CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung: der europäische Reisepass für Produkte

Das CE-Zeichen bestätigt die Konformität mit den jeweiligen EG-Richtlinien. Erst damit dürfen Hersteller ihre Produkte innerhalb der Europäischen Union in den Verkehr bringen. VdS unterstützt Unternehmen in allen Fragen zur Konformitätsprüfung und CE-Kennzeichnung. Das CE-Zeichen ist eine gesetzliche Kennzeichnung und kein Gütesiegel. Deshalb darf es nicht für Werbezwecke verwendet werden.

Die CE-Kennzeichnung bringt der Hersteller/Vertreiber immer selbst und in Eigenverantwortung auf. Einige EG-Richtlinien fordern jedoch die Durchführung eines Konformitätsnachweisverfahrens. Dazu gehört beispielsweise die Bauproduktenrichtlinie (BPR), die wesentliche Sicherheitsanforderungen an Bauprodukte – auch im Zusammenhang mit Brandschutzanlagen in Gebäuden – festlegt.

Das CE-Prüfzeichen ist Voraussetzung, um Waren innerhalb der EU in den Verkehr zu bringen

CE-Kennzeichnung für Produkte der Brandschutztechnik

Für Produkte der Brandschutztechnik hat die Europäische Kommission ein einheitliches Konformitätsnachweisverfahren erlassen (sog. System 1). In diesem Verfahren muss eine bauaufsichtlich anerkannte PÜZ-Stelle (Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle; Notified Body gemäß BPR) eingeschaltet werden. Das Konformitätszertifikat wird nach einer Erstbegutachtung von Fertigungsstätte und werkseigener Produktionskontrolle ausgestellt. Zusätzlich wird die werkseigene Produktionskontrolle regelmäßig überwacht.

Die technischen Spezifikationen für Produkte der Brandschutztechnik sind in der Regel harmonisierte Europäische Normen (hEN), die von CEN erarbeitet und in einem sogenannten Harmonisierungsprozess als Grundlage für die CE-Kennzeichnung verankert werden

VdS – Notified Body gemäß BPR

VdS ist bauaufsichtlich anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle, Notified Body für die BPR; Kenn-Nr. 0786) und kann alle Module des Konformitätsnachweisverfahrens bis hin zur Ausstellung des EG-Konformitätszertifikates anbieten. Die Anerkennung als PÜZ-Stelle umfasst auch die Prüfung, Überwachung und Zertifizierung für Türschließer an Brandschutztüren nach DIN EN 1154 und 1155.

Produkte und Normen

Im NANDO Information System führt die Europäische Kommission eine jeweils aktuelle Liste der harmonisierten Europäischen Normen zur Bauproduktenrichtlinie. Zu jeder Norm ist die verbindliche Übergangszeit für die CE-Kennzeichnung angegeben und zu jeder Norm können die Notifizierten Stellen, die der Hersteller einschalten kann, abgerufen werden.

Konformitätsnachweis im Rahmen eines VdS-Anerkennungsverfahrens

Wenn VdS mit der Erteilung eines EG-Konformitätszertifikates beauftragt wurde, können Prüfungen und Audits, die bereits im Zusammenhang mit VdS-Anerkennungen für Produkte der Brandschutztechnik durchgeführt wurden, für die Konformitätsnachweisverfahren gemäß BPR berücksichtigt werden. Für bereits VdS-anerkannte Bauteile ist davon auszugehen, dass die Module des Konformitätsnachweisverfahrens bereits ganz oder zumindest teilweise abgedeckt sind.