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Auf Basis aktueller VdS-Richtlinien

Insurance Europe veröffentlicht internationale Richtlinien zu Planung und Einbau von Gaslöschanlagen

Basis für ihre Erarbeitung waren die VdS-Richtlinien VdS 2093, VdS 2380 und VdS 2381.

Köln, 4. April 2019. Der europäische Versicherungsverband Insurance Europe (IE) hat drei neue Richtlinien zur Planung und Installation von Gaslöschanlagen herausgegeben. Sie wurden auf Grundlage von drei aktuellen und praxisnahen VdS-Richtlinien erarbeitet:

Die IE- Richtlinie CEA 4007:2018-03 "CO2 Fire Extinguishing Systems - Planning and Installation" basiert auf der Richtlinie VdS 2093 "Feuerlöschanlagen mit Kohlenstoffdioxid, Planung und Einbau", die IE- Richtlinie CEA 4008:2018-03 "Gas Extinguishing Systems Using Non-liquefied Inert Gases - Planning and Installation" auf der Richtlinie VdS 2380 "Feuerlöschanlagen mit nicht verflüssigten Inertgasen, Planung und Einbau" und die IE-Richtlinie CEA 4045: 2018-03 "Gas Extinguishing Systems Using Halocarbon Gases - Planning and Installation" auf der Richtlinie VdS 2381 "Feuerlöschanlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen, Planung und Einbau".

Sämtliche Richtlinien beinhalten darüber hinaus die VdS-Richtlinie VdS 3518 zum Personenschutz. Hintergrund: Zum Personenschutz gibt es bislang keine international einheitlichen Richtlinien, in einigen europäischen Ländern fehlen Regelwerke dazu sogar ganz. Mit den CEA Richtlinien können die in der VdS-Richtlinie VdS 3518 definierten Anforderungen nun europaweit genutzt werden. Die englischsprachigen Richtlinien von Insurance Europe und die deutschsprachigen VdS-Richtlinien sind unter www.vds-shop.de erhältlich.

Erarbeitung in internationaler Expertengruppe

Die IE-Richtlinien wurden von einer internationalen Expertengruppe erarbeitet, die unter anderem aus Vertretern von Insurance Europe und des europäischen Industrieverbands Eurofeu bestand. Die Vorsitzende der Expertengruppe, Heike Siefkes von VdS, zeigt sich mit der Zusammenarbeit hochzufrieden: "Die Arbeit im Team war extrem konstruktiv, ausgesprochen hilfreich war dabei auch der Beitrag der Industrie. Nur so konnten wir es schaffen, die bisherigen, inzwischen überholten IE-Richtlinien zum Thema innerhalb von nur zwei Jahren zu überarbeiten."

Spezielle Risiken berücksichtigt

Die neuen Richtlinien enthalten auch Schutzkonzepte für die Planung und Installation von Gaslöschanlagen in speziellen Anwendungsfällen. Zum Beispiel sind besondere Maßnahmen notwendig, um die homogene Verteilung des Gases in IT-Serverräumen (Kühlung und Abluft) oder in Küchenschutzeinrichtungen sicherzustellen - im letzteren Fall stellen zum Beispiel heiße Fette eine Herausforderung dar. Spezielle Bedingungen gelten auch bei Bearbeitungsmaschinen wie beispielsweise Lackieranlagen, da die Anlagen nicht von Räumen umschlossen sind und das Löschgas genau an die Stelle geleitet werden muss, an der es brennen kann.

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