VdS-Anerkennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen

VdS prüft im Rahmen des Anerkennungsverfahrens die baulichen, technischen und personellen Voraussetzungen von Notrufzentralen mit der zugehörigen Interventionsstelle (IS) für die Alarmverfolgung. Nach positiver Prüfung wird ein Zertifikat mit einer Laufzeit von vier Jahren erteilt.

In den Notruf- und Serviceleitstellen werden die Alarmdienste durchgeführt. Von hier aus werden die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet.

Notruf- und Serviceleitstellen (NSL)

Eine NSL ist der Bereich eines Wach- und Sicherheitsunternehmens, in dem Alarmdienste gemäß DIN 77200 durchgeführt werden. Angeschlossen an die NSL sind Interventionsstellen (IS). Diese Interventionsstellen können der NSL räumlich zugeordnet, von der NSL räumlich getrennt oder bei einem anderen Anbieter ausgelagert sein. Die VdS-Anerkennungen schließen alle drei Möglichkeiten ein.

Darüber hinaus spielt die Art der Übertragungseinrichtung (ÜE) zwischen Gefahrenmeldeanlage und NSL bei der Klassifizierung eine Rolle. Differenzierungskriterium ist hier die Alarmempfangseinrichtung (AE):

  • NSL der Klasse A verfügen mindestens über AE für bedarfsgesteuerte Verbindungen gemäß den VdS-Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen – Übertragungswege in Alarmübertragungsanlagen, VdS 2471.
  • NSL der Klasse B verfügen darüber hinaus über AE für Ersatzwege in Form von bedarfsgesteuerten Verbindungen, z.B. über Funkverbindungen.
  • NSL der Klasse C müssen über AE der Klasse A oder B und darüber hinaus über AE für stehende Verbindungen verfügen.

Interventionsstellen (IS)

In den Interventionsstellen (IS) werden die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenbegrenzung vor Ort realisiert. Die Interventionsstellen arbeiten eng mit der Notruf- und Serviceleitstelle zusammen und werden bei einer Gefahrenmeldung (z.B. durch Einbruch-, Überfall-, Brandmeldeanlagen) aktiv. Für Interventionsstellen, die der NSL räumlich zugeordnet sind, wird das Anerkennungsverfahren in Kombination mit dem Anerkennungsverfahren für die NSL durchgeführt. Aber auch eigenständige Anerkennungen der Interventionsstellen sind möglich.

VdS-Zertifizierungsverfahren für Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200

In der DIN 77200 sind Qualitätskriterien zu fünf verschiedenen Sicherungsdienstleistungen festgelegt. Dazu gehören:

  • Objektsicherung, z.B. Objektschutzdienst, Torkontroll- und Empfangsdienst, Streifendienst, Revierdienst, Interventionsdienst
  • Veranstaltungsdienst, z.B. Messe-, Konzert-, Sportveranstaltungen, Kundgebungen, Haupt- und Personalversammlungen
  • Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) für den Alarm- und Servicedienst
  • Sicherungs- und Ordnungsdienst im öffentlichen Raum, z.B. von kommunaler oder privater Seite beauftragte City-Streife oder als Sicherungs- und Kontrolldienst im öffentlichen Personennahverkehr oder als Hilfspolizist zur Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Geld- und Wertdienst, z.B. Geld- und Werttransport sowie Geldbearbeitung, Dienstleistungen an Geldautomaten

Das Zertifizierungsverfahren von VdS umfasst alle in der DIN 77200 aufgeführten Sicherungsdienstleistungen. Im Rahmen der Zertifizierung prüft VdS die vom Sicherungsdienstleister (Wach- und Sicherheitsunternehmen) nach DIN 77200 angebotenen Sicherungsdienstleistungen in der jeweils gewünschten Leistungsstufe auf Normkonformität.

Durch die Zertifizierung nach DIN 77200 erbringt der Sicherungsdienstleister (Wach- und Sicherheitsunternehmen) den Nachweis, dass er über alle notwendigen organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen verfügt. Damit ist er in der Lage, Sicherungsdienstleistungen gemäß DIN 77200 fachlich qualifiziert und unter Einhaltung der Normanforderungen anzubieten, zu konzeptionieren und auftragsgemäß zu erbringen.