Erst- und Wiederholungsprüfungen

Erst- und Wiederholungsprüfungen bieten wir für folgende Brandschutzanlagen an:

  • Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Feinsprühlöschanlagen, Schaumlöschanlagen
  • Wand- und Außenhydranten sowie Steigleitungen
  • Gaslöschanlagen
  • Funkenlöschanlagen, Löschanlagen für Küchenschutz,  Sauerstoffreduzierungsanlagen
  • Brandmeldeanlagen
  • Entrauchungsanlagen (natürliche und maschinelle Anlagen, Rauchschutzdruckanlagen und Treppenraumentrauchung)
  • Feuerschutzabschlüsse
  • Sprachalarmanlagen

Erstprüfungen/Abnahmen

Mit der Erstprüfung wird der Nachweis für die Erfüllung von Bauauflagen erbracht. Darüber hinaus hat sie handfeste Auswirkungen auf eine Bewertung durch die Versicherer. Deshalb steht bei der Erstprüfung ein umfangreicher Katalog im Fokus, der unter anderem grundlegende Fragen klärt: Entspricht der Schutzumfang den Vorgaben? Ist die Löschmittelmenge dem vorhandenen Risiko angepasst? Ist das funktionelle Zusammenwirken der Bauteile sichergestellt?

Die Prüfung auf „Herz und Nieren“ erfolgt durch die Spezialisten der Technischen Prüfstelle, die gleichzeitig als Sachverständige der Bauaufsicht die Qualität der Anlage im Sinne der jeweiligen Bauauflage beurteilen und abnehmen. Bei Gaslöschanlagen dient der Prüfbericht auch als Nachweis für die nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften erforderlichen Sachverständigenprüfungen.

Brandschutzanlagen müssen regelmäßig auf ihre Funktionsweise überprüft werden.

Wiederholungsprüfungen

Veränderte Rahmenbedingungen wie beispielsweise Nutzungsänderungen von Gebäuden und Räumen können die dauerhafte Funktionsfähigkeit von Brandschutzanlagen beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund müssen Brandschutzanlagen in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Diese Wiederholungsprüfungen, die unter Umständen mehrmals im Jahr durchgeführt werden müssen, werden nicht nur von den Versicherern als versicherungs-technische Prüfung gefordert. Unabhängig davon müssen die Prüfungen gleichzeitig den baurechtlichen Vorschriften (z. B. der Technischen Prüfverordnung) entsprechen und bieten auch im eigenen Sicherheitsinteresse einen maximalen Brandschutz.