VdS-anerkannte Service-Unternehmen ermöglichen rechtskonforme Umrüstung von Waffenschränken
Die aktuelle Rechtsprechung sorgt für gestiegene Anforderun-gen an Waffenbesitzer bei der Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke. Doch bei unsachgemäßer Umrüstung der Schlösser erlischt die Zertifizierung der Wertbehältnisse und der Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit droht.
Pressemitteilung 02/2024
Köln, 15. Januar 2024. Für alle Jäger, Sportschützen oder Waffensammler, die ein mecha-nisches Schlüsselschloss zur Aufbewahrung ihrer Waffen nutzen, hat das aktuelle Urteil* des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Nordrhein-Westfalen weitreichende Folgen: Demnach müssen die Schlüssel zu einem Waffenschrank in einem Behältnis aufbewahrt werden, welches den gleichen gesetzlichen Sicherheitsanforde-rungen entspricht, wie der Waffenschrank selbst.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine Umrüstung des bislang genutzten Schlüsselschlosses des Wertbehältnisses auf ein Code-schloss, um auch künftig auf der rechtssicheren Seite zu bleiben. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die notwendige Zertifizierung dieses Behältnisses für eine sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nur dann gültig bleibt, wenn Umbauarbeiten daran nachweislich durch ein VdS-anerkanntes Service-Unternehmen – oder den Hersteller – durchgeführt werden. Das gleiche gilt für Re-paraturen oder Wartungen, insbesondere aber den Austausch von Schlössern.
„Verliert das Wertbehältnis durch eine unsachgemäße Umrüstung des Schlosses seine VdS-Anerkennung bzw. Zertifizierung, dann entspricht die Verwahrung der darin befindlichen Schusswaffen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Das kann für ihre Be-sitzer den Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis zur Folge ha-ben. Daher raten wir dringend davon ab, eigenständig Schlösser an Waffenschränken oder Tresoren zu modifizieren“ erklärt Sebastian Brose, Leiter Produktmanagement im Bereich Produkte & Unter-nehmen bei VdS. Zudem empfiehlt er: „Lassen Sie sich für eine et-waige Nachweisführung die Umrüstung mit dem Attest VdS 3863 dokumentieren“.
Das Waffengesetz fordert ein durch eine akkreditierte Stelle zertifi-ziertes Wertbehältnis für die Aufbewahrung von Schusswaffen. VdS ist Deutschlands einzige von der DAkkS, der nationalen Ak-kreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland, akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Wertbehältnisse. Im Rahmen die-ser Funktion bietet VdS auch Anerkennungsverfahren für Unter-nehmen zur Durchführung von Servicearbeiten an zertifizierten Wertbehältnissen auf Grundlage der Richtlinien VdS 3529 an.
Eine Übersicht aller anerkannten Service-Unternehmen für Wert-behältnisse steht zur Verfügung unter: https://vds.de/zertifikate/verzeichnis/V3823
* (Aktenzeichen: 20 A 2384/20)
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