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Neues beim staatlich geförderten Einbruchschutz

Änderungen an der KfW-Förderung für Sicherungstechnik: Technische Mindestanforderungen und Einbau durch zertifizierte Dienstleister.

Köln, 2. Mai 2019. Jeder Experte weiß: entscheidend ist im Einbruchschutz die Prävention. Deshalb fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit Jahren das Installieren einbruchhemmender Produkte. Eigentümer wie Mieter erhalten aktuell Zuschüsse von bis zu 20 % ihrer Kosten. Neu ist jetzt neben einer Erweiterung der Mindestanforderungen an die zu verbauende Technik auch ein Ergänzungsblatt über "die fachgerechte Durchführung der Handwerksleistungen" – also den Einbau durch ein zertifiziertes Fachunternehmen, wie z.B. alle VdS-anerkannten Errichter. Die Beauftragung von Experten für diese wichtigen Arbeiten fordert auch die Polizei, schließlich kennen Einbrecher die typischen Eigenbaufehler meist genau.

Die "Fachunternehmerbestätigung" zum KfW-Förderprogramm 455-E, "Investitionszuschuss Einbruchschutz", sowie weitere Details finden Sie auf kfw.de/455-E (und auf der Polizei-Seite k-einbruch.de/foerderung zusätzliche Unterstützungsangebote der Bundesländer).

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