VdS-Schadenverhuetung Firmen und Fachkraefte

VdS-Anerkennung

Errichterunternehmen für Brandmeldeanlagen (international)

VdS-anerkannte Errichterunternehmen stellen sicher, dass bei der Errichtung von VdS-anerkannten Brandmeldeanlagen die VdS-Richtlinien für Planung und Einbau (VdS 2095 für Brandmeldeanlagen) eingehalten werden.

Im Rahmen der Internationalisierung bietet VdS Schadenverhütung mit VdS 3422 (VdS 3422en) ein fachlich zum nationalen Verfahren gleiches internationales Anerkennungsverfahren für Errichterfirmen für Brandmeldeanlagen (BMA) außerhalb von Deutschland an. Für Polen liegen mit VdS 3422pl und 3422pl-2 bereits internationalisierte und marktspezifisch angeglichene Richtlinien vor.

Diese Anerkennungen haben Ihre Gültigkeit jeweils für das beantragte Land mit Sitz der Betriebsstätte. In den letzten Jahren haben sich bereits einige Errichter zu einer Anerkennung außerhalb von Deutschland entschlossen, gemeinsame Projekte mit VdS Schadenverhütung wie z.B. aus dem Bereich der Autoindustrie oder Schwerindustrie wurden bereits abgewickelt.

VdS-Verfahrensrichtlinien – Errichterunternehmen

Gefahrenmeldeanlagen

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