Richtlinienentwurf zur Konsultation
Absicherung von SB-Bereichen mit Geldautomaten mit Anbindung an EMA gemäß VdS 2311 (VdS 3465-3 Kompensierbare Abweichung Nr. 0013)
Zusammenfassung
Soll der SB-Bereich (mit Geldautomaten) auch außerhalb der Geschäftszeiten zugänglich sein, ist eine Überwachung mit einer klassischen EMA im Regelfall nicht möglich, weil die ordnungsgemäße Scharf-/
Unscharfschaltung unter Einhaltung der Zwangsläufigkeit nicht praktikabel umsetzbar ist.
In der Vergangenheit wurde daher für die Überwachung des SB-Bereichs eine eigenständige Überwachungsanlage umgesetzt, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden war.
Das vorliegende Konzept bescheibt eine kompensierbare Abweichung gemäß VdS 3465. Dabei wird der der SB-Bereich als "Perimeterüberwachung" umgesetzt und an die EMA angebunden. Es legt die Voraussetzungen für die Anwendung und Anforderungen an die Umsetzung fest.
Summary
If the self-service area (with ATMs) is also to be accessible outside business hours, monitoring with a classic EMA is generally not possible because proper arming/disarming is not practicable to implement while compulsory coerciveness ("Zwangsläufigkeit").
In the past, therefore, an independent monitoring system was implemented for monitoring the self-service area, which was associated with considerable additional costs.
The present concept describes a compensable deviation according to VdS 3465, whereby the self-service area is implemented as "perimeter monitoring" and connected to the EMA. It defines the prerequisites for the application and requirements for the implementation.
Einspruchsfrist: 20. Januar 2023
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