VdS-Schadenverhuetung News

Produktrichtlinien für Rauchwarnmelder aktualisiert

VdS 3131: Höhere Flexibilität bei VdS-Anerkennung für Rauchwarnmelder

Produktrichtlinien für Rauchwarnmelder mit Fokus auf sichere Zusatztechniken aktualisiert, u.a. für den Einsatz austauschbarer Batterien – wie immer bei VdS vollständig EN-konform. Bonus: Vereinfachte Wiederanerkennung bewährter Melder mit wechselbaren Batterien.

 

Pressemitteilung 01/2026

Köln, 2. Februar 2026. Leben retten, aber sicher: Die etablierten Richtlinien VdS 3131 für Rauchwarnmelder wurden nun überarbeitet, um für Hersteller die gewünschten technischen Optionen zu erleichtern und vor allem abzusichern. Neu ist auch ein vereinfachtes Wiederanerkennungsverfahren für Geräte, die zuvor aufgrund der 10-Jahres-Batterieforderungen nicht mehr zertifiziert werden konnten.

„Die einzige Möglichkeit, bei einem nächtlichen Brand sicher wach zu werden: Zuverlässig funktionierende Rauchwarnmelder an der Decke“, betont Christoph Haupt, VdS-Fachleiter für die wichtigen Geräte. „Praxiserfahrungen zeigen: Für viele moderne Anwendungen – etwa smarte Vernetzung oder energieintensive Zusatzfunktionen – sind austauschbare Batterien sinnvoll. Deshalb öffnen wir die VdS 3131 nun zusätzlich hierfür, wie immer EN-konform. So schafft VdS mehr Flexibilität, bietet Zukunftsfestigkeit und stellt sicher, dass die kleinen Lebensretter über ihren gesamten Einsatzzeitraum zuverlässig schützen.“

Die neuen „Zusatzanforderungen und Prüfmethoden für Rauchwarnmelder“ erhalten Sie zum kostenlosen Download auf www.vds-shop.de.

VdS-Richtlinien sind oft die Grundlage späterer EN- und weltweiter ISO-Normen.

 

BU VdS_Anerkennung_Rauchwarnmelder.jpg: Umfassende Absicherung weiter optimiert und für zahlreiche innovative Zusatztechniken erweitert: die neuen VdS-Richtlinien 3131 für jederzeit funktionssichere Rauchwarnmelder.. (Bild: VdS)

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