VdS-Schadenverhuetung Produkte

Ihre Vorteile

bei der Prüfung elektrisch betriebener Feststellvorrichtungen für Drehflügeltüren (EN 1155)

 

Funktion und Wirkungsweise dieser Vorrichtungen für Feuer- und Rauchschutztüren

 

Wenn bestimmungsgemäß geschlossen zu haltende Feuer- und Rauchschutzabschlüsse kontrolliert offen gehalten werden sollen, werden elektrisch gesteuerte Feststellanlagen (FSA) als wichtiger Teil von Sicherheits- und Brandschutzkonzepten u.a. von bauaufsichtlicher Seite gefordert. Sie verhindern das Ausbreiten von Feuer und Rauch und schützen so im Brandfall Personen wie Güter.

Eine elektrisch gesteuerte FSA besteht mindestens aus einer Feststell, Auslöse-, Energieversorgungseinrichtung und einem Brandmelder zur Detektion. Erkennt der Melder Feuer oder Rauch, wird die elektrisch betriebene Feststellvorrichtung unverzüglich über die Auslösevorrichtung freigegeben, die Schutztüren schließen mittels gespeicherter mechanischer Energie. Auch durch manuelles Ausrücken kann die Feststellvorrichtung überwunden werden.

 

Zum Nachweis der Anwendbarkeit von Feststellanlagen in Deutschland werden seitens des Deutschen Instituts für Bautechnik [DIBt] allgemeine Bauartgenehmigungen erteilt.

 

Zu Ihrer Information:

Für das Inverkehrbringen elektrisch betriebener Feststellvorrichtungen für Drehflügeltüren nach EN 1155 in der Europäischen Union sind eine Leistungserklärung und eine CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 erforderlich.

 

Schematischer Aufbau: Feststellanlage in geschlossenem Zustand.

Ihre Vorteile einer VdS-Prüfung nach EN 1155

 

Zusätzlich zur Prüfung für die

  • Verwendung für Drehflügeltüren nach EN 1155

können wir Ihre Produkte auch direkt für die

  • Verwendung als Hub-, Fall- und Schiebetür nach den DIBt-Vorgaben

beurteilen – Sie sparen Kosten sowie Aufwand und haken alles direkt aus einer Hand ab.

Bei einer Prüfung für den ersten Anwendungsbereich können wir auf Ihren Wunsch direkt die Anwendung im zweiten Anwendungsbereich schnell und unkompliziert mitprüfen. Ebenso kann für Sie auch der zweite Anwendungsbereich alleinstehend geprüft werden.

Die Ergänzung einer allgemeinen Bauartgenehmigung des DIBt für Ihr Produkt folgt dann schnell und unkompliziert.

Sie wünschen weitere Informationen?

 

Unsere Experten unterstützen Sie gern mit umfassender Beratung + Betreuung:

+49 (0)221 77  66  -  6444             cs-fire@vds.de    

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