VdS-Schadenverhuetung Technische Pruefstelle
 

Prüfungen nach Bauordnungsrecht

Die obersten Bauaufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer in Deutschland fordern als Gesetzgeber im Bauordnungsrecht der Länder vom Bauherrn oder Betreiber die Prüfung sicherheitstechnisch relevanter Anlagen und Einrichtungen ;in baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art und Nutzung (sog. Sonderbauten).

Prüf­pflichtige An­lagen in Sonderbauten sind beispielsweise:

  • Brand­meldeanlagen und Alarmierungseinrichtungen
  • Natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen sowie Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Treppenräumen
  • Ortsfeste, selbsttätige und nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
  • Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen

Prüfumfang

Die Prüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen müssen vor der ersten Inbetriebnahme der Anlagen oder aber auch nach wesentlicher Änderung der technischen Anlagen bzw. der Gebäude­struktur vorgenommen werden. Auch Nutzungsänderungen von Gebäuden stellen in der Regel eine wesentliche Änderung im Sinne der hier geltenden Gesetzgebung dar und erfordern die erneute Prüfung sicherheits­technisch relevanter Anlagen­technik. Darüber hinaus muss die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der technischen Anlagen wiederkehrend in Abständen von 1 bis 3 Jahren, abhängig vom Anlagentyp, geprüft werden.

Prüfung durch Sachverständige

Die Prüfungen müssen i.d.R. von bau­ordnungs­rechtlich anerkannten Sach­verständigen vorgenommen werden. Erfüllen die Anlagen die Anforderungen, kann der Sach­verständige die zur Vorlage bei der zuständigen Bau­aufsichts­behörde bestimmte Bescheinigung erstellen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem umfangreichen Prüf­bericht festgehalten.

VdS verfügt bundesweit über bau­ordnungs­rechtlich anerkannte Sach­verständige.

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