VdS-Anerkennung von Errichterfirmen für Brandmeldeanlagen

Grundlagen des VdS-Anerkennungsverfahrens sind die europäisch abgestimmten Spezifikationen für Errichterfirmen von Anlagen der Brandmelde- und Sicherungstechnik (CEA 4048 und CEA 4049) des Comité Européen des Assurances (CEA). Ferner berücksichtigt das Anerkennungsverfahren vollständig die Anforderungen der DIN 14675 hinsichtlich des Kompetenznachweises der Errichterfirmen (in DIN 14675 als Fachfirma bezeichnet). VdS ist für die Zertifizierung von BMA-Errichterfirmen von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) nach DIN EN 45011 akkreditiert.

Für Firmen, die nur Teile der Leistungspalette anbieten wollen, bietet VdS ein Zertifizierungsverfahren für BMA-Fachfirmen gemäß DIN 14675 an. Fachfirmen für BMA sind jedoch nicht berechtigt, VdS-Installationsatteste auszustellen.

Die Brandmeldeanlagen müssen den Planungsgrundsätzen der Richtlinien VdS 2095 entsprechen. Die Anerkennung gilt für ein oder mehrere VdS-anerkannte Brandmeldesysteme und wird für vier Jahre ausgesprochen.

Brandmeldeanlagen können Leben retten und sollten deshalb nur mit VdS-anerkannten Produkten installiert und betrieben werden.