VdS-Anerkennung von Errichterfirmen für Videoüberwachungsanlagen
Die Videoüberwachungsanlagen müssen den Planungsgrundsätzen der Richtlinien VdS 2366 entsprechen. Eine Anerkennung wird für die Dauer von vier Jahren ausgesprochen.
Unser Team beantwortet gerne Ihre Fragen.
Wilfried Drzensky
Tel.: +49 (0)221 7766-496
Yvonne Künzl
Tel.: +49 (0)221 7766-416

