Auftrag zur Anerkennung - Berater für Cyber-Security

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Auftrag zur VdS-Anerkennung als Berater für Cyber-Security
auf Grundlage der VdS 10003

durch VdS Schadenverhütung GmbH
Amsterdamer Straße 174, 50735 Köln

1 Auftraggeber

1.1

1.2

1.3

1.4

1.5

1.6

1.7

1.8

1.9

2 Person, für die eine VdS-Anerkennung beauftragt wird

2.1

2.2

2.3

2.4

2.5

3 Anerkennungsurkunde

3.1

4 Nachweis über Kenntnisse und Fähigkeiten des Beraters

4.1

4.2

Berufserfahrung

4.3

4.4

4.4

4.6

Kenntnisse über gängige Angriffsmethoden,
Schwachstellenanalyse, Risikoanalyse, Bewertung von
Sicherheitsvorfällen, IT-Sicherheitsprodukten und ITSicherheitssystemen

4.7

Erfahrung zum Schutz der IT gegen computerbasierte Angriffe, sowie über umfangreiche Kenntnisse zu ITSicherheitsprodukten und IT-Systemen, z.B. als Administrator

4.12

Kenntnisse über Nutzen, Wirksamkeit und Schwachstellen gängigerweise eingesetzter IT-Produkte und –Systeme und Fähigkeit zur Beurteilung solcher Systeme aus dem Blickwinkel der IT-Security

4.13

Kenntnisse über spezifische gesetzliche Regelungen

4.14

Kenntnisse über Bewertung der sich aus der IT-Landschaft
ergebenden Risiken für ein Unternehmen (KMU)

4.15

Kenntnisse über das Richtlinienwerk zur Cyber-Security,
insbesondere zu VdS 10000

4.16

bestandene Prüfung gemäß Anhang B

4.17

Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge

5 Vertragsbestandteile und Datenschutz

5

Die „Richtlinien für die Anerkennung von Beratern für Cyber-Security“, VdS 10003 und die zugehörige Gebührentabelle der VdSZertifizierungsstelle in der jeweils gültigen Fassung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, VdS 3177, habe(n) ich (wir) zur Kenntnis genommen und erkenne(n) sie als Vertragsbestandteil an.

Einwilligungserklärung gem. Artikel 6, Abs. 1 lit. a) DSGVO
Die Datenerhebung, -verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten dient ausschließlich der Sicherstellung, dass die Anerkennungsrichtlinien von VdS Schadenverhütung GmbH eingehalten werden. Als rechtliche Grundlage für die Erhebung, Verarbeitung und ggf. Veröffentlichung Ihrer personenbezogenen Daten benötigt VdS Schadenverhütung GmbH Ihre persönliche und schriftlich abgegebene Einwilligung. Über die zur Abwicklung des VdS-Anerkennungs-/Zertifizierungsverfahrens benötigten Daten hinaus, werden Name und Vorname von Beratern sowie Name und Anschrift des sie beschäftigenden Unternehmens in Listen geführt, die auf Anfrage oder über die Webseite www.vds.de veröffentlicht und an Dritte weitergegeben werden. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person gem. Kap. 3, Art. 12-23 DSGVO finden Sie unter https://vds.de/de/unternehmen/datenschutz/

6 Erklärung zur Verfügbarkeit der Normen und Richtlinien

6

7 Erklärung des Arbeitgebers (nur bei unselbstständig Beschäftigten erforderlich)

7

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