DIN EN 12845-2 – Teil 2 erschienen
Große europäische Tropfen
Im Januar 2025 erschien die DIN EN 12845-2 – „Ortsfeste Feuerlöschanlagen – Automatische Sprinkleranlagen – Teil 2: Auslegung und Installation von ESFR- und CMSA-Sprinklern“ als deutsche Ausgabe der EN 12845-2:2024.
Text: Frank Bieber, VdS Schadenverhütung GmbH
Sprinklerarten
Wer sich regelmäßig mit Sprinkleranlagen beschäftigt, hat sicher schon von ESFR-Sprinklern gehört. CMDA und CMSA sind jedoch Abkürzungen, die zumindest in Deutschland seltener genutzt werden. Daher seien zunächst die drei Sprinklerarten erläutert.
CMDA
Der klassische Sprinkler, der just seinen 150. Geburtstag feiern durfte, beruht in seiner Wirkung darauf, dass er durch seine Wasserabgabe die Wärmefreisetzung des Brandes begrenzt und damit eine Ausbreitung des Brandes stoppt. Bei der Auslegung dieser Sprinkleranlage wird die Wasserbeaufschlagung für eine bestimmte Wirkfläche angegeben. Daraus resultiert auch der Name: CM =„control mode“, D = density (Wasserbeaufschlagung); A = area (Wirkfläche).
Somit ein Sprinkler, der mit einer bestimmten Wasserbeaufschlagung über eine definierte Wirkfläche die Brandausbreitung stoppt. Die Sprinklerköpfe müssen als harmonisiertes Bauprodukt der DIN EN 12259-1 entsprechen und ein CE-Kennzeichen tragen. Die Auslegung erfolgt in der Regal nach VdS CEA 4001 oder DIN EN 12845. Der Anwendungsbereich deckt dabei die ganze Palette vom Büro über Tiefgaragen bis zu Industrie- und Logistikobjekten ab.
ESFR
Dieser Sprinklertyp beruht auf einer sehr frühen Auslösung (FR = Fast Response) und dann schnellen Unterdrückung (ES = early suppression) des Brandes. Hierbei wird unter dem Unterdrücken eines Brandes die Reduzierung der Wärmefreisetzungsrate verstanden. Abbildung 1 zeigt einen hängenden K360 ESFR-Sprinkler. Europäisch beschreibt die DIN EN 12259-13 die Anforderungen an das Bauteil ESFR-Sprinkler.
ESFR-Sprinkler werden oft in Objekten mit hoher Brandgefahr (z.B. Lager) eingesetzt. Häufig kann bei der Verwendung von ESFR-Sprinklern auf den Einbau von Regalsprinklern verzichtet werden. Bei der Auslegung dieser Sprinkleranlage werden der Sprinklertyp (incl. K-Faktor), der Mindestdruck am Sprinkler sowieso die Anzahl der gleichzeitig zu versorgenden Sprinkler angegeben.
CMSA
Dieser Sprinklertyp hat in Deutschland bisher keine große Verbreitung gefunden. Es handelt sich auch um einen Sprinkler, der durch die Begrenzung der Wärmefreisetzungsrate eines Brandes diesen kontrolliert (CM = controll mode). Im Unterschied zum CMDA-Sprinkler ist der CMSA-Sprinkler für den Einsatz in speziellen Lagersituationen (SA = specific application) ausgelegt. Abbildung 2 zeigt einen stehenden K360 CMSA-Sprinkler. (Aus den US-Einheiten umgerechnet, ist es eigentlich ein K368-Sprinkler. Bei der Auslegung wird er aber als K360 verwendet.)
Bei der Auslegung dieser Sprinkleranlage werden der Sprinklertyp (incl. K-Faktor), der Mindestdruck am Sprinkler sowieso die Anzahl der gleichzeitig zu versorgenden Sprinkler angegeben. Das Bauteil CMSA-Sprinkler wird in der prEN 12259-15 beschrieben. ESFR-Sprinkler können in der Regel nur bei Nassanlagen eingesetzt werden, für CMSA-Sprinkler gibt es auch Konzepte in Trockenanlagen. Vereinfacht gesagt befasst sich die DIN EN 12845-2 somit mit den Sprinklern mit großen K-Faktoren.
Normentstehung
Die Entstehung dieser Norm hat eine lange Geschichte. Vor über zehn Jahren wurde im zuständigen europäischen Komitee für automatische Brandbekämpfungsanlagen (TC 191) diskutiert, ob man weiterhin eine europäische Norm möchte, die ein Schattendasein fristet (zumindest in Deutschland wurde die DIN EN 12845 praktisch nie angewandt), weil sie technisch stark veraltet ist, oder ob man mit der Kompetenz der europäischen Experten eine neue Norm erarbeitet. Beschlossen wurde Letzteres.
Dabei sollten die besten Lösungen aus verschiedenen Regelwerken (FM Datenblätter, NFPA und (VdS) CEA 4001) vereint werden, um den Anwendern einen aktuellen und praxistauglichen Standard an die Hand zu geben, welcher auch die hohen Anforderungen für den Risikotransfer der Versicherer genügt.
Um so ein großes Regelwerk handhaben zu können, wurde der Standard in aktuell drei Teile aufgeteilt:
Teil 1 – Grundlagen und klassische Sprinkler (CMDA)
Teil 2 – ESFR- und CMSA-Sprinkler
Teil 3 – Anforderungen an die Erdbebensicherheit
Der Teil 1 wird mit seinen über 600 Seiten und entsprechend vielen Kommentaren und Diskussionen noch einige Jahre benötigen, bevor er veröffentlicht wird. Der Teil 2 – welcher eigentlich auf dem Teil 1 aufbaut – konnte alleine schon wegen seines Umfanges (gut 60 Seiten) schneller fertiggestellt werden. Hier ergibt sich auch direkt ein Problem: Die aktuelle Sprinklernorm (DIN EN 12845 : 2020-11) verwendet eine andere Risikoklassifizierung als der neue Teil 2 der DIN EN 12845. Tabelle 1 zeigt die veränderte Klassifizierung für Nicht-Lager-Risiken.
Bei den Lagerklassen (HHS) ist die Zuordnung nicht ganz so einfach. Hier hat man sich in der DIN EN 12845-1 und damit auch in der DIN EN 12845-2 an den international üblichen Einstufungen orientiert, nach denen Kunststoffe nach ihrer Dichte (geschäumt/ungeschäumt) und der Vorbenetzbarkeit ihrer Verpackung (kartoniert/unkartoniert) unterschieden werden (siehe Tabelle 2).
Auch an anderen Stellen hakt die Anwendung der DIN EN 12845-2 derzeit etwas, weil mit dem Teil 1 noch das Fundament fehlt, auf welches der Teil 2 aufbaut. Um die größten Widersprüche zu korrigieren ist es geplant, zeitnah ein Amendment zur DIN EN 12845: 2015+A1:2019 zu verfassen. Ein rundum stimmiges Konzept wird es dann jedoch erst mit Erscheinen der DIN EN 12845-1 geben..
Risikoklassifzierung nach DIN EN 12845 und DIN EN 12845-2 (Tabelle 1)
DIN EN 12845 | DINEN128452 |
LH |
FH1 |
OH1 | |
OH2 |
FH2 |
OH3 | |
OH4 |
FH3 |
HHP1 | |
HHP2 | FH4 |
HHP3 | FH5 |
Lagerkategorien nach DIN EN 12845-1 und -2 (Tabelle 2)
Brandgefahrenklasse | Beschreibung |
HHS 1 | nichtbrennbareProdukteauf Holzpalette |
HHS 2 | z. B. Granulat in Kartonage |
HHS 3 | ungeschäumter,kartonierter Kunststoff |
HHS 4 | geschäumter,kartonierter Kunststoff ungeschäumter,unkartonierter Kunststoff |
HHS 5 | geschäumter,unkartonierter Kunststoff |
Schwerpunkt Lagerbrände
Sowohl ESFR- als auch CMSA-Sprinkler wurden für Lagerbrände entwickelt. Das ESFR-Sprinklerkonzept ist eine technische Innovation, die auf Grundlage von CMSA-Sprinklern entwickelt wurde. CMSA- und ganz besonders ESFR-Sprinkler sind aus der modernen Logistik nicht mehr wegzudenken. Sie haben ihre sinnvolle Berechtigung und geben Betreibern oft die gewünschte Flexibilität. Jedem Anwender muss aber bewusst sein, dass diese Anlagentypen weniger robust sind als klassische Sprinkleranlagen mit Regalsprinklern.
So heißt es in der offiziellen Einleitung zur DIN EN 12845-2: „ESFR- und CMSA-Sprinkler sind weniger in der Lage, mit ungünstigen Randbedingungen und Abweichungen umzugehen (z. B. solche, die durch eine falsche Auslegung oder eine Abänderung der Praxis in den geschützten Räumlichkeiten im Laufe der Zeit verursacht werden). Es wird auf das Risiko hingewiesen, dass Abweichungen von dieser Norm bei der Auslegung und Installation meist zu einem Totalausfall der Brandschutzanlage führen, weshalb die Einhaltung aller Anforderungen dieser Norm, ohne Ausnahmen, von oberster Bedeutung ist.“
Beispiele sind die Beachtung von Sprühbehinderungen oder auch die Notwendigkeit von Quer- und vor allem Längsschächten. Auch die VdS CEA 4001 fordert beispielsweise in den Regalkonzepten nach 11.6 Schächte. Jedoch haben wir durch die Anordnung der Regalsprinkler eine gewisse Robustheit. Sind einzelne Schächte teilweise blockiert, so kann es zu einem größeren Schaden kommen. Der Brand weitet sich etwas mehr aus, zusätzliche Sprinkler öffnen, aber in aller Regel wird dies keinen Totalverlust bedeuten.
Anders bei ESFR-Konzepten. Sind hier Schächte blockiert, so kann dies besonders bei großen Lagerhöhen zu einem Komplettverlust des Objektes führen. Daher sind Planer, Errichter und Sachverständige zu einer ganz besonderen Sorgfalt verpflichtet, dass alle Anforderungen der DIN EN 12845-2 vollständig umgesetzt werden und Abweichungen nur in sehr begründeten Einzelfällen akzeptiert werden.
Der geübte Sprinklerplaner wird beim Lesen der DIN EN 12845-2 schnell feststellen, dass viele Auslegungsparameter aus der NFPA 13 stammen. Dies ist die Basis für die klassischen ESFR-Konzepte mit 12 hydraulisch zu berechnenden Sprinklern. Darüber hinaus hat man aber auch neuste Erkenntnisse von FM mit einfließen lassen und so hat man zusätzliche Optionen für den Schutz von Lagerrisiken und besonders auch das sogenannte „Retrofit Design“ mit ESFR-Sprinklern im Regal.
Sprühbehinderungen sind ein entscheidendes Kriterium bei der Planung von ESFR- und CMSA-Sprinkleranlagen. Die EN 12845-2 bietet nun vereinfachte und vereinheitlichte Regelungen hierfür (siehe Abbildung 3).
In den letzten Jahren wurden im Rahmen eines Projekts der „Property Insurers Research Group“, das von der „NFPA Research Foundation“ unterstützt wurde, Untersuchungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die ursprünglichen Kriterien für die Einstufung als Sprühbehinderung in vielen Situationen gelockert werden könnten. Diese Erkenntnisse wurden entsprechend bei der Erstellung der Norm berücksichtigt.
Bei der Anwendung der DIN EN 12845-2 muss man beachten, dass die Übersetzung zwar sorgfältig durchgeführt und geprüft wurde, es aber nicht auszuschließen ist, dass sinnverfremdende Fehler vorhanden sind. So gab es in der Version zur finalen Abstimmung eine Vielzahl von Stellen, die zwar wörtlich korrekt übersetzt wurden, aber technisch nicht dem Sinn des englischen Originals entsprechen. Der nationale Arbeitsausschuss NA 03- 03-03 beim DIN arbeitet daran, die deutsche Fassung entsprechend zu optimieren. Im Zweifel empfiehlt es sich aber, in die englische Version der EN 12845-2 zu schauen.
Bild 13 der DIN EN 12845-2 zeigt Anforderungen an Sprühbehinderungen (Abbildung 3)

Weitere Probleme und ihre Lösung
Neben den oben beschriebenen Problemen durch die eingeschränkten Kompatibilität zwischen DIN EN 12845-2 und der aktuell gültigen DIN EN 12845 gibt es jedoch noch drei weitere Probleme:
Erstens fordert der Teil 2 nicht die Verwendung von geprüften und zertifizierten Produkten. ESFR Sprinkler müssen zwar der EN 12259-13 und CMSA der EN 12259-15 entsprechen, dies sind aber keine harmonisierten Bauteilnormen. Somit gibt es keine CE-Kennzeichnung dieser Produkte durch unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstellen. Ähnliches gilt für fast alle anderen Komponenten. Ausnahmen sind nur Alarmventile, Strömungsmelder, CMDA-Sprinkler und der wichtige wassergetriebene Alarmgong. Für diese Bauteile gibt es harmonsierte Bauteilnormen (DIN EN 12259-1 bis -5) und eine unabhängige CE-Zertifizierung (z.B. durch die Laboratorien der VdS Schadenverhütung GmbH) ist verpflichtend. Es sei hier dringend empfohlen, auf Bauteile zurückzugreifen die durch VdS oder FM Approvals unabhängig geprüft und zertifiziert sind.
Zweitens werden an Errichter keine Anforderungen gestellt. Das Unternehmen soll kompetentes, erfahrenes und ausgebildetes Personal beschäftigen. Unabhängig überprüft wird dies nicht. Die Qualität des Errichters ist aber entscheidend, denn auch die intensivste Abnahmeprüfung durch Sachverständige kann nicht alle Mängel finden, die bei der Montage evtl. gemacht wurden. Zu empfehlen sind Errichterfirmen mit einer externen Qualitätskontrolle wie beispielsweise das Errichteranerkennungsverfahren nach VdS 2132 (s. QR-Code rechts).
Drittens werden keine Angaben zur Ausprägung der Wasserversorgung gemacht. Diese wäre sowieso nicht Bestandteil von Teil 2, sodass man auf die DIN EN 12845 zurückgreifen muss. Diese beschreibt zwar verschiedene Arten der Wasserversorgung, legt aber nicht fest, wann welche vorzusehen ist. So könnte der größte Industriestandort ausschließlich durch eine Pumpe versorgt werden, was aus Verfügbarkeits- und Redundanzüberlegungen definitiv nicht zu empfehlen ist. Die DIN EN 12845-1 wird entsprechende Tabellen enthalten (ähnlich wie man sie aus der VdS CEA 4001 kennt), bis zu ihrem Erscheinen kann man sich am Entwurf orientieren oder die Redundanzbetrachtungen aus der VdS CEA 4001, Tabelle 8.04 übernehmen.
Eine Lösung für alle drei Probleme ist der Anhang T der VdS CEA 4001. Diese Anhang beschreibt eine Schnittstelle zwischen Anlagen nach VdS – mit bewährten Errichtern, Bauteilen und Redundanzen – und anderen Regelwerken, so auch der DIN EN 12845-2. Es kann damit eine hoch verfügbare Wasserversorgung nach VdS gebaut werden und die Auslegung innerhalb der Schutzbereiche entspricht den neuen Schutzkonzepten nach DIN EN 12845-2.
Ausstehende Korrekturen
Im Rahmen der Schlussabstimmung (final vote) zur DIN EN 12845-2 fiel auf, dass sich trotz großer Sorgfalt einige Fehler, Wiedersprüche und Ungenauigkeiten eingeschlichen haben. Da im Rahmen von Schlussabstimmungen keine technischen Kommentare mehr berücksichtigt werden dürfen, wurde entschieden, zeitnah nach der Veröffentlichung eine Korrektur zu erarbeiten.
Ein Beispiel ist die Forderung, dass in einem Regal alle Schächte eine Breite von 150 mm aufweisen müssen. Diese Forderung kennt man aus anderen Regelwerken für Längsschächte. Querschächte mit einer Breite von 150 mm wird man in aller Regel nicht finden, was streng genommen die Anwendung der Norm dann ausschließt. Die Korrektur dürfte im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2025 erscheinen.

Anwendbarkeit in Deutschland
Kommen wir abschließend zu der Frage, ob die DIN EN 12845-2 überhaupt in Deutschland angewandt werden kann. Gemäß MVV TB Anhang 14 Absatz 10.4.2 sollen Sprinkleranlagen nach DIN EN 12845:2020-11 geplant, bemessen und eingebaut werden. Andere Regelwerke werden aber explizit zugelassen, die Anwendung muss jedoch im Brandschutznachweis dargestellt werden.
Die notwendigen Angaben im Brandschutznachweis bzw. allgemein in den Bauvorlagen gehen jedoch über diese Information hinaus.
So heißt es in der MVV TB: „Alle notwendigen Angaben [zur Planung, Bemessung und Ausführung] sind [in den Bauvorlagen, soweit erforderlich] im Brandschutznachweis, darzustellen.“ Bei diesem Zitat ist der Text in den eckigen Klammern eine geplante Änderung der MVV TB für 2025. Aber auch ohne die angedachten Änderungen ist klar, dass im Brandschutznachweis die notwendigen Informationen zur Planung der Sprinkleranlage angegeben werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Angaben, die im gewählten technischen Regelwerk nicht zu finden sind. So muss – zumindest nach Auffassung des Autors – der Konzeptersteller zu den drei oben angegebenen Problemen/Lücken der DIN EN 12845-2 Stellung nehmen:
- Welche Bauteile mit welcher Qualität sind zu verwenden?
- Welche Anforderungen werden an die planende und errichtende Firma gestellt?
- Wie soll die Wasserversorgung gestaltet werden.
Aus Gesprächen ist bekannt, dass Ersteller von Brandschutznachweisen oft fachlich nicht in der Lage sind, diese Festlegungen zu treffen. Dies soll keine Kritik an den Personen sein. Das Feld des Brandschutzes ist komplex und so kann man sich nicht in jedem Bereich im Detail auskennen. Wie dem auch sei, die MVV TB fordert die Angaben.
Nun könnte man ein Löschanlagenkonzept von einem Fachplaner erstellen lassen und im Brandschutznachweis auf dieses Konzept verweisen. Dies kann im Einzelfall – besonders bei komplexen Objekten – auch absolut der richtige Weg sein. Eine andere Option wäre der Verweis auf den Anhang T der VdS CEA 4001. So könnte festgelegt werden, dass die Anlage nach dem VdS-Regelwerk geplant und errichtet werden soll und über den Anhang T die Auslegungskriterien der DIN EN 12845-2 genutzt werden sollen.
Sind die Sprinkleranlagen – was in der Regel der Fall ist – auch baurechtlich gefordert, kann die Technische Prüfstelle von VdS die vorgeschriebenen Sachverständigenprüfungen auch auf Basis der DIN EN 12845-2 durchführen. Seit mehreren Jahren befasst sich ein internes Projektteam mit den Entwicklungen rund um die DIN EN 12845er Serie, so dass eine Prüfbereitschaft vorhanden ist. Ebenso sind für unsere Sachverständigen die Regelwerke von FM oder der NFPA als Prüfgrundlage möglich. Zusätzlich bewerten wir gerne die Anlage für den Versicherer.


