VdS-Schadenverhuetung CyberSecurity

VdS-anerkannter Alarm Transmission Service

Alarm Transmission Service Provider

Neue Rolle sorgt für klare Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Alarmübertragung.

Die Welt der Alarmübertragung ist im ständigen Umbruch. Der technologische Wandel der Telekommunikationsnetze hin zu moderner IP-basierter Architektur, das Zusammenwachsen der Gewerke, modulare Ansätze, neue Geschäftsmodelle der Sicherheitsdienstleister und vieles mehr sorgen dafür, dass sowohl technisch, als auch organisatorisch viele Zahnräder perfekt aufeinander abgestimmt ineinandergreifen müssen, damit das Entscheidende sichergestellt ist: Dass ein Alarm schnell am richtigen Ort angezeigt und bearbeitet wird.

Übergreifende Instanz

Für das Zusammenwirken der verschiedenartigen und zahlreichen Komponenten und Akteure der Sicherungskette, welche teilweise von unterschiedlichen Orten betrieben werden können, muss eine gesamtverantwortliche Instanz die vollständige Alarmübertragungsanlage (AÜA) überwachen und im Bedarfsfall bei Störungen oder Ausfall der AÜA eingreifen: der „Alarm Transmission Service Provider“ (ATSP). Auf Grundlage der Richtlinien VdS 3872 können Unternehmen die VdS-Anerkennung ihrer ATSP-Angebote erlangen. 

Die Anforderungen im Überblick

Der ATSP muss dauerhaft in der Lage sein, alle Aufgaben schnellstmöglich zu bearbeiten. Er muss dafür ausreichend Personal zur Verfügung haben. Das Personal muss alle notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse für die Bearbeitung der Aufgaben vorweisen.

Unterhält der ATSP zur Erfüllung seiner Tätigkeiten Dienstleistungsvereinbarungen, Lieferantenbeziehungen o.ä. mit weiteren Parteien, muss er mit diesen individuelle vertragliche Vereinbarungen über die Eigenschaften und den Umfang der beauftragten Leistungen oder Ressourcen (Service-Level-Agreement) treffen. Die Leistungen müssen daraufhin regelmäßig bewertet werden. Ggfs. sind Verbesserungsmaßnamen umzusetzen.

Die vom ATSP verantwortete AÜA muss einer der Kategorien SP1 bis DP4 der DIN EN 50136-1 oder gleichwertig entsprechen und der nach DIN EN 50136-1 vorgesehenen logischen Struktur gleichen. 

Der ATSP muss u.a. ein Kapazitätsmanagement vorsehen, Übertragungsdauern dokumentieren und technische Schutzmaßnahmen für den Fall von Diensteblockaden (zB. DDoS-Angriffe) implementieren. Er muss für die lückenlose Nachverfolgung der entsprechenden Laufzeiten einer Meldung diverse, genau definierte Zeitstempel erfassen und protokollieren. Ihm obliegen die Überwachung der Verbindungen, der Funktionen und Verfügbarkeiten der AÜA, die kontinuierliche Überprüfung der Leistungsmerkmale ebenso wie das Einleiten geeigneter Ersatzmaßnahmen bei Ausfall. Über all das muss er schließlich ein geeignetes Reporting durchführen.

Durch geeignete Maßnahmen wie dem Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystem nach einem anerkannten Standard muss er die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität aller ihm anvertrauen Daten sicherstellen.

Das Dienstleistungsergebnis des ATSP muss geplant und strukturiert zustande kommen und darf kein Zufallsprodukt sein. Zu diesem Zweck muss er ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach einem anerkannten Standard betreiben. 

Exzellenz und Flexibilität

Diese sehr detailliert beschriebenen Anforderungen bilden die Grundlage für eine VdS-Anerkennung, welche konsequent auf eine exzellente Dienstleistung fokussiert. Gleichzeitig aber besitzt das Anerkennungsverfahren die Modularität und Flexibilität, um die vielfältigen individuellen Geschäftsmodelle und Fallkonstellationen von heute zu berücksichtigen und die Voraussetzungen zum Ausbau der Leistungen der Sicherheitsbranche von morgen zu schaffen. Das Anerkennungsverfahren dürfte vor allem für Marktteilnehmer interessant sein, die in der Funktion als ATSP eine Chance sehen, ihre Kundenbeziehungen auszubauen, zu festigen und sich als Full-Service-Provider zu etablieren. 
 

Sie interessieren sich für die VdS-Anerkennung?

Die Richtlinien stehen kostenfrei in unserem Webshop sowie in der Downloadbox zur Verfügung. Falls Sie Interesse an einer VdS-Anerkennung Ihrer ATSP-Leistungen nach VdS 3872 haben, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Wenden Sie sich dazu bitte an cs-security@vds.de (siehe Kontaktbox).

    nach oben
    Top