Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Berater für Datenschutzmanagement nach VdS 10010

Mit der Veröffentlichung der VdS 10010 wurde ein weiterer Meilenstein erreicht. Diese Richtlinien beschreiben einen eleganten Weg zur Umsetzung der Anforderungen aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO). 

Wie auch beim Informationssicherheits-Managementsystem nach VdS 10000 ist es auch beim Datenschutz-Managementsystem (DSMS) nach VdS 10010 so, dass die Umsetzung auf eigene Faust durch die Unternehmen selbst nur schwer möglich und wahrscheinlich eher die Ausnahme sein wird. Aus Gründen der Effizienz und der Fehlervermeidung werden Unternehmen professionelle Hilfe bei der Umsetzung der VdS 10010 in Anspruch nehmen – besonders, um sich optimal auf ein Zertifizierungsaudit vorzubereiten.

Daher bietet VdS auch ein Anerkennungsverfahren für Berater in diesem Bereich an: Den VdS-anerkannten Berater für Datenschutzmanagementsysteme nach VdS 10010. Wichtig hierbei ist, dass Gegenstand der Anerkennung nicht die datenschutzrechtliche, sondern die Managementsystem-bezogene Beratung ist. Das Anerkennungsverfahren ist in den Richtlinien VdS 10013 beschrieben.

Ablauf der VdS-Anerkennung

Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind im Wesentlichen:

 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Anerkennung beauftragt werden.
Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser digitales Auftragsformular.

Nach Prüfung Ihrer Nachweise erfolgt die Zertifizierung.

Bitte beachten Sie, dass die Erstanerkennung kostenpflichtig ist. Der genaue Betrag kann variieren, da er von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.
Zudem fällt eine Jahresgebühr an, deren Details Sie unserer Preisliste entnehmen können.

Die VdS-Anerkennung als VdS-Anerkennung als Berater für Datenschutzmanagement gilt vier Jahre und wird auf Wunsch verlängert.

Hinweise zur Fachprüfung

Zur Vorbereitung auf die Fachprüfung empfehlen wir den Besuch des VdS-Lehrgangs VdS 10010 – Die Richtlinien für Datenschutzmanagement sowie den Workshop DSMA – VdS-DatenSchutz-Management.

Als Teilnehmer des o.a. Workshops haben Sie die Möglichkeit, direkt im Anschluss an den Lehrgang die Prüfung abzulegen. 

Bachten Sie bitte, dass für die Teilnahme an der Prüfung eine separate Anmeldung erforderlich ist.

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