Erstprüfungen (Abnahmen)
Die Erstprüfung einer neu installierten Brandschutzanlage bedeutet eine eingehende Prüfung auf „Herz und Nieren“.
- Entspricht der Schutzumfang den gesetzlichen und versicherungstechnischen Vorgaben?
- Ist die Löschmittelmenge ausreichend bemessen und dem vorhandenen Schutzobjekt angepasst?
- Ist das funktionelle Zusammenwirken der Bauteile sichergestellt?

Dies sind nur einige Fragen aus einem umfangreichen Katalog, die für die Erstprüfung herangezogen und anschließend im VdS-Prüfbericht zusammengefasst werden. Der Prüfbericht ist nicht nur Grundlage für eine Bewertung durch die Versicherer – die Spezialisten der Technischen Prüfstelle können als bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige die Qualität Ihrer Brandschutzanlagen auch zugleich im Sinne der jeweiligen Bauauflage beurteilen. Bei Gaslöschanlagen dient der VdS-Prüfbericht zusätzlich als Nachweis für die nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften erforderlichen Sachverständigenprüfungen.
Diese Kombination von Prüfungen bietet unseren Kunden einen großen Mehrwert und spart Kosten und Zeit.