VdS-Prüfgrundlagen
Grundsätze für die Erstellung - FAQ
Was ist eine Schadenverhütungsrichtlinie?
In den Prüfgrundlagen werden technische oder qualitätsbezogene Anforderungen/Empfehlungen an Produkte/Anlagen, Herstellerverfahren, Dienstleistungen und Methoden aufgestellt und empfohlen. Hierzu zählen
- Anforderungen an und Prüfmethoden für Produkte,
- Verfahrensrichtlinien für die Zertifizierung von Produkten, Firmen und Fachkräften und
- Anforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von sicherheitstechnischen Einrichtungen und Anlagen.
Grundlage für die Erarbeitung von Prüfgrundlagen ist die Erfahrung von VdS sowie die Forschung.
Ziel dieser Prüfgrundlagen ist es, Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum der Verbraucher zu vermeiden. Sie dienen zudem dazu, Versicherungsunternehmen beim Risikomanagement und der angemessenen Bewertung von Risiken zu unterstützen.
Wie entstehen Prüfgrundlagen?
Die Initiative zur Erstellung von Prüfgrundlagen kann von VdS, z.B. durch einen VdS-Produktverantwortlichen oder von externen Verkehrskreisen (z.B. einem Hersteller- oder Errichterverband) ergriffen werden. Soweit aktueller Bedarf zur Erreichung der genannten Ziele von Prüfgrundlagen besteht und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen, entscheidet VdS über die Aufstellung von neuen Prüfgrundlagen, wobei auch die wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Randbedingungen zu bewerten sind.
Eine für die Erarbeitung zu bildende Projektgruppe wird grundsätzlich mit Mitarbeitern von VdS besetzt. Es können auch nach sachlichem Erfordernis Experten aus der Wissenschaft, von Behörden, Berufsgenossenschaften, der Industrie oder anderen Verbänden hinzugezogen werden.
Besteht die Möglichkeit der Stellungnahme zu den Entwürfen von Prüfgrundlagen?
Ja, diese Möglichkeit besteht. Vor der abschließenden Entscheidung über eine Prüfgrundlage wird ein Entwurf im Internet zur Konsultation zu veröffentlicht.
Wer darf Stellung nehmen?
Prinzipien der Arbeit von VdS sind unter anderem Transparenz und Offenheit. Jeder berechtigterweise Interessierte sowie betroffene Verbände haben daher das Recht, zu den Entwürfen von Prüfgrundlagen Stellung zu nehmen. Einsprüche sollten dabei qualifiziert begründet werden, damit eine effektive Auseinandersetzung hiermit erfolgen kann.
Wie kann Stellung genommen werden?
Ihre Stellungnahme kann auf dem Formular schriftlich vorgenommen werden und per E-Mail an den jeweils zuständigen Projektverantwortlichen bei VdS gesendet werden. Die E-Mail- Adresse wird mit dem Entwurf der Prüfgrundlagen veröffentlicht.
Wie lange ist die Einspruchsfrist?
Die Einspruchsfrist beträgt mindestens 4 Wochen. Die jeweilige Einspruchsfrist wird mit dem Entwurf der Prüfgrundlage im Internet veröffentlicht.
Was passiert mit Stellungnahmen?
Alle Stellungnahmen werden in der zuständigen Projektgruppe beraten. Kommt innerhalb der Projektgruppe und mit dem Einsprechenden keine Einigung über den Einspruch zu Stande, ist zur Klärung die Geschäftsführung von VdS einzuschalten. Diese hat über den Einspruch abschließend zu entscheiden.
Jeder Einsprechende wird über das Ergebnis der Prüfung seines Einspruchs informiert. Die Information erfolgt in Textform in der Regel und soweit möglich per E-Mail.