Übergangsfristen der Richtlinien VdS 2132 enden
Neuerungen bei der VdS-Anerkennung für Errichter von Feuerlöschanlagen
Die Änderungen in der neuesten Version der VdS-Richtlinien 2132 für die Anerkennung von Errichterfirmen für Feuerlöschanlagen sind nach Ablauf der Übergangsfristen gültig geworden – erfahren Sie hier, um welche es handelt.
Text: Alwine Hartwig, VdS Schadenverhütung GmbH (S&S Report 2/26, Download)
Fotos: VdS Schadenverhütung GmbH
Das Verfahren zur Qualitätssicherung von Errichtern von Feuerlöschanlagen, die VdS-Errichteranerkennung, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt: Durch laufende Kontrollen und eine Reihe von direkten und indirekten Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass VdS-anerkannte Errichter funktionstüchtige und plangemäße Anlagen planen, errichten und instand halten.
Die VdS-Errichteranerkennung wird aktuell für verschiedene Wasser-und Gaslöschanlagen sowie einzelne Sonderlöschanlagen ausgesprochen. Die dem Verfahren zugrunde liegenden Richtlinien VdS 2132 wurden und werden dabei immer an den aktuellen Stand der Technik und an etwaige neue Erkenntnisse angepasst. Die neueste Version aus dem November 2024 enthält dabei – neben einzelnen redaktionellen Änderungen – wieder einige Neuerungen, die nach einer entsprechenden Übergangsfrist gültig geworden sind.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Möglichkeit, sich als Errichter von VdS für die Planung und Installation von Sprinkleranlagen auf Basis des FM-Regelwerks zertifizieren zu lassen.

Fachkraft für FM
Für bereits erfahrene VdS-anerkannte Errichter von z. B. Sprinkleranlagen besteht nun die Möglichkeit, durch Benennung einer „Fachkraft für FM“ und den Nachweis, dass diese Fachkraft für mindestens vier Feuerlöschanlagen eine maßgebliche Beteiligung vorweisen kann, die „Zusatzqualifikation für Anlagen nach FM-Standards“ zu erwerben. Für die vorzustellenden Projekte müssen in einer separaten VdS-Checkliste aufgeführte Unterlagen eingereicht werden, die anschließend einer fachlichen Überprüfung unterzogen werden. Bei mängelfreier Prüfung wird dann die Fachkraft benannt, diese benannte „Fachkraft für FM“ muss dabei nicht mit der hauptverantwortlichen Fachkraft identisch sein.
Für Errichter, die sich neu um eine VdS-Anerkennung bemühen, besteht die Möglichkeit, durch Absolvierung einer schriftlichen Prüfung die Kenntnisse im Bereich FM-Regelwerk nachzuweisen und so eine VdS-Anerkennung mit „Zusatzqualifikation für Anlagen nach FM-Standards“ zu erhalten.
Errichter, die die genannte Zusatzqualifikation errungen haben, müssen sodann in gewohnter Weise fortlaufende Nachweise für ihre Qualifikation beibringen: Für eine Verlängerung der VdS-Anerkennung werden einzelne FM-Pläne und FM-Anlagen geprüft, auch eine Instandhaltungsüberprüfung muss den FM-Richtlinien entsprechen. Mit VdS 6055 existiert seit 7/2025 ein Betriebsbuch für FM-Anlagen.
Generell bietet das VdS-Bildungszentrum einen entsprechenden Lehrgang an, in dessen Rahmen FM-Vertreter die „FM-Welt“ vorstellen und auf die Besonderheiten der FM-Brandschutzphilosophie eingehen. Dieser Lehrgang steht allen Interessierten offen, also auch Betreibern von Brandschutzanlagen nach FM.
Eine Reihe von VdS-anerkannten Errichtern haben bereits den Antrag auf Zusatzqualifikation für Anlagen nach FM-Standards gestellt bzw. diese Zusatzqualifikation schon erworben.

Änderungen bei qualifizierten Bauleitern
Die VdS 2132 bietet seit einigen Jahren die Möglichkeit für endgültig anerkannte Errichter, mittels spezieller Qualifizierung einzelner Mitarbeiter die laut VdS 2132 vorgeschriebene Eigenpersonalquote auf Baustellen zu senken. Hiermit soll dem Wunsch der VdS-anerkannten Errichter Rechnung getragen werden, in Ausnahmefällen den Personalbedarf durch Monteure ohne VdS-Ausweis zu decken.
Mit dem Einsatz von qualifizierten Bauleitungen können Personalbedarfsspitzen durch Monteure ohne VdS-Ausweis ausgeglichen werden, die Möglichkeit zum Einsatz einer qualifizierten Bauleitung ist ab sofort auch für kleinere Baustellen von Wasserlöschanlagen möglich, auch der Einsatz von zwei qualifizierten Bauleitungen auf einer Bau-stelle ist ab sofort möglich. Der Einsatz und die Prüfung für Gaslöschanlagen wird aktuell bei VdS geplant.
Seit dem Vorjahr bietet VdS Lehrgänge für Monteure an. In diesen Lehrgängen werden die Monteure auf die VdS-Regeln für den Einbau von Wasserlöschanlagen geschult, auf Besonderheiten und Notwendigkeiten hingewiesen, und sie erhalten die Möglichkeit, Fragen zur Installation zu stellen. Für Berechtigte besteht außerdem die Möglichkeit, im Rahmen des Lehrgangs zur Prüfung als „qualifizierte Bauleitung“ anzutreten.
Planprüfungen
VdS prüft stichprobenartig die korrekte Planung von Löschanlagen. Bisher wurden je Löschanlagenart im Rahmen der endgültigen Anerkennung zwei Pläne im Anerkennungszeitraum von vier Jahren geprüft, in der vorläufigen Anerkennung alle Pläne. Letzteres wurde nun auf vier Pläne in der vorläufigen Errichteranerkennung je Löschanlagenart reduziert. Dadurch kann die Planbarkeit für die Errichterunternehmen verbessert werden.
VdS 2132 zum Download
Die aktuelle Fassung der Richtlinien VdS 2132 können Sie hier im Webshop kostenfrei als PDF herunterladen oder in Papierform für 8,50 Euro beziehen.
