VdS-Schadenverhuetung Bildungszentrum

Richtlinienentwurf zur Konsultation

VdS-Richtlinien für Sicherungsanlagen für Sonderrisiken, Anlagen der VdS-Klasse SR – VdS 6050 : 2025-01 (Entwurf)

Zusammenfassung

In Fällen, bei denen Einbruchmeldeanagen der Klassen A, B oder C nicht realisierbar sind, können Sicherungsanlagen für Sonderrisiken in und außerhalb von Gebäuden bzw. Liegenschaften und Freigeländen eingesetzt werden. Mit solchen Sicherungsanlagen werden Betreiber, die der KRITIS-Gesetzgebung unterliegen und Unternehmen, die höchste Sicherheitsansprüche im Unternehmen umsetzen möchten, unterstützt.

Das Anwendungsbiet der Richtlinien umfasst u. a. Einbruchmeldeanlagen, ist aber nicht auf diese Art der Sicherungstechnik begrenzt.

Summary

In cases where class A, B or C intrusion detection systems cannot be realised, security systems can be used for special risks inside and outside buildings or properties and outdoor areas. Such security systems support operators who are subject to KRITIS legislation and companies who want to implement the highest security standards in their organisation.

The area of application of the guidelines includes intruder alarm systems, but is not limited to this type of security technology.

Einspruchsfrist: 10. Januar 2025

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