VdS-Schadenverhuetung News

Neuer, zusätzlicher VdS-Lehrgang:

Drohnen-Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein)

Der eintägige Theorie-Lehrgang für alle, die schnell den Kenntnisnachweis erlangen möchten. Alternativ bietet der beliebte Lehrgang „Drohnen-Operator“ an zwei Tagen Theorie und Praxis.

Köln, 03. Februar 2020. Ab sofort bietet das VdS-Bildungszentrum eine zweite hochwertige Veranstaltung zum Umgang mit Drohnen an: Im neuen VdS-Lehrgang „Drohnen-Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein)“ lässt sich innerhalb eines Tages der Kenntnisnachweis (auch „Drohnenführerschein" genannt) erwerben, der gemäß § 21d LuftVO für Flüge mit einer Drohne ab 2 kg Gesamtgewicht gefordert wird.

Die Teilnehmer des Lehrgangs werden umfassend zur Handhabung von Drohnen und zu den rechtlichen Grundlagen informiert. Unter anderem stehen die Themen Flugrecht, Navigation und Meteorologie auf dem Programm. Am Ende des Lehrgangstages erfolgt eine Prüfung. Der Kenntnisnachweis wird nach bestandener Prüfung direkt vor Ort ausgehändigt.

Am 17.3.2020 findet „Drohnen-Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein)“  zum ersten Mal in Gaimersheim bei Ingolstadt statt, am 19.3.2020 in Köln. An beiden Standorten gibt es weitere Termine.

Weitere Informationen unter www.service.vds.de/lehrgaenge/dropkn

Zweitägiger Lehrgang mit Praxisteil: „Drohnen-Operator“

Bereits bewährt ist der zweitägige VdS-Lehrgang „Drohnen-Operator“. Hier erhalten die Teilnehmer neben der umfangreichen Theorieausbildung auch ein individuelles Flugtraining an Quadrocopter oder Octocopter. Außerdem lernen sie die Möglichkeiten der optischen und thermografischen Bilderfassung kennen. Auch dieser Lehrgang endet mit einer Prüfung und der Aushändigung des Kenntnisnachweises.

Ab diesem Jahr findet der Lehrgang „Drohnen Operator“ an zwei Veranstaltungsorten statt: in Ganderkesee nahe Bremen sowie in Plaidt bei Koblenz. Die ersten Termine des Jahres sind der 24./25.3.2020 (Ganderkesee) und der 7./8.4.2020 (Plaidt).

Weitere Informationen unter www.service.vds.de/lehrgaenge/drop

Beide Lehrgänge richten sich branchenübergreifend an Verantwortliche und Mitarbeiter von Berufs- und Werkfeuerwehren, Polizei und privaten Sicherheitsdiensten sowie aus Industrie-, Hersteller-, Dienstleistungs- und Gewerbeunternehmen aller Art. Kurz: an alle, die eine Drohne ab 2 kg Gesamtgewicht führen (möchten). Außerdem sind sie für interessierte Versicherungs-, Beratungs- oder Rechtsexperten und Sachverständige geeignet, die den Einsatz von Drohnen beurteilen sollen.

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