Personenunterweisung in Betrieben mit Gaslöschanlagen

Feuerlöschanlagen in Gebäuden sind die unverzichtbare Voraussetzung für einen wirkungsvollen Brandschutz. Sie stellen sicher, dass Personen und Sachwerte im Brandfall zuverlässig geschützt werden. Welche Brandschutzeinrichtung die richtige ist, hängt jedoch eng mit der Umgebung zusammen. So haben Gaslöschanlagen gegenüber Wasserlöschanlagen einen erheblichen Vorteil, wenn es um die Absicherung spezieller Risiken geht. Betroffen sind beispielsweise Räume, in denen brennbare Flüssigkeiten gelagert oder verarbeitet werden. Aber auch EDV-Räume werden in der Regel am besten durch Gaslöschanlagen abgesichert.

Der Umgang mit Gasen als Löschmittel setzt eine qualifizierte Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter voraus.

Gleichzeitig stellt der Umgang mit Gaslöschanlagen selbst ein potenzielles Risiko dar. Denn die Konzentration des Löschgases und die damit verbundene Herabsetzung des Sauerstoffgehaltes können zu einer Personengefährdung führen, so dass verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Personen notwendig werden. Deshalb hat die Schulung von Mitarbeitern neben der technischen Prüfung der Anlage eine hohe Priorität. Im Zentrum der jährlichen Personenunterweisung stehen Schutzmaßnahmen, die den richtigen Umgang mit Gaslöschanlagen erläutern und für mögliche Gefahren durch das Löschmittel sensibilisieren. In Ergänzung bieten die Mitarbeiter von VdS Schadenverhütung an, gemeinsam mit dem Betreiber ein praxisorientiertes Schutzkonzept zu erarbeiten, das die kompetente Unterweisung der Belegschaft mit einschließt.