VdS-Schadenverhuetung Bildungszentrum

Richtlinienentwurf zur Konsultation

VdS-Richtlinien für Interventionsstellen (IS) Teil 1: Anforderungen – VdS 2172-1 : 2025-04 (Entwurf)

Zusammenfassung

Eine VdS-anerkannte Interventionsstelle (IS) als Teil der Sicherungskette nach VdS 3138-1 oder DIN VDE V 0827-11 dient zur personellen Erkennung, Bewertung und Abwehr der mit Hilfe von Überwachungstechnik vom Schutzobjekt gemeldeten Gefahren.

Interventionen sind gefahrabwehrende und schadenbegrenzende Maßnahmen in Bezug auf das gefährdete Schutzobjekt und die signalisierte Gefahr. Sie sind eine unmittelbare personelle Reaktion auf eine Alarmierung aus Schutzobjekten und wesentliche Voraus-setzung für die anschließende Ermittlung der Schadenursache vor Ort.

Die Interventionsstelle umfasst i.d.R. Räumlichkeiten, in denen Schließmittel und Interventionspläne der Schutzobjekte gelagert sind sowie die Arbeitsplätze, an denen die Einsatz-leitung durchgeführt wird

Diese Richtlinien beschreiben die Anforderungen an den Aufbau, die Organisation und den Betrieb von Interventionsstellen, sowie die Durchführung der Sicherungsdienstleistung „Intervention“.

Einspruchsfrist: 15. April 2025

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Kommentare berücksichtigen können, die uns mittels des unten verfügbaren Kommentarformulars erreichen.

Downloads:

 

    fax_icon
    +49 (0)221 7766 - 399
    nach oben
    Top