Sprachalarmanlagen

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In Objekten, bei denen im Brandfall mit einer hohen Personengefährdung zu rechnen ist*, sind Sprachalarmanlagen (SAA)** als Bestandteil von Brandmeldeanlagen vorgeschrieben.

SAA sind seit September 2007 nach VDE 0833, Teil 4 auszuführen, also zu Planen, zu Errichten und zu Betreiben. Hier kommen auf die beteiligten Kreise erhebliche Forderungen zu.

Mit dem Lehrgang bieten wir eine umfassende Schulung für die nachstehenden Zielgruppen an.

* Dies sind Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und Hochhäuser im Sinne der jeweiligen Verordnungen bzw. Richtlinien der Bundesländer.

** Sprachalarmanlagen sind Anlagen zur Ausgabe von „Anweisungen an Beschäftigte und Besucher“, die im Brandfall automatisch von einer Brandmeldeanlage angesteuert werden.

Zielgruppen

Errichterfirmen von Sprachalarmanlagen und elektrischen  Lautsprecheranlagen zur Alarmierung sowie Errichterfirmen von Brandmeldeanlagen, die solche Anlagen planen oder ausführen.

Weiterhin Betreiber größerer BMA-/SAA-Anlagen sowie Berater, Planer und  Sachverständige.

Inhalt

  • Bauordnungsrechtliche Aspekte
  • Raumakustik und Elektroakustik
  • Anforderungen an Produkte
    • Sprachalarmzentralen
    • Energieversorgung
    • Brandfallmikrofon
    • Lautsprecher
  • Planung und Einbau
    • Schutzziele und Sicherheitsstufen
    • Umfang der Beschallung
    • Umgebungsbedingungen
    • Leitungsanlage
    • Überwachung
    • Brandfalldurchsagen
    • Aufbau
    • Verständlichkeit
    • Prioritäten
  • Erforderliche Messungen und Dokumentation
  • Betrieb

Termine

Köln

Kurs-Nr.

Datum

 

SPRA 12/2

05.09.2012 - 07.09.2012

Teilnahmegebühr

1295,- EUR zuzüglich Mehrwertsteuer

Beginn und Ende

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 09:45 Uhr und endet am dritten Tag um 15:30 Uhr.