Auftrag zur Anerkennung - Berater für Datenschutzmanagement

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Auftrag zur VdS-Anerkennung als Berater für Datenschutzmanagement
auf Grundlage der VdS 10013

durch VdS Schadenverhütung GmbH
Amsterdamer Straße 174, 50735 Köln

1 Auftraggeber

1.1

1.2

1.3

1.4

1.5

1.6

1.7

1.8

1.9

2 Person, für die eine VdS-Anerkennung beauftragt wird

2.1

2.2

2.3

2.4

2.5

3 Anerkennungsurkunde

3.1

4 Nachweis über Kenntnisse und Fähigkeiten des Beraters

4.1

4.2

Berufserfahrung

4.3

4.4

4.4

4.6

Kenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten
Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der
verantwortlichen Stelle

4.7

Kenntnisse zum Inhalt und zur rechtlichen Anwendung der
für die verantwortlichen Stellen einschlägigen Regelungen
des BDSG und der DSGVO, auch technischer und
organisatorischer Art

4.8

Kenntnisse des Anwendungsbereichs
datenschutzrechtlicher und einschlägiger technischer
Vorschriften sowie der Datenschutzprinzipien

4.9

Kenntnisse der Informations- und
Telekommunikationstechnologie und der Datensicherheit

4.10

Betriebswirtschaftliche Grundkompetenz

4.11

Kenntnisse im praktischen Datenschutzmanagement einer
verantwortlichen Stelle

4.12

Kenntnisse über das VdS-Richtlinienwerk zum
Datenschutzmanagement, insb. VdS 10010

4.13

bestandene Prüfung gemäß Anhang B

4.14

Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge

5 Vertragsbestandteile und Datenschutz

5

Die „Richtlinien für die Anerkennung von Beratern für Datenschutzmanagement", VdS 10013 und die zugehörige Gebührentabelle der VdSZertifizierungsstelle in der jeweils gültigen Fassung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, VdS 3177, habe(n) ich (wir) zur Kenntnis genommen und erkenne(n) sie als Vertragsbestandteil an.

Einwilligungserklärung gem. Artikel 6, Abs. 1 lit. a) DSGVO
Die Datenerhebung, -verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten dient ausschließlich der Sicherstellung, dass die Anerkennungsrichtlinien von VdS Schadenverhütung GmbH eingehalten werden. Als rechtliche Grundlage für die Erhebung, Verarbeitung und ggf. Veröffentlichung Ihrer personenbezogenen Daten benötigt VdS Schadenverhütung GmbH Ihre persönliche und schriftlich abgegebene Einwilligung. Über die zur Abwicklung des VdS-Anerkennungs-/Zertifizierungsverfahrens benötigten Daten hinaus, werden Name und Vorname von Beratern sowie Name und Anschrift des sie beschäftigenden Unternehmens in Listen geführt, die auf Anfrage oder über die Webseite www.vds.de veröffentlicht und an Dritte weitergegeben werden. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person gem. Kap. 3, Art. 12-23 DSGVO finden Sie unter https://vds.de/de/unternehmen/datenschutz/

6 Erklärung zur Verfügbarkeit der Normen und Richtlinien

6

7 Erklärung des Arbeitgebers (nur bei unselbstständig Beschäftigten erforderlich)

7

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