VdS-Schadenverhuetung News

Richtlinien VdS 2106 in neuer Fassung verfügbar

Standardregelwerk für Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen überarbeitet

Das VdS-Standardregelwerk VdS 2106 berücksichtigt die aktuellen technologischen Entwicklungen und beschreibt die Anforderungen für Planung und Einbau von Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen.

Pressemitteilung 11/2021

Köln, 03. Mai 2021. Die Richtlinien VdS 2106 enthalten neben Anforderungen auch Empfehlungen für die Planung und den Einbau von Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen in Gebäuden und Industrieanlagen und richten sich in erster Linie an Planer- und Errichterfirmen. Zudem sind die Richtlinien VdS 2106 auch für Betreiber von Anlagen interessant, da das Regelwerk wichtige Hinweise zu Wartung und Instandhaltung bereitstellt. Darüber hinaus profitieren Sachversicherer von den klar umrissenen Vorgaben bei ihrer Risikobewertung.

In die Überarbeitung sind sowohl relevante Erfahrungen von Anwendern als auch Produktinnovationen von Herstellern eingeflossen, so dass die Vorgaben und Empfehlungen der neuen VdS 2106 dem aktuellen Stand der Technik bei der Planung und Installation von Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen entsprechen. Ein Beispiel für die Modifizierung der Richtlinien sind die neuen Schemazeichnungen, die den Schutz von Objekten und Einrichtungen mit Funkenlöschanlagen spezifizieren und im Anhang B.4 eingefügt wurden.

„Die überarbeiteten Richtlinien beinhalten neue Anforderungen und bieten Lösungen für die alltäglichen Aufgabenstellungen“, erklärt Frank Döhler, Produktgruppenleiter für Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen im Produktmanagement der Technische Prüfstelle bei VdS Schadenverhütung. „Auch bei dieser Richtlinienüberarbeitung haben wir uns wieder mit unseren Ansprechpartnern bei Errichterfirmen, Betreibern und Versicherungen sowie mit vielen Fachkollegen ausgetauscht, um in den Richtlinien so konkret wie möglich auf die häufigsten Anwendungsfälle eingehen zu können. So tragen wir weiterhin wesentlich dazu bei, dass die Anlagen effektiv eingesetzt werden, zuverlässig funktionieren und damit das Risiko von Schäden zu minimieren“, so Frank Döhler weiter.

VdS 2106 definiert Anforderungen und Anwendungsbereiche

Konkret gelten die Richtlinien für ortsfeste Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen in Betrieben, in denen Funken bei der Be- und Verarbeitung von Materialien (z. B. Fasern, Stäube und Späne) entstehen und durch Flugförderung in geschlossenen, pneumatischen Fördereinrichtungen oder Fallschächten mit dem Fördergut weitergeleitet werden können.

Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen leisten dabei wichtige Beiträge, um die Risiken eines Zündquelleneintrags in gefährdete Anlagenteile zu vermindern und können in Verbindung mit Materialaustragswegen sowie der Abschaltung von Fördereinrichtungen und Produktionslinien das Risiko von Schäden deutlich reduzieren.

Für eine Gesamtanlage müssen im Vorfeld Art und Umfang der Schutzeinrichtungen in einem geeigneten Schutzkonzept festgelegt werden. Dabei sind je nach Produktionsverfahren und Schutzbedürftigkeit ergänzende Schutzmaßnahmen erforderlich, z. B. Sprinkleranlagen gem. VdS CEA 4001 und / oder Sprühwasserlöschanlagen gem. VdS 2109.

Neues Regelwerk jetzt erhältlich 

Die komplett überarbeiteten Richtlinien VdS 2106 sind ab sofort im VdS-Shop erhältlich: www.shop.vds.de

    nach oben
    Top