VdS-Anerkennung von Errichterfirmen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
VdS bietet Errichterfirmen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) ein Anerkennungsverfahren zum Nachweis ihrere Qualifikation an. Dieses Verfahren steht allen Firmen offen, die RWA nach den Richtlinien VdS CEA 4020 oder der Norm DIN 18232-2 planen und bauen können.
Die Anerkennung gilt für ein oder mehrere VdS-anerkannte Rauch- und Wärmeabzugssysteme. Eine erstmalige Anerkennung wird für die Dauer von 18 Monaten ausgesprochen (sog. vorläufige Anerkennung); die endgültige Anerkennung wird für die Dauer von vier Jahren erteilt.
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