VdS-Schadenverhuetung Impressum

AGB der VdS Schadenverhütung GmbH für Dienstleistungen des Bereichs Produkte und Unternehmen

 

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch den Bereich Produkte und Unternehmen der VdS Schadenverhütung GmbH (im Folgenden: VdS oder wir).1.2 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit VdS gemäß Ziffer 1.1 ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB zustande. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB, den gegebenenfalls zugrundeliegenden Verfahrensrichtlinien sowie den geltenden Preisen einverstanden. Die Nennung der gültigen Verfahrensrichtlinien erfolgt im Vertrag; die Preise werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss bekannt gegeben. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Leistung vorbehaltlos ausführen.

1.3 Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten unsere AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

 

2 Gültigkeit

2.1 Diese AGB gelten ab dem 01.02.2019; sie ersetzen alle früheren Ausgaben.

 

3 Vertragsabschluss

3.1 Ein Vertrag mit VdS gilt als geschlossen, wenn ein vollständig vom Auftraggeber ausgefüllter und unterschriebener Auftrag vorliegt und VdS dem Auftrag nicht innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang bei VdS widerspricht oder wenn ein von VdS erstelltes Angebot vorbehaltlos durch den Auftraggeber angenommen worden ist. Vom Auftraggeber vorgenommene Änderungen in VdS-Angeboten oder in Auftragsdokumenten werden erst durch schriftliche Bestätigung durch VdS bindend.

3.2 Der Auftrag zur Durchführung einer Dienstleistung durch VdS enthält ausschließlich die in den entsprechenden Regelwerken beschriebenen Leistungen. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Ordnungsmäßigkeit der vereinbarten Dienstleistungen. Dies gilt nicht, soweit wir gem. Ziffer 9 haften.

3.3 Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

4 Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Soweit zur Durchführung unserer Leistung Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erforderlich sind, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.2 Sind im Rahmen des Auftrags Objekt- oder Betriebsbegehungen vorgesehen, so hat der Auftraggeber uns Zugang zur allen notwendigen Betriebsteilen zu gewähren. Betriebsbegehungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber.

4.3 Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegt es dem Auftraggeber (ggf. in Absprache mit dem Ansprechpartner vor Ort) durch die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen für die sichere Arbeitsumgebung Sorge zu tragen. Das bedeutet im Einzelnen:

a. Alle getroffenen Maßnahmen müssen den geltenden Gesetzen, behördlichen Anforderungen sowie Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. VdS behält sich vor, Objekt- oder Betriebsbegehungen bei einer unmittelbaren Gefährdung der Mitarbeiter abzubrechen und erst fortzuführen, wenn der sichere Zustand wieder hergestellt worden ist. Die uns bis dahin entstandenen Aufwendungen werden dem Kunden, auch bei Abbruch der Leistungserbringung aus vorgenanntem Grund, in Rechnung gestellt.

b. Beigestellte Maschinen, Gerätschaften, Energieversorgung etc. müssen sicherheitstechnisch in einwandfreiem Zustand sein.

c. Hubarbeitsbühnen werden grundsätzlich nicht durch VdS-Mitarbeiter bedient. Geeignetes und geprüftes Gerät sowie Bedienpersonal ist vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

d. Der Auftraggeber ist verpflichtet, VdS im Vorfeld der Tätigkeiten vor Ort über Gefährdungen und notwendige persönliche Schutzausrüstung zu informieren. Für die Einweisung der VdS-Mitarbeiter bzgl. der betriebsspezifischen Gefährdungen vor Ort ist der Auftraggeber verantwortlich.

e. Bei Dachbegehungen und Arbeiten mit Absturzgefährdung sind entsprechende geeignete und geprüfte Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz vorzuhalten. Arbeiten in Höhe dürfen nur ausgeführt werden, wenn technische Maßnahmen gegen Absturz vorhanden sind. Sofern diese nicht vorhanden sind, sind die VdS-Mitarbeiter verpflichtet, eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu tragen. Anschlagpunkte und weitere Sicherheitsmaßnahmen sind vom Auftraggeber vorzuhalten.

f. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Anforderungen bezüglich erforderlicher Schutzausrüstung und ggf. betriebsspezifische Anforderung an VdS zu melden.

g. Für entsprechende Notfallmaßnahmen vor Ort u.a. bzgl. Brandschutz, Umweltschutz sowie Erste Hilfe hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Alle VdS-Mitarbeiter müssen vor Beginn der Tätigkeit vom Auftraggeber hierzu eingewiesen werden.

4.4 Der Auftraggeber

a. benennt einen hauptverantwortlichen Betriebsangehörigen, der die Mitarbeiter von VdS bei der Durchführung der Leistung beim Auftraggeber begleitet

b. erklärt sich damit einverstanden, dass die angegebenen und festgestellten Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden und verpflichtet sich, alle Änderungen vorgenannter Daten unverzüglich mitzuteilen. Die Einwilligungserklärung sowie Aufklärung welche Daten im Rahmen konkret vereinbarter Dienstleistungen erfasst werden, werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss verfügbar gemacht.

c. erklärt sich damit einverstanden, dass wir für die ordnungsgemäße Erbringung unserer Leistungen die vom Auftraggeber zur Prüfung, Anerkennung, Zertifizierung oder Konformitätsbewertung übergebenen Gegenstände möglicherweise beschädigen oder zerstören müssen. Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Gegenständen des Auftraggebers als Folge einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung leisten wir daher keinen Ersatz. Der Transport und ggf. Rücktransport von Gegenständen des Auftraggebers erfolgt auf seine Kosten und Gefahr. Der Rücktransport wird jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers durchgeführt. Bei der Aufbewahrung ist unsere Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt. Wünscht der Auftraggeber keinen Rücktransport, so werden die Gegenstände von uns auf Kosten des Auftraggebers entsorgt.

4.5 Gutachten und sachdienliche Auskünfte bei Dritten werden grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers eingeholt, es sei denn, es besteht ein Vertragsverhältnis mit diesen Dritten, das die Verschwiegenheit im Sinne des Auftraggebers garantiert.

4.6 Wir haben das Recht, die uns obliegenden Leistungen durch einen von uns sorgfältig ausgesuchten, uns geeignet erscheinenden Unterauftragnehmer durchführen zu lassen.

 

5 Fristen und Termine

5.1 Von uns genannte Fristen und Termine gelten stets als annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich eine feste Frist zugesagt oder vereinbart. Soweit sie unverbindlich sind, geraten wir erst dann in Verzug, wenn der Kunde uns zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeten Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

5.2 Sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, sind wir berechtigt, nachdem wir dem Auftraggeber zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Mitwirkungspflichten gesetzt haben, das Verfahren abzubrechen, vom Vertrag z rückzutreten und unseren bis dahin entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

5.3 Wird die von uns geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch uns unverschuldete Umstände verzögert (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen − jeweils auch bei unseren Vorlieferanten), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wir werden den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Teilleistung informieren und ihm im Falle unseres Vertragsrücktritts hierfür bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

6 Preise

6.1 Die von uns genannten Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird, sofern sie anfällt, gesondert in Rechnung gestellt.

6.2 An die in unseren Angeboten genannten Preise sind wir drei Monaten gebunden, soweit das Angebot keine andere Frist enthält. Die Frist beginnt mit Zustellung des Angebots und endet mit dem Vertragsabschluss gem. Ziffer 3.1 dieser AGB.

6.3 Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich bei der Durchführung einer Leistung herausstellt, dass die Kosten den gegenüber dem Auftraggeber veranschlagten Betrag um mehr als 10% überschreiten werden, werden wir ihm dies mitteilen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall analog § 649 BGB zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Wir rechnen dann nur die bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen ab. Gleiches gilt, wenn wir aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten oder dieser einvernehmlich aufgehoben wird. Liegt der wichtige Grund für einen durch uns ausgeübten Rücktritt vom Vertrag in einer Pflichtverletzung des Auftraggebers, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

6.4 Kann ein vereinbarter Termin zu einer Objekt- oder Betriebsbegehung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden und setzt der Auftraggeber VdS hiervon nicht rechtzeitig in Kenntnis, behält sich VdS vor, dem Auftraggeber einen Betrag von 199,- EUR (alternativ ein Betrag dem aktuellen Kostenäquivalent für 1 Arbeitsstunde inkl. Spesen entsprechend) oder, wenn diese Kosten höher ausfallen, die Kosten der An- und Abfahrt gesondert in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass VdS hierdurch kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche von VdS bleiben unberührt.

 

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei nach vereinbartem Zahlungsplan, ansonsten, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungszugang zu begleichen. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.

7.2 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

7.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der sich aus § 288 BGB ergebenden Höhe, sofern wir dem Auftraggeber keinen höheren Schaden nachweisen. Außerdem sind wir berechtigt, nach eingetretenem Verzug pro erfolgter Mahnung eine Kostenpauschale von 40,- EUR zu erheben.

 

8 Mängel, Mängelansprüche, Gewährleistung, Einsprüche und Beschwerden

8.1 Der Auftrag zur Durchführung einer Prüfung, Anerkennung, Zertifizierung oder Konformitätsbewertung enthält ausschließlich die in den entsprechenden Regelwerken und Verfahrensrichtlinien beschriebenen Leistungen. Eine Überprüfung der allgemeinen Mängelfreiheit oder Tauglichkeit des Produktes oder der vom Auftraggeber erbrachten Dienstleistung ist nicht Gegenstand der Verfahren. Demzufolge übernehmen wir weder Gewähr für die Ordnungsgemäßheit und Funktion noch für die sonstige Fehlerfreiheit der untersuchten Produkte oder sonstiger Waren und/oder Leistungen des Auftraggebers. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Prüf-, erkennungs-, Zertifizierungs- bzw. Konformitätsbestätigungsverfahren. Dies gilt nicht, soweit wir gem. Ziffer 9 haften.

8.2 Sollten wir eine mängelbehaftete Leistung erbracht haben, hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu geben, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt des Auftraggebers rechtfertigen. Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9.

8.3 Einsprüche gegen Entscheidungen der Zertifizierungsstelle sind vom Einspruchsführer schriftlich an den Leiter des Bereichs Produkte und Unternehmen zu richten. Einreichung, Untersuchung und Entscheidung von Einsprüchen führen nicht zur Benachteiligung des Einspruchsführers. Der Erhalt des Einspruchs wird schriftlich bestätigt. Der Einspruchsführer erhält, falls erforderlich und dem Verfahren angemessen, schriftlich Fortschrittsberichte sowie einen Ergebnisbericht zum formellen Abschluss des Einspruchsverfahrens.

8.4 Beschwerden gegen Tätigkeiten der Zertifizierungsstelle oder einen zertifizierten Auftraggeber sind vom Beschwerdeführer schriftlich an den Leiter des Bereichs Produkte und Unternehmen zu richten. Der Erhalt der Beschwerde wird schriftlich bestätigt. Der Beschwerdeführer erhält, falls möglich, erforderlich und dem Verfahren angemessen, schriftlich Fortschrittsberichte sowie einen Ergebnisbericht zum formellen Abschluss des Beschwerdeverfahrens. Bestätigt der Leiter des Bereichs Produkte und Unternehmen die Entscheidung der Zertifizierungsstelle, kann vom Beschwerdeführer ein vom VdS-Zertifizierungsbeirat eingesetzter Beschwerdeausschuss angerufen werden.

 

9 Haftung

9.1 Für Schäden haften wir nur

a. bei Vorsatz,

b. bei grober Fahrlässigkeit,

c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

d. bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden und/oder wenn für das Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Eigenschaften eine Garantie abgegeben wurde.

9.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags vertraut und vertrauen darf, haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit; in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

9.3 Haftungsregelungen gemäß Ziffer 9.1 und 9.2 gelten sowohl für eigenes Verschulden wie auch für Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der persönlichen Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von VdS.

9.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Leistung verjähren nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit Zugang des Prüfberichts oder Berichts bzw. der schriftlichen Stellungnahme beim Auftraggeber. Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von VdS oder den Erfüllungsgehilfen von VdS entstanden sind und für Ersatzansprüche aufgrund einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; diese verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

10 Datenschutz

10.1 VdS wird im Zusammenhang mit der Eingehung und für die Durchführung der Vertragsleistungen dafür Sorge tragen, dass die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, („das anwendbare Datenschutzrecht”) beachtet werden.

10.2 Zum Zwecke der Eingehung des Vertrags und zur Durchführung der Vertragsleistungen können personenbezogene Daten des Auftraggebers, soweit es sich bei diesem um eine natürliche Person handelt, bzw. personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Auftraggebers, wenn es sich bei diesem um ein Unternehmern, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, und ggf. sonstiger betroffener Dritter erhoben, gespeichert und ggf. an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Durchführung der Vertragsleistungen gegenüber dem Auftraggeber erforderlich ist. Hiervon ausgenommen sind Informationen, deren Weitergabe uns gegenüber vom Auftraggeber vorab autorisiert wurde.

10.3 Die im Rahmen der Vertragsleistungen erhobenen personenbezogenen Daten können wir zu statistischen Zwecken anonymisiert verarbeiten, diese nach Regularien der deutschen Akkreditierungs- und Notifizierungsstelle offenlegen, im Rahmen und zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen verwenden und Daten aufgrund gerichtlich oder behördlich angeordneter Verpflichtungen offenlegen.

10.4 VdS ist berechtigt, dem Auftraggeber Informationen über Dienstleistungen von VdS zuzusenden, sofern der postalischen Zusendung nicht widersprochen wurde.

10.5 Wir können von den uns zur Einsicht oder für die Auftragsdurchführung übergebenen Unterlagen Kopien im Rahmen der Vertragsleistungen anfertigen, sofern dies für die Durchführung der Vertragsleistungen notwendig ist.

10.6 Wir werden für die Durchführung der Vertragsleistungen nur Personen einsetzen, die von uns auf Vertraulichkeit verpflichtet worden sind. Wir tragen dafür Sorge, dass alle mit der Bearbeitung oder Durchführung der Vertragsleistungen betrauten Personen die Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts beachten.

10.7 Sämtliche Unterlagen und Informationen, die wir im Zusammenhang mit Ausführung des Auftrags erhalten, werden streng vertraulich behandelt. Ohne schriftliche Zustimmungserklärung des Auftraggebers werden mit Ausnahme der in 10.2 und 10.3 genannten Fälle die Unterlagen Dritten nicht zugänglich gemacht. Hiervon unberührt bleibt insbesondere die Verpflichtung von VdS, übergeordneten, berechtigten Stellen, z. B. Vertretern von Akkreditierungsstellen, Einblick in Unterlagen zu einzelnen Vorgängen zu gewähren.

10.8 Positive Zertifizierungsergebnisse werden in Papierform (gedruckte Listen) sowie im Internet unter vds.de von uns veröffentlicht. In diesem Zusammenhang werden folgende Daten des Zertifikatsinhabers, sofern für das Verfahren zutreffend, während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats veröffentlicht:

a. VdS-Zertifikats- bzw. Anerkennungsnummer

b. Zertifikatsinhaber mit vollständiger Adresse

c. Bezeichnung der zertifizierten Dienstleistung, des Produkts bzw. des Managementsystems einschließlich Klassifizierung, regionaler und technischer Beschränkungen

d. technische Daten und ggf. Bildmaterial von Produkten

e. auf Wunsch Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und URL der Auftraggeber-Website

10.9 Wir behalten uns vor, Informationen zu Zertifikaten, welche aus schwerwiegenden Gründen entzogen wurden, unter Verwendung der in Ziffer 10.8 genannten Daten sowie unter Nennung der Entzugsgründe zu veröffentlichen, um Schäden von Nutzern von Waren oder Dienstleistungen des vormaligen Zertifikatsinhabers fernzuhalten sowie der fälschlichen Verwendung von Zertifikaten entgegenzuwirken.

10.10 Weitere Informationen dazu wie wir personenbezogene Daten verarbeiten sowie Informationen zu den Betroffenenrechten sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden unter www.vds.de/Datenschutz.

10.11 Soweit es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmern, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird der Auftraggeber seinen Mitarbeitern bzw. Dienstleistern, deren personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und VdS verarbeitet werden, die Informationen zum Datenschutz unter dieser Ziff. 10 zur Verfügung stellen.

 

11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Es findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

11.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Klagen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag Köln.

 

12 Schlussbestimmungen

12.1 Soweit ein abgeschlossener Vertrag neben der deutschen noch in einer anderen Sprache existiert, ist bei Auslegung des Vertrags die deutsche Fassung maßgeblich.

12.2 Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Herausgeber und Verlag:
VdS Schadenverhütung GmbH
Amsterdamer Str. 174 
D-50735 Köln
Telefon: (0221) 77 66 - 0 
Fax: (0221) 77 66 - 341
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