Sprachalarmanlagen (SAA)

Um ein Gebäude im Brandfall schnell zu evakuieren, hat neben der Meldung des Brandes eine rechtzeitige Alarmierung aller Betroffenen eine entscheidende Bedeutung. Die Alarmierung erfolgt in der Regel durch eine Sprachansage, bei der detaillierte Anweisungen zum Räumen der Gebäude gegeben werden. Auch die Sprachalarmanlagen unterliegen als Bestandteile der Gefahrenmeldetechnik dem Bauordnungsrecht und müssen entsprechend von staatlich anerkannten Sachverständigen vor der ersten Inbetriebnahme abgenommen werden. Diese Prüfung wird selbstverständlich auch von der Technischen Prüfstelle angeboten und schließt die Messung aller relevanten akustischen Parameter wie der Sprachverständlichkeit mit ein.