Verstoß nicht vorliegt. Für die Dauer einer berechtigten Sperrung von Anwendungen wird VdS von ihrer Leistungspflicht frei. Dem Kunden stehen aufgrund einer berechtigten Sperrung keine Ansprüche gegen VdS zu.
3 Einräumung von Nutzungsrechten
3.1 VdS räumt dem Kunden während der Laufzeit des Nutzungsvertrages das zeitlich beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die über GeoVeris durch Berechtigte Nutzer abgerufenen GeoVeris-Informationen für Zwecke der Berechtigten Nutzung im Rahmen der in GeoVeris vorgesehenen Funktionalitäten und Nutzungsmöglichkeiten und unter Beachtung dieser Nutzungsbedingungen zu verarbeiten und zu nutzen.
3.2 Die gemäß Ziff. 3.1 eingeräumten Nutzungsrechte für GeoVeris schließen das nicht ausschließliche Recht des Kunden ein, die GeoVeris-Informationen im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit für die Berechtigte Nutzung zu verwenden bzw. durch Berechtigte Nutzer verwenden zu lassen sowie sie Berechtigten Empfängern zugänglich zu machen, wenn und soweit für die Berechtigte Nutzung erforderlich ist.
3.3 Es ist ferner ausdrücklich untersagt, GeoVeris-Informationen außerhalb der Berechtigten Nutzung zu verarbeiten und zu nutzen oder GeoVeris-Informationen an andere als die im Nutzungsvertrag bezeichneten Berechtigten Empfänger weiterzugeben. Sind im Nutzungsvertrag keine Berechtigten Empfänger bezeichnet, ist die Weitergabe von GeoVeris-Informationen nicht zulässig. Unzulässig ist es insbesondere, die GeoVeris-Informationen zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen oder unter Verwendung der GeoVeris-Informationen eigene Datenbanken, Informationsdienste oder vergleichbare Informationssammlungen anzulegen und/oder diese zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen.
3.4 VdS ist berechtigt, die Nutzung bestimmter Bestandteile der GeoVeris-Informationen mit ergänzenden Nutzungsbeschränkungen zu versehen, insbesondere aufgrund entsprechender Anforderungen von Lizenzgebern der für die GeoVeris-Informationen verwendeten Daten. Informationen zu ergänzenden Nutzungsbeschränkungen werden dem Kunden bzw. dem Berechtigten Nutzer in Schrift- oder Textform oder innerhalb von GeoVeris mitgeteilt.
3.5 Bei der Berechtigten Nutzung ist auf die Quelle hinzuweisen: (aus: GeoVeris, ©VdS). Soweit innerhalb von GeoVeris und/oder auf ausgegebenen GeoVeris-Informationen darauf hingewiesen wird, dass auch weitere Quellenangaben anzubringen sind, ist dies zu beachten.
3.6 Sämtliche vorgenannten Nutzungsrechte werden zeitlich beschränkt eingeräumt.
3.7 Die Rechteeinräumung endet
3.7.1 mit Beendigung des Nutzungsvertrages (insbesondere durch eine Kündigung durch VdS oder dem Kunden);
3.7.2 wenn VdS gegenüber dem Kunden schriftlich oder in Textform anzeigt, dass die Nutzung aus rechtlichen Gründen (insbesondere aufgrund von Nutzungsbe-schränkungen durch Inhaber von Rechten an den für GeoVeris verwendeten Daten und/oder an der Plattform oder anderen technischen Komponenten, die für den Betrieb von GeoVeris notwendig sind) nicht mehr erfolgen darf; dies kann sich auf einzelne oder alle Komponenten von GeoVeris und/oder der GeoVeris-Informationen beziehen; oder
3.7.3 wenn ergänzende Bedingungen für die zeitliche Beschränkung der Rechteeinräumung eintreten, über die VdS den Nutzer innerhalb von GeoVeris (v.a. vor dem Abruf von GeoVeris-Informationen) informiert hat.
3.8 Mit Beendigung der Rechteeinräumung ist der Kunde zur Deaktivierung der bei ihm eingerichteten Abrufmöglichkeit und zur Löschung der entsprechenden beim Kunden (einschließlich aller Berechtigten Nutzer) vorhandenen GeoVeris-Informationen und datenschutzkonformer Vernichtung sonstiger Produkte, Datenträger oder Dokumentationen (einschließlich etwaiger Sicherungskopien) verpflichtet. Hiervon ausgenommen sind bereits erstellten Vervielfältigungen, die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungspflichten (z.B. als Bestandteil einer Beratungsdokumentation) weiter aufzubewahren sind. Der Kunde ist auf Anfrage von VdS verpflichtet, die Löschung der GeoVeris-Informationen und der sonstigen Produkte, Datenträger oder Dokumentationen (einschließlich etwaiger Sicherungskopien) schriftlich zu bestätigen.
3.9 VdS behält sich vor, die Einhaltung der vorstehenden Nutzungsbeschränkungen durch geeignete Maßnahmen (insbesondere die Implementierung von Testdaten in den GeoVeris-Datenbestand) zu überprüfen.
4 Nutzung durch berechtigte Nutzer
4.1 Sind im Rahmen des Auftrags Objekt- oder Betriebsbegehungen vorgesehen, so hat der Auftraggeber uns Zugang zur allen notwendigen Betriebsteilen zu gewähren. Betriebsbegehungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber.
4.2 Der Kunde wird insbesondere sicherstellen, dass jeder Berechtigte Nutzer GeoVeris nur nach Eingabe einer Benutzerkennung und eines Passwortes nutzen kann.
4.3 Darüber hinaus hat der Kunde Berechtigte Nutzer vor dem erstmaligen Zugang zu GeoVeris ausdrücklich auf die Einhaltung der Regelungen des Nutzungsvertrags zu verpflichten und VdS die Einhaltung dieser Verpflichtung auf Verlangen nachzuweisen. VdS behält sich ausdrücklich vor, den Kunden bzw. den Berechtigten Nutzern eine elektronische Lösung zur Abgabe der Erklärung (etwa im Rahmen des GeoVeris-Zugangs) zur Verfügung zu stellen.
5 Vergütung
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, für die Nutzung von GeoVeris nach Maßgabe des Nut-zungsvertrages das in der Preisliste festgelegte Entgelt an VdS zu zahlen. Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche Preisangaben Nettopreise ohne die gesetzliche Umsatzsteuer.
5.2 VdS ist berechtigt, die Preisliste anzupassen und wird den Kunden hierüber unter Beachtung einer Frist von drei Monaten schriftlich oder in Textform informieren. Der Kunde ist berechtigt, diesen Vertrag unter Beachtung einer Frist von zwei Wochen zu dem von VdS in der angepassten Preisliste genannten Anpassungstermin zu kündigen.
5.3 VdS ist berechtigt, die angefallenen Entgelte für jeden Abruf von GeoVeris-Infor-mationen unmittelbar nach dem Abruf gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen.
5.4 Entgelte sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnung von VdS keine längere Zahlungsfrist angegeben wird.
6 Vertragsdauer, Kündigung
6.1 Der Nutzungsvertrag kommt mit Annahme des auf den Abschluss des Nutzungsvertrages gerichteten Angebots durch ausdrückliche Erklärung von VdS zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Während der Laufzeit kann der Nutzungsvertrag von jeder Partei unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
6.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
6.2.1 der zwischen VdS und dem von VdS beauftragten Dienstleister für den Betrieb von GeoVeris abgeschlossene Vertrag, gekündigt, aufgehoben oder auf andere Weise beendet wird,
6.2.2 der zwischen VdS und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirt-schaft e.V. (GDV) bestehende Vertrag über den Betrieb von GeoVeris gekündigt, aufgehoben oder auf andere Weise beendet wird,
6.2.3 eine staatliche Stelle die weitere Nutzung von für den Betrieb von GeoVeris relevanten Daten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit mit sofortiger Wirkung untersagt,
6.2.4 die Nutzung der für den Betrieb von GeoVeris relevanten Daten (insbesondere aufgrund von Nutzungsbeschränkungen durch Inhaber von Rechten an den für GeoVeris verwendeten Daten) nicht mehr erfolgen darf,
6.2.5 eine der beiden Parteien den Vertrag schwerwiegend verletzt und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Abmahnung durch die andere Partei behebt, wobei § 323 Abs. 2 BGB für die Entbehrlichkeit der Abmahnung entsprechend gilt;
6.2.6 sich die Vermögensverhältnisse einer Partei so verschlechtern, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist;
6.2.7 oder über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen gestellt wird und die offenbare Unbegründetheit des Antrags nicht unverzüglich nachgewiesen wird.
6.3 Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen.
6.4 Die durch diesen Vertrag übertragenen Nutzungsrechte fallen nach Ende der Vertragslaufzeit ohne weitere Rechtshandlung an VdS zurück. Dies gilt auch im Hinblick auf etwaige Rechte an Sicherungskopien. Ein Recht zur weiteren Nutzung von GeoVeris besteht ab dem Ende der Vertragslaufzeit nicht mehr.
7 Haftung
7.1 VdS haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit VdS, ihren gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet VdS für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, wobei der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten“ solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung die Mitglieder regelmäßig vertrauen dürfen und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
7.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von VdS der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
7.3 Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für den entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von VdS.
7.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme aus-drücklicher Garantien durch VdS und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
8 Datenschutz
8.1 Die Nutzung von GeoVeris (einschließlich der GeoVeris-Informationen) unterliegt datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Die GeoVeris-Informationen werden nach Auffassung der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz durch ihre Zuordnung zu einem bestimmten Objekt oder einem bestimmten Punkt zu personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO, spätestens, wenn sie darüber einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
8.2 Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien mit Abschluss des Nutzungsvertrages zugleich die dem Nutzungsvertrag als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung über Auftragsverarbeitung ab.
8.3 Der Kunde verpflichtet sich zudem, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei seiner Nutzung von GeoVeris zu beachten. Danach dürfen nur die zur Wahrung berechtigter Interessen (insbesondere zur Einschätzung und Kalkulation von objekt- oder ortsbezogenen Ereignissen und Risiken) erforderlichen Daten einem Objekt oder einer Fläche zugeordnet werden. Die GeoVeris-Informationen dürfen nicht zu anderen Zwecken genutzt werden, insbesondere nicht zur Erstellung georeferenzierter soziodemografischer Profile für den Rückschluss auf einzelne Personen. Der Kunde verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Anforderungen in seinem Verantwortungsbereich insbesondere durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Der Nutzungsvertrag und diese Nutzungsbedingungen unterliegen jeweils dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Köln.
9.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Nutzungsvertrages und dieser Nutzungsbedingungen – inklusive dieser Textformklausel – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mitteilungen können, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, per E-Mail an die von den Parteien zu diesem Zweck zu benennenden E-Mail-Adressen übermittelt werden. Mündliche und telefonische Übermittlung sind hingegen nicht ausreichend.
9.3 Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des Nutzungsvertrages oder dieser Nut-zungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
(C) Vereinbarung über Auftragsverarbeitung GeoVeris (Anlage 2)
1 Gegenstand der Vereinbarung über Auftragsverarbeitung
Da die Erbringung der Vertragsleistungen unter dem Nutzungsvertrag durch VdS (nachfolgend auch "Auftragnehmer") auch die Verarbeitung personenbeziehbarer Daten im Auftrag und gemäß den Anweisungen des Kunden (nachfolgend auch "Auftraggeber") umfasst, schließen die Parteien ergänzend zum Nutzungsvertrag diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ("AVV"), um die Verpflichtungen beider Parteien zur Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts (insbesondere der Anforderungen der EU Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) näher zu spezifizieren.
2 Pflichten des Auftragnehmers
2.1 Weisungsbindung. Der Auftragnehmer darf die in Anhang 1 zu dieser AVV aufgeführten und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Kategorien personenbeziehbarer Daten nur für die in Anhang 1 beschriebenen Zwecke und nur in Übereinstimmung mit den vom Auftraggeber erteilten Weisungen verarbeiten.
2.2 Verarbeitung aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen. Falls der Auftragnehmer verpflichtet ist, personenbezogene Daten nach dem Recht der Union oder des Mitgliedstaates, dem der Auftragnehmer unterliegt, zu verarbeiten, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber vor der jeweiligen Verarbeitung schriftlich informieren, es sei denn, das Gesetz verbietet solche Informationen aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses. Im letztgenannten Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren, sobald ihm dies rechtlich möglich ist.
2.3 Technische/organisatorische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft der Auftragnehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die im Auftrag des Auftraggeber durchgeführten Verarbeitungsvorgänge zu gewährleisten; einschließlich der als Mindeststandard in Anhang 2 näher beschriebenen Maßnahmen.
2.4 Laufende Bewertung und Verbesserung der technischen/organisatorischen Maßnahmen. Der Auftragnehmer prüft und bewertet die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung im erforderlichen Umfang fortlaufend. Im Falle einer Verbesserung der technischen und organisatorischen Maßnahmen wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen den Entwurf einer entsprechend aktualisierten Anlage 2 zur Verfügung zu stellen.
2.5 Compliance-Unterstützung. Der Auftragnehmer unterstützt auf dessen Anfrage den Auftraggeber in dem Umfang, der erforderlich ist, um die Einhaltung der daten-schutzrechtlichen Verpflichtungen des Auftraggebers zu gewährleisten, indem er diejenigen Informationen zur Verfügung stellt und Unterstützungsleistungen erbringt, die der Auftraggeber zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften benötigt.
2.6 Informations-, Auskunfts- und Kontrollrechte. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber und seinen Beauftragten während der Laufzeit dieser AVV auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Informationen, um die Einhaltung der AVV und des anwendbaren Datenschutzrechts durch den Auftragnehmer zu überprüfen. Grundsätzlich erfolgen Kontrollmaßnahmen durch Abgabe von Eigenerklärungen des Auftragnehmers (oder der ggf. von ihm nach Maßgabe dieser AVV eingeschalteten Subunternehmer) oder durch Vorlage von Prüfungsergebnissen unabhängiger Dritter. Soweit es für den Auftraggeber zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, kann sich der Auftraggeber nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zu Prüfzwecken in den Betriebsstätten zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs von der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse der für die Auftragsdatenverarbeitung einschlägigen Datenschutzgesetze überzeugen. Das Recht zur Durchführung der Kontrollmaßnahmen hat der Auftraggeber auch bereits vor Beginn der Datenverarbeitung. Die Kontrolle kann vom Datenschutzbeauftragten oder sonstigen Vertretern des Auftraggebers, welche zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und gegen die der Auftragnehmer keine berechtigten Bedenken hat, durchgeführt werden. Umgehend im Anschluss an die Kontrolle der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden die Ergebnisse dieser Kontrolle vom Auftraggeber dokumentiert. Die Dokumentation ist dem Auftragnehmer im Anschluss zeitnah zur Verfügung zu stellen. Jede Partei trägt ihre im Zusammenhang mit den Kontrollmaßnahmen anfallenden Kosten.
2.7 Verletzung gesetzlicher / vertraglicher Bestimmungen durch Weisungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber benachrichtigen, wenn er der Ansicht ist, dass eine von ihm erhaltene Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht und/oder gegen vertragliche Pflichten aus der AVV verstößt. Diese Hinweispflicht verpflichtet den Auftragnehmer nicht zu einer Prüfung etwaiger Weisungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch eine weisungsberechtigte Person des Auftraggebers bestätigt oder geändert wird.
2.8 Verletzung gesetzlicher / vertraglicher Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Im Falle einer tatsächlichen oder vermuteten Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder im Falle eines Verstoßes des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter oder sonstiger vom Auftragnehmer eingesetzter Dritter gegen datenschutzrechtlicher Vorschriften oder dieser AVV verpflichtet sich der Auftragnehmer
2.8.1 dem Auftraggeber unverzüglich (spätestens jedoch 36 Stunden nach Bekanntwerden des Ereignisses) über ein solches Ereignis beim Auftragnehmer oder einem Unterauftragnehmer zu informieren und dem Auftraggeber unverzüglich (wenn möglich, spätestens 36 Stunden nach Bekanntwerden des Ereignisses) angemessene Einzelheiten über das Ereignis mitzuteilen und
2.8.2 dem Auftraggeber auf Anfrage eine angemessene Zusammenarbeit und Unterstützung in Bezug auf alle Maßnahmen zu gewähren, die als Reaktion auf ein solches Ereignis im Rahmen der anwendbaren Datenschutzgesetze (v.a. nach Art. 33 (3), 34 (4) DSGVO) erforderlich sind.
2.9 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis über die im Auftrag des Auftraggebers durchgeführten Verarbeitungstätigkeit gemäß Art. 30 (2) GDPR und stellt dieses auf Anfrage dem Auftraggeber zur Verfügung.
2.10 Berichtigung, Löschung, Sperrung / Einschränkung der Verarbeitung. Aufzeichnungen, die vom Auftraggeber übermittelte personenbezogene Daten enthalten, dürfen nur gemäß den Anweisungen des Auftraggebers und der anwendbaren Datenschutzgesetze berichtigt, gelöscht und/oder gesperrt werden. Diese Verpflichtung bezieht sich nicht auf die vom Auftragnehmer zur Erbringung der Vertragsleistungen gespeicherten personenbeziehbaren Daten.
2.11 Aufsichtsbehörde. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Zusammenarbeit und zur Einhaltung von Anweisungen, Richtlinien und Auflagen der zuständigen Aufsichtsbehörde.
2.12 Unterstützung bei Beschwerden oder Anfragen. Falls der Auftragnehmer Beschwerden, Anfragen oder Mitteilungen erhält, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten oder auf die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze oder dieser AVV durch eine der Parteien beziehen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen und dem Auftraggeber in Bezug auf solche Beschwerden, Anfragen oder Mitteilungen die erforderliche Mitwirkung, Informationen und Unterstützung (einschließlich der Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten) gewähren.
2.13 Pflichten bei Beendigung der Auftragsverarbeitung. Bei Beendigung dieser AVV wird der Auftragnehmer auf Anweisung des Auftraggebers die vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten entweder zurückgeben oder vernichten, wenn und soweit die weitere Speicherung dieser personenbezogenen Daten nicht zur Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen erforderlich ist. Diese Verpflichtung bezieht sich nicht auf die vom Auftragnehmer zur Erbringung der Vertragsleistungen gespeicherten personenbeziehbaren Daten.
3 Datenverarbeitung außerhalb der EU/des EWR
Der Auftragnehmer kann die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser AVV auch außerhalb der EU/des EWR durchführen, wenn er die erforderlichen Garantien zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus umsetzt.
4 Pflichten des Auftraggebers
4.1 Verantwortlichkeit. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der in Anlage 1 spezifizierten Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für alle Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts in Bezug auf die betroffenen Personen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beantwortung von Auskunftsersuchen der betroffenen Personen.
4.2 Weisungen. Der Auftraggeber ist nach näherer Maßgabe von Anlage 1 berechtigt, Weisungen über den Umfang und die Art und Weise der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erteilen. Weisungsberechtigt sind nur Personen, die befugt sind, den Auftraggeber im Geschäftsverkehr umfassend zu vertreten.
5 Personal
5.1 Der Auftragnehmer wird bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers das Datengeheimnis beachten und die mit der Datenverarbeitung betrauten Personen zur Vertraulichkeit verpflichten. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer die Verpflichtungen aller Personen, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers beteiligt sind, nachweisen.
5.2 Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass alle an der Datenverarbeitung beteiligten Personen mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraut gemacht werden. Der Auftragnehmer wird die Einhaltung dieser Datenschutzbestimmungen und dieser AVV durch diese Personen überwachen.
6 Unterauftragnehmer
6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die in diesem Vertrag geregelte Auftragsverarbeitung ganz oder teilweise durch andere Dritte erfüllen zu lassen. Dies gilt auch für Tätigkeiten, die mit der in diesem Vertrag geregelten Auftragsverarbeitung im Zusammenhang stehen und bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte auf die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zugreifen kann. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Unterauftragnehmern informieren.
6.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit seinen Unterauftragnehmern, die er mit der Verarbeitung personenbeziehbarer Objektdaten des Auftraggebers beauftragt, eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Diese darf in Bezug auf die Interessen des Auftraggebers kein geringeres Schutzniveau als diese AVV aufweisen.
7 Freistellung
7.1 Wenn gegen eine Partei aufgrund einer Verletzung der Verpflichtungen der anderen Partei nach dem anwendbaren Datenschutzgesetz und/oder dieser AVV von Dritten Ansprüche geltend gemacht werden, wird die andere Partei die in Anspruch genommene Partei von allen durch die Verletzung entstandenen Kosten, Gebühren, Schäden, Aufwendungen oder Verluste freistellen.
7.2 Die Freistellung setzt voraus, dass
7.2.1 die in Anspruch genommene Partei die andere Partei unverzüglich über den geltend gemachten Anspruch informiert; und
7.2.2 der anderen Partei die Möglichkeit gegeben wird, gemeinsam mit der in Anspruch genommenen Partei den geltend gemachten Anspruch abzuwehren oder zu vergleichen.
8 Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Diese AVV tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Diese AVV kann von jeder Partei gegenüber der jeweils anderen Partei gekündigt werden, sobald der letzte Auftrag des Auftraggebers, der die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst, vollständig abgewickelt wurde.
8.2 Unbeschadet der vorstehenden Ziffer 8.1 kann jede Partei die AVV jederzeit aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB kündigen.
8.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Diese AVV unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
9.2 Diese AVV enthält zusammen mit dem Nutzungsvertrag die gesamte Vereinbarung der Parteien über den Gegenstand (Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Nutzungsvertrag und dieser AVV gehen die Regelungen der AVV vor. Änderungen und Ergänzungen dieser AVV bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterschrift von bevollmächtigten Vertretern der Parteien. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
9.3 Für den Fall, dass eine Klausel dieser AVV unwirksam sein sollte, oder die AVV in Bezug auf einen bestimmten Gegenstand eine Lücke aufweist, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. In diesem Fall haben die Parteien eine Vereinbarung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Klausel, oder im Falle einer Lücke, der Systematik und dem Schutzzweck der gesamten AVV, am ehesten entspricht.
(D) Anhang 1: Einzelheiten der Auftragsverarbeitung
1 Gegenstand und Dauer des Auftrags
1.1 Gegenstand des Auftrags
1.1.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Maßgabe des Nutzungsvertra-ges einen Online-Zugriff auf GeoVeris zur Verfügung. Zur Nutzung von GeoVeris ist es erforderlich, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer Geo-Punktdaten übermittelt, damit Geoinformationen zu den vom Auftraggeber durch Geo-Punktdaten bezeichneten Objekten zugeordnet werden können. Eine weitere Verarbeitung oder Nutzung der Geo-Punktdaten durch den Auftraggeber findet nicht statt.
1.1.2 Der Auftraggeber wird nur Daten (insbesondere Geo-Punktdaten) an den Auftragnehmer übermitteln, bezüglich derer er selbst ausschließlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist und die er unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben hat.
1.2 Dauer des Auftrags
Die Dauer des Auftrags entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrages.
2 Konkretisierung des Auftragsinhalts
2.1 Art der Auftragsverarbeitung von personenbeziehbaren Daten
2.1.1 Der Auftragnehmer verarbeitet bei Nutzung von GeoVeris durch den Auftraggeber Geo-Punktdaten, die nach Auffassung der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind.
2.1.2 Beim Auftragnehmer werden die vom Auftraggeber ausschließlich online übermittelten Geo-Punktdaten durch GeoVeris automatisch verarbeitet. Dabei können vom Auftraggeber zum Zweck der Abfragevorbereitung Klartext-Adressen der abzufragenden Orte an den Auftragnehmer übermittelt werden. Dort werden diese automatisch in Punktkoordinaten des Objekts (Objektkoordinaten) umgerechnet und diese Punktkoordinaten werden dem Auftraggeber online zurück übermittelt (Geocoder-Funktion). Bei einer sofort oder später erfolgenden Abfrage der Geoinformationen zu dem Objekt (den Objekten) aus GeoVeris werden diese Geoinformationen dann den Objektkoordinaten zugeordnet und mit diesen online an den Auftraggeber übermittelt. Dabei werden die vom Auftraggeber übermittelten Adressdaten und Geokoordinaten beim Auftragnehmer in automatisierten Dateien gespeichert. Diese Dateien werden vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen mit dem Auftraggeber im Einzelfall unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (einschließlich der anwendbaren handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten) gespeichert.
2.2 Der Datenverarbeitungsvorgang gliedert sich in folgende Verarbeitungsschritte:
2.2.1 Ein Berechtigter Nutzer des Auftraggebers loggt sich mit Benutzernamen und Passwort auf der GeoVeris-Plattform ein.
2.2.2 Anschließend übermittelt er durch Eingabe in eine vorgegebene Maske an den Auftragnehmer Adressdaten oder Geokoordinaten (bei Ereignis-Abfragen z-dem obligatorisch die Schadennummer und optional die Versicherungsscheinnummer; bei Risikoabfragen optional eine Projektnummer) und wählt die gewünschten Produkte aus.
2.2.3 Soweit Adressdaten übermittelt werden, rechnet der Auftragnehmer diese in Geokoordinaten um.
2.2.4 Die Geokoordinaten werden mit den beim Auftragnehmer verfügbaren Geoinformationen angereichert.
2.2.5 Die angereicherten Datensätze werden an den Auftraggeber zurückübermittelt.
2.2.6 Der Abschluss der Abfrage-Sitzung erfolgt durch ein Logout des Nutzers oder nach Timeout.
2.3 Zweck der Auftragsverarbeitung personenbeziehbarer Daten
Dem Auftraggeber soll es ermöglicht werden, einzelnen Adressen Geoinformationen zuzuordnen. Dies erfolgt nur im Zusammenhang mit der im Nutzungsvertrag vereinbarten zulässigen Nutzung von GeoVeris zur Beurteilung, Bearbeitung und Regulierung von Schadensfällen.
2.4 Arten personenbeziehbarer Daten
In GeoVeris werden neben den personenbeziehbaren Adressdaten oder Geokoordinaten ohne Namensangaben ausschließlich die in der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung zum Nutzungsvertrag genannten Geoinformationen zur Verfügung gestellt.
2.5 Kategorien betroffener Personen
Die übermittelten Adressdaten oder Geokoordinaten können zu Objekten gehören, die bereits Gegenstand von Verträgen zwischen dem Auftraggeber und Dritten sind oder die im Rahmen der Bearbeitung von Geschäftsvorfällen mit Bezug zu bestimmten Risiken gegenüber dem Auftraggeber genannt wurden und für diese Bearbeitung erforderlich sind. Betroffene sind daher regelmäßig solche Personen, die mit dem Auftragnehmer in einer vertraglichen oder sonstigen geschäftlichen Beziehung stehen sowie Personen, die zu dem durch die Adresse oder Geokoordinate bezeichneten Objekt in einer rechtlichen Beziehung stehen (wie Eigentümer und Inhaber sonstiger Rechte laut Grundbuch, Mieter, Pächter, Bewohner oder sonstige Personen, die das Objekt nicht nur vorübergehend nutzen, ebenso wie dort polizeilich gemeldete Personen).
3 Weisungen des Auftraggebers
3.1 Die Verarbeitung der personenbeziehbaren Daten erfolgt im Rahmen von GeoVeris überwiegend automatisiert nach den Eingaben des Auftraggebers im Rahmen der vom Auftragnehmer definierten Funktionalitäten und Einsatzbedingungen von GeoVeris. Eine manuelle Steuerung oder Eingriffsmöglichkeit des Auftragnehmers in einen laufenden Datenverarbeitungsprozess ist nicht vorgesehen. Auf die automatisierte Datenverarbeitung kann durch Weisungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer in der Regel kein sofortiger Einfluss genommen werden. Vor diesem Hintergrund gelten vom Auftragnehmer definierte Maßgaben und die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer erteilten Aufträge zugleich auch als Weisungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer im Hinblick auf Art und Umfang der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.
3.2 Soweit im Rahmen von GeoVeris (z.B. bei der manuellen Zusammenstellung von Geo-Daten durch den Auftragnehmer oder einen vom Auftragnehmer beauftragten Dritten) Aufträge erteilt werden können, gelten die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer erteilten Aufträge zugleich auch als Weisungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer im Hinblick auf Art und Umfang der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.
3.3 Soweit dies möglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Weisungen des Auftraggebers im Hinblick auf seine Daten Folge zu leisten, z. B. durch veränderte Programmierungen der zukünftigen Verarbeitungen seiner Objektdaten. Etwaige hierdurch verursachte Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Weisungen sind schriftlich zu erteilen; mündliche Weisungen sind unwirksam.
3.4 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber darauf hinweisen, wenn er der Ansicht ist, dass eine Weisung gegen Datenschutzvorschriften verstößt. Diese Hinweispflicht verpflichtet den Auftragnehmer nicht zu einer Prüfung etwaiger Weisungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch eine weisungsberechtigte Person des Auftraggebers bestätigt oder geändert wird.
(E) Anhang 2: Technische und organisatorische Maßnahmen
GeoVeris wird im Auftrag des Auftragnehmers durch die BTC Business Technology Consulting AG, Escherweg 5, 26121 Oldenburg (BTC AG) unter Einbindung ausgewählter
Unterauftragnehmer betrieben. Die hierbei von der BTC AG bzw. den Unterauftragnehmern getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind in den im Folgenden beigefügten und von der BTC AG zur Verfügung gestellten Dokumenten ("Informationssicherheit BTC" sowie "Managed Cloud Services") beschrieben und dokumentiert.
Herausgeber und Verlag:
VdS Schadenverhütung GmbH
Amsterdamer Str. 174
D-50735 Köln
Telefon: (0221) 77 66 - 0
Fax: (0221) 77 66 - 341
Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH.
Alle Rechte vorbehalten.
AGB der VdS Schadenverhütung GmbH für Dienstleistungen des Bereichs Risikomanagement
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch den Bereich Risikomanagement der VdS Schadenverhütung GmbH (im Folgenden: VdS oder wir).
1.2 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit VdS gemäß Ziffer 1.1 ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB zustande. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Leistung vorbehaltlos ausführen.
1.3 Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten unsere AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2 Gültigkeit
2.1 Diese AGB gelten ab dem 01.02.2019; sie ersetzen alle früheren Ausgaben.
3 Vertragsabschluss
3.1 Ein Vertrag mit VdS gilt als geschlossen, wenn ein vollständig vom Auftraggeber ausgefüllter und unterschriebener Auftrag vorliegt und VdS dem Auftrag nicht innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang bei VdS widerspricht oder wenn ein von VdS erstelltes Angebot vorbehaltlos durch den Auftraggeber angenommen worden ist. Vom Auftraggeber vorgenommene Änderungen in VdS-Angeboten oder in Auftragsdokumenten werden erst durch schriftliche Bestätigung durch VdS bindend.
3.2 Der Auftrag zur Durchführung einer Dienstleistung durch VdS enthält ausschließlich die zuvor schriftlich vereinbarten Leistungen. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Ordnungsmäßigkeit der vereinbarten Dienstleistungen. Dies gilt nicht, soweit wir gem. Ziffer 9 haften.
3.3 Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4 Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Soweit zur Durchführung unserer Leistung Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erforderlich sind, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Sind im Rahmen des Auftrags Objekt- oder Betriebsbegehungen vorgesehen, so hat der Auftraggeber uns Zugang zur allen notwendigen Betriebsteilen zu gewähren. Betriebsbegehungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber.
4.3 Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegt es dem Auftraggeber (ggf. in Absprache mit dem Ansprechpartner vor Ort) durch die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen für die sichere Arbeitsumgebung Sorge zu tragen. Das bedeutet im Einzelnen:
a. Alle getroffenen Maßnahmen müssen den geltenden Gesetzen, behördlichen Anforderungen sowie Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. VdS behält sich vor, Objekt- oder Betriebsbegehungen bei einer unmittelbaren Gefährdung der Mitarbeiter abzubrechen und erst fortzuführen, wenn der sichere Zustand wieder hergestellt worden ist. Die uns bis dahin entstandenen Aufwendungen werden dem Kunden, auch bei Abbruch der Leistungserbringung aus vorgenanntem Grund, in Rechnung gestellt.
b. Beigestellte Maschinen, Gerätschaften, Energieversorgung etc. müssen sicherheitstechnisch in einwandfreiem Zustand sein.
c. Hubarbeitsbühnen werden grundsätzlich nicht durch VdS-Mitarbeiter bedient. Geeignetes und geprüftes Gerät sowie Bedienpersonal ist vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
d. Der Auftraggeber ist verpflichtet, VdS im Vorfeld der Tätigkeiten vor Ort über Gefährdungen und notwendige persönliche Schutzausrüstung zu informieren. Für die Einweisung der VdS-Mitarbeiter bzgl. der betriebsspezifischen Gefährdungen vor Ort ist der Auftraggeber verantwortlich.
e. Bei Dachbegehungen und Arbeiten mit Absturzgefährdung sind entsprechende geeignete und geprüfte Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz vorzuhalten. Arbeiten in Höhe dürfen nur ausgeführt werden, wenn technische Maßnahmen gegen Absturz vorhanden sind. Sofern diese nicht vorhanden sind, sind die VdS-Mitarbeiter verpflichtet, eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu tragen. Anschlagpunkte und weitere Sicherheitsmaßnahmen sind vom Auftraggeber vorzuhalten.
f. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Anforderungen erforderlicher Schutzausrüstung und ggf. betriebsspezifische Anforderung an VdS zu melden.
g. Für entsprechende Notfallmaßnahmen vor Ort u.a. bzgl. Brandschutz, Umweltschutz sowie Erste Hilfe hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Alle VdS-Mitarbeiter müssen vor Beginn der Tätigkeit vom Auftraggeber hierzu eingewiesen werden.
4.4 Der Auftraggeber
a. benennt einen hauptverantwortlichen Betriebsangehörigen, der die Mitarbeiter von VdS bei der Durchführung der Leistung beim Auftraggeber begleitet.
b. erklärt sich damit einverstanden, dass die angegebenen und festgestellten Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden und verpflichtet sich, alle Änderungen vorgenannter Daten unverzüglich mitzuteilen. Die Einwilligungserklärung sowie Aufklärung welche Daten im Rahmen konkret vereinbarter Dienstleistungen erfasst werden, werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss verfügbar gemacht.
5 Fristen und Termine
5.1 Von uns genannte Fristen und Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Soweit sie unverbindlich sind, geraten wir erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber uns zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.
5.2 Sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, sind wir berechtigt, nachdem wir dem Auftraggeber zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Mitwirkungspflichten gesetzt haben, die Erbringung der Leistung abzubrechen und vom Vertrag zurückzutreten und unseren bis dahin entstanden Aufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5.3 Wird die von uns geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch uns unverschuldete Umstände verzögert (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wir werden den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Teilleistung informieren und ihm im Falle unseres Vertragsrücktritts hierfür bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen
6 Preise
6.1 Die von uns genannten Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird, sofern sie anfällt, gesondert in Rechnung gestellt.
6.2 An die in unseren Angeboten genannten Preise sind wir drei Monaten gebunden, soweit das Angebot keine andere Frist enthält. Die Frist beginnt mit Zustellung des Angebots und endet mit dem Vertragsabschluss gem. Ziffer 3.1 dieser AGB.
6.3 Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich bei der Durchführung einer Leistung herausstellt, dass die Kosten den gegenüber dem Auftraggeber veranschlagten Betrag um mehr als 10% überschreiten werden, werden wir ihm dies mitteilen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall analog § 649 BGB zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Wir rechnen dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen ab. Gleiches gilt, wenn wir aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten oder dieser einvernehmlich aufgehoben wird. Liegt der wichtige Grund für einen durch uns ausgeübten Rücktritt vom Vertrag in einer Pflichtverletzung des Auftraggebers, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
6.4 Kann ein vereinbarter Termin zu einer Objekt- oder Betriebsbegehung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden und setzt der Auftraggeber VdS hiervon nicht rechtzeitig in Kenntnis, behält sich VdS vor, dem Auftraggeber einen Betrag von 199,- EUR (alternativ ein Betrag dem aktuellen Kostenäquivalent für 1 Arbeitsstunde inkl. Spesen entsprechend) oder, wenn diese Kosten höher ausfallen, die Kosten der An- und Abfahrt, gesondert in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass VdS hierdurch kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche von VdS bleiben unberührt.
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei nach vereinbartem Zahlungsplan, ansonsten, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungszugang zu begleichen. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.
7.2 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
7.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der sich aus § 288 BGB ergebenden Höhe, sofern wir dem Auftraggeber keinen höheren Schaden nachweisen. Außerdem sind wir berechtigt, nach eingetretenem Verzug pro erfolgter Mahnung eine Kostenpauschale von 40,- EUR zu erheben.
8 Mängel, Mängelansprüche, Gewährleistung, Einsprüche und Beschwerden
8.1 Sollten wir eine mängelbehaftete Leistung erbracht haben, hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu geben, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt des Auftraggebers rechtfertigen. Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9.
8.2 Einsprüche gegen Ergebnisse oder Entscheidungen des Risikomanagements sind vom Einspruchsführer schriftlich an den Leiter des Bereichs Risikomanagement zu richten. Einreichung, Untersuchung und Entscheidung von Einsprüchen führen nicht zu einer Benachteiligung des Einspruchsführers. Der Erhalt des Einspruchs wird schriftlich bestätigt. Der Einspruchsführer erhält, falls erforderlich und dem Verfahren angemessen, schriftlich Fortschrittsberichte sowie einen Ergebnisbericht zum formellen Abschluss des Einspruchsverfahrens.
8.3 Beschwerden sind vom Beschwerdeführer schriftlich an den Leiter des Risikomanagements zu richten. Der Erhalt der Beschwerde wird schriftlich bestätigt. Der Beschwerdeführer erhält, falls möglich, erforderlich und dem Verfahren angemessen, schriftlich Fortschrittsberichte sowie einen Ergebnisbericht zum formellen Abschluss des Beschwerdeverfahrens. Kann bzgl. der Bewertung der Beschwerde keine Einigung zwischen VdS und dem Beschwerdeführer erzielt werden, so kann ein vom VdS-Zertifizierungsbeirat eingesetzter Beschwerdeausschuss angerufen werden.
9 Haftung
9.1 Für Schäden haften wir nur
a. bei Vorsatz,
b. bei grober Fahrlässigkeit,
c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
d. bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden und/oder wenn für das Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Eigenschaften eine Garantie abgegeben wurde.
9.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags vertraut und vertrauen darf, haftet VdS auch bei leichter Fahrlässigkeit; in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3 Haftungsregelungen gemäß Ziffer 9.1 und 9.2 gelten sowohl für eigenes Verschulden von VdS, wie auch für Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der persönlichen Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von VdS.
10 Datenschutz
10.1 VdS wird im Zusammenhang mit der Eingehung und für die Durchführung der Vertragsleistungen dafür Sorge tragen, dass die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, („das anwendbare Datenschutz- recht”) beachtet werden.
10.2 Zum Zwecke der Eingehung des Vertrags und zur Durchführung der Vertragsleistungen können personenbezogene Daten des Auftraggebers, soweit es sich bei diesem um eine natürliche Person handelt, bzw. personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Auftraggebers, wenn es sich bei diesem um ein Unternehmern, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, und ggf. sonstiger betroffener Dritter erhoben, gespeichert und ggf. an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Durchführung der Vertragsleistungen gegenüber dem Auftraggeber erforderlich ist. Hiervon ausgenommen sind Informationen, deren Weitergabe uns gegenüber vom Auftraggeber vorab autorisiert wurde.
10.3 Die im Rahmen der Vertragsleistungen erhobenen personenbezogenen Daten können wir zu statistischen Zwecken anonymisiert verarbeiten, diese nach Regularien der deutschen Akkreditierungs- und Notifizierungsstelle offenlegen, im Rahmen und zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen verwenden und Daten aufgrund gerichtlich oder behördlich angeordneter Verpflichtungen offenlegen.
10.4 VdS ist berechtigt, dem Auftraggeber Informationen über Dienstleistungen von VdS zuzusenden, sofern der postalischen Zusendung nicht widersprochen wurde.
10.5 Wir können von den uns zur Einsicht oder für die Auftragsdurchführung übergebenen Unterlagen Kopien im Rahmen der Vertragsleistungen anfertigen, sofern dies für die Durchführung der Vertragsleistungen notwendig ist.
10.6 Wir werden für die Durchführung der Vertragsleistungen nur Personen einsetzen, die von uns auf Vertraulichkeit verpflichtet worden sind. Wir tragen dafür Sorge, dass alle mit der Bearbeitung oder Durchführung der Vertragsleistungen betrauten Personen die Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts beachten.
10.7 Sämtliche Unterlagen und Informationen, die wir im Zusammenhang mit Ausführung des Auftrags erhalten, werden streng vertraulich behandelt. Ohne schriftliche Zustimmungserklärung des Auftraggebers werden die Unterlagen Dritten mit Ausnahme der in diesen AGB oder im Vertrag genannten Fälle nicht zugänglich gemacht. Hiervon unberührt bleibt insbesondere die Verpflichtung von VdS, übergeordneten, berechtigten Stellen, z.B. Vertretern von Akkreditierungsstellen, Einblick in Unterlagen zu einzelnen Vorgängen zu gewähren.
10.8 Weitere Informationen dazu wie wir personenbezogene Daten verarbeiten sowie Informationen zu den Betroffenenrechten sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden unter www.vds.de/Datenschutz.
10.9 Soweit es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmern, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird der Auftraggeber seinen Mitarbeitern bzw. Dienstleistern, deren personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und VdS verarbeitet werden, die Informationen zum Datenschutz unter dieser Ziff. 10 zur Verfügung stellen.
11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Es findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
11.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Klagen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag Köln.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Soweit ein abgeschlossener Vertrag neben der deutschen noch in einer anderen Sprache existiert, ist bei Auslegung des Vertrags die deutsche Fassung maßgeblich.
12.2 Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Herausgeber und Verlag:
VdS Schadenverhütung GmbH
Amsterdamer Str. 174
D-50735 Köln
Telefon: (0221) 77 66 - 0
Fax: (0221) 77 66 - 341
Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH.
Alle Rechte vorbehalten.